Schulsozialarbeit 2014 und weitere Entwicklung

Anfrage zur Ratsversammlung am 20. November 2014

Im Jahr 2012 wurde der Fachplan Kinder- und Jugendförderung 2012-16 beschlossen. Dort wurde festgelegt, dass „bei der Schulsozialarbeit (...) eine flächendeckende Implementierung an allen in den Kerngebieten befindlichen Grundschulen angestrebt“ wird. Mit der Haushaltsplanung wurde zudem beschlossen, die über den Bund befristet BuT-Stellen in der Schulsozialarbeit durch den Einsatz kommunaler Finanzmittel weiterzuführen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schulsozialarbeit werden fast ausschließlich bei Freien Trägern beschäftigt, die, wie auch die Stadt Leipzig, in der Regel an Tarifverträge gebunden sind und somit Tariferhöhungen erfahren haben. Die steigenden Lohnkosten sind bislang nicht in der pauschalen Finanzierung der Schulsozialarbeit vorgesehen. Zudem haben bereits 7 weitere Schulen einen Bedarf an Schulsozialarbeit angemeldet. Die Stadtverwaltung hat bereits mitgeteilt, für die Jahre 2015/16 den Haushaltsansatz von 2014 fortzuschreiben und keine zusätzlichen Bedarfe zu decken.

Wir fragen daher an:

  1. Welchen finanziellen Aufwand hat die Stadt Leipzig im Jahr 2014 im Bereich der Schulsozialarbeit zu tragen (inkl. aller Co-Finanzierungs-Stellen) und war der Budgetansatz im Haushalt 2014 dafür ausreichend?

  2. Welcher Budgetansatz findet sich im Bezug auf die Antwort auf Frage 1 in den Haushaltsplanentwürfen für 2015 und 2016?

  3. Warum werden Tarifsteigerungen in den neuen Haushaltsansätzen nicht berücksichtigt und welche Erwartungshaltung hat die Stadtverwaltung dahingehend an die Freien Träger bei der Erfüllung des Leistungsbereiches der Schulsozialarbeit?

  4. In welcher Höhe bewegen sich die Mehrkosten der Schulsozialarbeit aufgrund der erfolgten und erwartbaren Tarifanpassungen in den kommenden Jahren 2015 und 2016, um zumindest den derzeitigen Umfang der Schulsozialarbeit ohne Leistungsein-schränkungen fortführen zu können?

  5. Welche Leistungseinschränkungen erwartet die Stadtverwaltung im Bereich der Schulsozialarbeit aufgrund der Fortschreibung des Budgetansatzes 2014 für die Folgejahre?

  6. Warum wird der Leistungsbereich der Schulsozialarbeit entgegen des Fachplanes nicht um weitere Schulen ausgebaut und so auf den angemeldeten Bedarf eingegangen?

Antwort in der Ratsversammlung am 20. November 2014

 

  1. Der gesamte finanzielle Aufwand inkl. der Kofinanzierungen beträgt 2014 1.961.000 €, wovon 1.936.000 € auf die voll finanzierten Schulstandorte entfallen. Dieser Gesamtbetrag wurde vom Fachamt nicht vollständig in den städtischen Haushalt eingetragen. Der Budgetansatz betrug 1.887.850 € und der Differenzbetrag in Höhe von 73.144 € wurde aus dem Eckwert des Amtes für Jugend, Familie und Bildung bereitgestellt.

  2. In den Haushaltsentwürfen für 2015 und 2016 stehen jeweils 1.887.850 €.

  3. Im Rahmen bestehenden Haushaltsansatzes können nur in den Fällen Tarifsteigerungen berücksichtigt werden, in denen die Kosten von 44.000 € nicht überschritten werden. In den anderen Fällen müssen gleichbleibendem Haushaltsansatz  unter Umständen Reduzierun­gen bei den Sachkosten, beim Personalanteil oder bei den Umlage beziehungsweise Leitungskosten in Betracht gezogen werden.

  4. Die beantragten und geprüften Kosten betragen 1.965.611,07 € für 2015. Damit sind Mehrkosten in Höhe von 77.761,07 € gegenüber dem derzeitigen Planansatz verbunden. Für 2016 kann diese Berechnung noch nicht durchgeführt werden, da noch keine Informationen zur Tarifentwicklung bei den einzelnen Trägern vorliegt und eine personenkonkrete Berechnung erst nach Vorlage des Finanzkonzeptes zum 31.10.2015 möglich ist.

  5. Wenn Tarifsteigerungen nicht kompensierbar sind, können Leis­tungseinschränkungen die Folge sein. Zunächst wird mit betroffe­nen Trägern aber eine Kürzung von Verwaltungs-, Sach- und Umla­gekosten verhandelt, um Leistungskürzungen zu vermeiden.  

  6. Die Stadt Leipzig stellt mit einem Ansatz von rund 1,9 Mio. Euro bereits eine hohe Summe für den Leistungsbereich Schulsozialar­beit zur Verfügung. Eine Erhöhung dieses Ansatzes ist derzeit nicht finanzierbar.

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