Rede von Dr. Tobias Peter am 13. März 2024 zum Antrag "Ermäßigungen bei Erbbaurechtsbestellungen an Grundstücken der Stadt Leipzig zu Zwecken außerhalb von Wohnungsnutzungen"

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, werte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

wir haben hier im Rat wiederholt über die Konzeptvergabe von städtischen Flächen debattiert. Ich will unsere bekannte Position für die Vergabe nach Konzept statt Höchstpreis, für die Vergabe nach Erbpacht statt Verkauf hier nicht wiederholen. Auch wenn es angesichts des Änderungsantrags der CDU, den wir ablehnen werden, nötig scheint. Aus gutem Grund sehen wir eben nicht Kauf, sondern die Vergabe per Erbbaupacht als vorrangig an. Weil eine nachhaltige, zukunftsorientierte Liegenschaftspolitik den langfristigen Zugriff auf Flächen erhält und ausweitet, statt ihn zu reduzieren. Erbbaurecht liegt eben im Interesse der Stadt, wir dürfen es nicht dem Belieben von Investoren überlassen, ob wir es ausüben.

Ende letzten Jahres haben wir eine Richtlinie für die Ermäßigung der Erbbaupacht für die Konzeptvergabe gemeinwohlorientierte Wohnnutzungen gemäß § 90 beschlossen. Gerade angesichts der immer schwierigeren Bedingungen für Bauen generell, aber auch für die Konzeptvergabe kann die Ermäßigung der Erbbaupacht einen wirksamen Beitrag leisten, um Wohnungsbau in der Konzeptvergabe zu erleichtern.

Wir hatten in dem ursprünglichen Ratsauftrag aber beschlossen, nicht nur für Wohnen, sondern für alle Konzeptvergaben, auch für die Sonderprojekte diese Ermäßigung zu gewähren. Denn der Gemeinnützigkeitsgrundsatz in der Gemeindeordnung lässt eine Ermäßigung generell für Projekte im besonderen öffentlichen Interesse zu, z.B. für Denkmalschutz oder soziale Einrichtungen. Der Gesetzgeber sieht diese Regelung aus gutem Grund vor. Denn dem Einnahmeausfall für die Kommune steht ein weitaus höherer Gewinn für das öffentliche Wohl entgehen, wenn z.B. dadurch Nachbarschaftszentren oder kulturelle Einrichtungen überhaupt erst ermöglicht werden.

Aktuelle Beispiele sind z.B. die Ostwache und das Kino der Jugend, bei denen eine solche Ermäßigung der Erbbaupacht jeweils zehntausende Euro im Jahr mehr oder weniger ausmacht. Gerade diese Projekte zeigen, dass wir hier einen Grundsatzbeschluss brauchen, um Prozesse zu beschleunigen.

Die Verwaltung hat nun einen Verwaltungsstandpunkt vorgelegt, der unserem Ansinnen folgt, dem Grundsatz nach diese Ermäßigung vorzunehmen. Angesichts der Unterschiedlichkeit und eher geringen Zahl von Fällen soll dies jedoch vorhabenbezogen ausgestaltet werden, weil die Voraussetzungen jeweils unterschiedlich sind. Maßgeblich ist dabei, dass die konkrete Nutzung gemeinwohlorientiert ist, nicht zwingend der Träger. Wichtig aus unserer Sicht: es muss bereits bei Ausschreibung der Konzeptvergabe klar sein, dass die Ermäßigung erfolgt – die dafür zuständigen Gremien sind zu beteiligen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lassen Sie uns einen weiteren wichtigen Baustein für eine gemeinwohlorientierte, strategische Liegenschaftspolitik beschließen.

In diesem Sinne bitten wir um Zustimmung zu unsrem Antrag in der Fassung des VSP.

Vielen Dank!

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