Waffenbesitz und Kontrollen durch die Waffenbehörde in Leipzig (Anfrage 1222/14)

Anfrage zur Ratsversammlung vom 17. September 2014

Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Eva Jähnigen von Bündnis 90/Die Grünen 5/14769 vom Juli 2014 enthält aktuelle Angaben zum erlaubten Waffenbesitz in Sachsen, wie auch in Leipzig. Demnach stieg der erlaubte Waffenbesitz in Sachsen um 6,4 %, in Leipzig im Zeitraum von 2012 bis 2013 um 20 % auf 7436. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedenklich und hinsichtlich der Gründe auch hinterfragenswert. Gleichwohl sind die Besitzer und Nutzer mit Genehmigung zum Besitz von Waffen Waffennutzer, die als Jäger und Sportschützen ausgebildet sind. Kleinkalibrige Waffen können allerdings von volljährigen Personen gegen Personalausweisvorlage legal gekauft werden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es in Leipzig auch illegalen Waffenbesitz gibt und damit ein unkalkulierbares Risiko durch Waffen besteht.
Sobald ein Mensch volljährig und Besitzer eines Waffenscheins oder Jagdscheines ist, nach Waffengesetz bei Vorlage entsprechender Ausbildungs- und Eignungsnachweise etc., kann er Waffen erwerben und kann diese auch in seinem Haushalt entsprechend gesichert aufbewahren. Die Kommunen sind verpflichtet, die sichere Unterbringung des Waffenbesitzes zu prüfen. Da in der Vergangenheit Amokläufe bewiesen haben, dass dennoch teilweise Kinder zu den Waffen im Haushalt Zugriff hatten, ist es unter anderem deswegen geboten, hier strengste Sicherheitsstandards anzulegen. Diese Prüfung soll unangemeldet als Vorort-Kontrolle stattfinden. Da nun bekannt wurde, dass die behördliche Kontrolle wegen der Personalausstattung nur ansatzweise stattfinden kann, fragen wir an:

  1. Welche Gründe erkennt der Oberbürgermeister für den enormen Zuwachs beim Waffenbesitz in Leipzig? Wie viele Waffen sind als Jagdwaffen angemeldet? Wie viele Waffen sind als Sportwaffen registriert? Gibt es Überlegungen zu einer zahlenmäßigen Obergrenze beim Waffenbesitz pro Waffen- oder Jagdscheininhaber?
  2. Wie viele Kontrollen von Waffenbesitzern und Waffen haben die Mitarbeiter der Waffenbehörde im Kalenderjahr 2013 mit 4 VzÄ vornehmen können? In welchem zeitlichen Abstand wird jeder Waffenbesitzer in Leipzig rein rechnerisch kontrolliert werden? Welches Verfahren zu Prüfung der Waffen wird in Leipzig angewendet?
  3. Wie viele Abweichungen vom Waffengesetz wurden in den letzten Jahren bei Kontrollen festgestellt?
  4. Welche Sanktionen wurden daraufhin, wie oft verhängt?

Die Antwort der Verwaltung aus der Ratsversammlung vom 17.09.2014:

Bürgermeister Rosenthal erläutert, der Zweck des Waffengesetzes bestehe darin, den privaten Erwerb und Besitz von Waffen und Munition, die nicht gewerbsmäßige Schusswaffenherstellung sowie vornehmlich den Gebrauch von Schusswaffen durch Privatpersonen vor allem zur Jagd, zum Schießsport, zum Selbstschutz und als Objekte von Sammlungen sowie das legale Verbringen von Waffen und Munition in die Bundesrepublik, durch sie und aus ihr zu regeln. Der Erwerb und der Besitz von Waffen oder Munition bedürften grundsätzlich der Erlaubnis. Eine Erlaubnis setze voraus, dass der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet hat und die erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung besitzt. Wer eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben wolle, müsse darüber hinaus die erforderliche Sachkunde und ein Bedürfnis nachweisen. Die Zuverlässigkeit sei mindestens alle drei Jahre durch die Waffenbehörde zu prüfen. Der Erwerb von Waffen, also auch von kleinkalibrigen Waffen, sei an die vorgenannten Kriterien gebunden.

Im Zeitraum 2012 bis 2013 sei laut Statistik des Nationalen Waffenregisters ein Anstieg der Anzahl von Waffen von 6.858 im Jahr 2012 auf 7.095 im Jahr 2013 zu verzeichnen gewesen. Das entspreche einer Steigerung von knapp 3,5 %. Der Zuwachs an legalen Waffen in Leipzig resultiere teilweise aus der steigenden Anzahl von Personen mit Jagderlaubnissen, deren Inhaber über eine höhere Anzahl von Waffen verfügen. Seitens der Waffenbehörde seien im Jahr 2012 1.539 und im Jahr 2013 1.537 Waffenbesitzer registriert gewesen. Somit sei die Anzahl der Personen, welche über eine Waffe verfügen, um zwei Personen gesunken.

Bürgermeister Rosenthal geht auf die Antwort des SMI auf eine Anfrage der Abgeordneten Jähnigen ein und erklärt, in der Ministeriumsantwort seien die soeben erwähnte Waffenanzahl und zusätzlich sämtliche Austausch- bzw. Ersatzgegenstände benannt. Wer eine funktionsfähige Pistole und dazu sechs verschiedene Ersatzgriffe besitze, werde in der Antwort des SMI mit sieben Waffen geführt, in jeder anderen Statistik selbstredend nur mit einer Waffe. Das gelte auch für Wechselläufe, Ersatztrommeln usw. Dies könne auch nur die einzig sinnvolle Erfassung sein, da es letztlich nur eine Waffe gebe und die Anzahl von Ersatzgegenständen dahingestellt bleiben könne. Die Ministeriumsantwort belege insoweit, wie mit unterschiedlichen Aussagen und Auslegungen diverse Reaktionen hervorgerufen werden können. Es werde sicherlich von allen als bedauerlich betrachtet, dass dies in einem so sensiblen Bereich geschehe und hier offensichtlich dem Landtag nicht mit ausreichender Sorgfalt und Ausführlichkeit geantwortet worden sei. Insofern gebe es keine starke Zunahme von Waffen.

Auf der Basis der Statistik des Nationalen Waffenregisters seien mit Stand Juni 2014 1.810 Jagdwaffen und 3.888 Sportwaffen in Leipzig eingetragen. Eine Regulierung der Obergrenze der Anzahl der Waffen je Waffenbesitzer sei im Waffengesetz nicht vorgesehen und werde nach den Erkenntnissen der Stadtverwaltung auch durch den Gesetzgeber bisher nicht angestrebt.

In der Waffenbehörde der Stadt Leipzig hätten im Jahr 2013 drei Mitarbeiter für laufende Prozesse und Kontrollen zur Verfügung gestanden. Bereits in den Jahren 2010 bis 2012 seien über die gesetzlichen Anforderungen hinaus unter Einsatz von zusätzlichen Mitarbeitern in der Waffenbehörde alle Waffenbesitzer hinsichtlich der Aufbewahrung von Waffen Prüfungen unterzogen worden. Ergänzend würden nunmehr die im Waffengesetz vorgeschriebenen Kontrollen bei Neuzugängen oder Zuzügen von Erlaubnisinhabern vorgenommen. Das seien im Jahr 2013 39 Kontrollen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung gewesen. Für die Zukunft seien Wiederholungskontrollen vorgesehen. Gesetzlich vorgeschrieben seien diese jedoch nicht.

Von 2010 bis 2013 seien bei Kontrollen der Aufbewahrung in 84 Fällen die Waffenbesitzer aufgefordert worden, den gesetzlich geforderten Zustand herzustellen. Im Rahmen von Nachkontrollen seien keine erneuten Verstöße festgestellt worden.

Die Ordnungswidrigkeiten seien durch den Erlass von Bußgeldbescheiden geahndet worden. Im Zeitraum 2010 bis 2013 sei aufgrund schwerwiegender Vergehen in elf Fällen der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis ausgesprochen worden. In einem Fall sei ein allgemeines Waffenbesitzverbot erlassen worden.

Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, in welchem zeitlichen Abstand jeder Waffenbesitzer in Leipzig rein rechnerisch kontrolliert werde. Der Bürgermeister habe gesagt, dass nur bei Zugang neuer Waffen kontrolliert werde, dann aber erklärt, dass auch Nachkontrollen geplant seien. Ihn, Volger, interessiere, ob der Bürgermeister schon eine Aussage treffen könne, in welchem Zyklus Nachkontrollen geplant seien.

Bürgermeister Rosenthal antwortet, als der Landtag über die Statistik informiert worden sei, habe es auch in Leipzig eine riesige Aufregung gegeben. Im Zusammenhang damit habe er bereits öffentlich erklärt, dass die Verwaltung außerhalb der gesetzlichen Verpflichtung nach drei Jahren Wiederholungskontrollen durchführen werde. Das werde 2016 der Fall sein.

Stadtrat Sasama (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) unterstreicht, dass in diesem Bereich eine besondere Sensibilität gefordert sei. Es gebe insbesondere in jüngster Zeit immer häufiger furchtbare traumatische Ereignisse, die Veranlassung sein müssten, die Kontrollpflicht intensiv auszuüben. Der Bürgermeister habe erklärt, dass nach drei Jahren die Zuverlässigkeit der Waffeninhaber überprüft werde. Ihn, Sasama, interessiere, ob der Bürgermeister zusichern könne, dass diese Kontrolle von der zuständigen Behörde auch entsprechend durchgeführt werde und auf welche Art und Weise dies geschehe, zumal laut Gesetz die Aufbewahrungspflicht nicht nachkontrolliert werden müsse.

Bürgermeister Rosenthal antwortet, er würde ins Blaue argumentieren, wenn er jetzt eine Antwort geben würde. Wenn Stadtrat Sasama einverstanden sei, werde er in der nächsten Fachausschusssitzung detailliert ausführen, wie die Kontrollen hinsichtlich der Zuverlässigkeit ablaufen. Er, Rosenthal, gehe davon aus, dass im Ordnungsamt alle drei Jahre automatisch angezeigt werde, dass eine Zuverlässigkeitskontrolle anstehe. Aber wie dann das Prozedere ablaufe, könne er jetzt nicht sagen.

Stadtrat Heinrich (CDU-Fraktion) begibt sich zum Rednerpult und fordert Bürgermeister Rosenthal auf, zur Seite zu treten, was dieser auch tut.

Oberbürgermeister Jung weist darauf hin, dass Anfragen eigentlich von einem Saalmikrofon aus zu stellen seien.

Stadtrat Heinrich (CDU-Fraktion) erklärt, er habe einige Fragen an die Antragsteller. Er fragt, ob irgendjemand von den Antragstellern eine Waffenberechtigungskarte habe und somit wisse, wovon er spreche.

Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wirft ein, dass die Antragsteller nicht verpflichtet seien, auf diese Frage zu antworten.

Stadtrat Heinrich (CDU-Fraktion) fragt weiter, ob die Antragsteller wüssten, dass man für die Erlangung dieser WBK eine sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung machen müsse.

Oberbürgermeister Jung verweist auf die Geschäftsordnung. Jeder Stadtrat könne Fragen an den Oberbürgermeister und auch rhetorische Fragen in den Raum stellen, dürfe aber nicht die Antragsteller fragen. Letzteres gehe leider nicht.

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