Anfrage: Umsetzung von Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlunbg am 22. Januar 2020

Mit Ratsbeschluss vom 20. Juni 2018 (VI-A-05427) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, sich bei der sächsischen Staatsregierung für eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung einzusetzen, eine entsprechende Datengrundlage zu schaffen und die Immobilienwirtschaft in Gesprächen zu sensibilisieren. Infolgedessen wurde von der Stadt Leipzig ein Fachgutachten zum Themenfeld Zweckentfremdung beauftragt und mit Mitteln des Wohnungspolitischen Konzepts finanziert. Dem Koalitionsvertrag von CDU, GRÜNEN und SPD zufolge wird der Freistaat "die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kommunen lokalspezifisch Wohnraumzweckentfremdung eindämmen können." Dementsprechend ist von Interesse, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung ergriffen hat, um den Stadtratsbeschluss umzusetzen und auf die veränderten Rahmenbedingungen im Freistaat zu reagieren.

Wir fragen an: 

  1. Welche Daten zur Zweckentfremdung von privatem Wohnraum liegen der Stadtverwaltung vor?
  2. Wann wurde das Fachgutachten fertiggestellt und zu welchen Ergebnissen kommt es?
  3. Durch wen und mit welchen Wohnungsmarktakteuren wurden Gespräche zum Thema Zweckentfremdung durchgeführt und zu welchem Ergebnis kamen diese?
  4. Wurde seitens der Stadtverwaltung der Entwurf einer Zweckentfremdungssatzung erarbeitet und wann wird dieser dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt?

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