Leipzig als Bürgerstadt!
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Stärkung der Digitalen Stadt durch WLAN-Ausbau
Durch die Erschließung des WLAN-Netzes auf Basis einer Breitbandinfrastruktur und deren Mehrfachnutzungsmöglichkeiten für weitere bestehende und zukünftige Technologien investiert die Stadt Leipzig in einen Vermögenswert der digitalen Stadt.
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Aufwertung der internationalen Beziehungen der Stadt Leipzig zu ihren Partnerstädten
Für die HH-Jahre 2021/22 und danach werden jeweils ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt, um im Markt 17 ein Büro und in gemeinschaftlicher Nutzung einen Veranstaltungsraum für Meetings und Veranstaltungen für unsere Städtepartnerschaftsvereine als einen ersten Schritt zu einem internationalen Haus zu realisieren.
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3 zusätzliche Stellen im Amt für Gebäudemanagement
Durch Ratsbeschluss hat der Stadtrat umfangreiche strategische Zielsetzungen für die Hochbauvorhaben der Verwaltung insbesondere hinsichtlich vertikaler Nutzungsmischung, Fassadenbegrünung, PV-Anlagen u. a. beschlossen. Damit diese frühzeitig und systematisch im Sinne einer integrierten Vorplanung berücksichtigt werden, soll eine zusätzliche Stelle geschaffen werden.
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Naturschutzstation Plaußig
Damit das Gebäude der bisherigen Naturschutzstation in Plaußig weiterhin Anlaufpunkt für Umweltbildung, aber auch für Begegnungen im Ortsteil sein kann, sind Mittel für dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen bereitzustellen. Vor einer grundhaften Sanierung ist ein weiterführendes Konzept für die künftige Nutzung zu entwickeln.
Änderungsantrag 1 zur Vorlage "Gesamtkonzept zur Einführung eines Bürgerhaushaltes in der Stadt Leipzig"
Der OBM legt dazu bis zum 30.06.2021 unter Einbeziehung des Stadtrates sowie des Begleitgremiums Bürgerbeteiligung (und unter Mitwirkung der SBB und OR) das konkrete Verfahren zur Einführung eines Bürgerhaushaltes unter dem Namen „Leipziger Modell“ zur erstmaligen Umsetzung in der Planung des Doppelhaushaltes 2023/2024 „in Anlehnung an das Modell der Stadt Stuttgart“ vor.
Änderungsantrag 2 zur Vorlage "Gesamtkonzept zur Einführung eines Bürgerhaushaltes in der Stadt Leipzig"
Eine zentrale Säule des Bürgerhaushaltes ist die Beteiligung. In Deutschland haben alle Einwohner*innen die Möglichkeit zur Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen. Sie können kommunale Entscheidungsprozesse aktiv mitgestalten und bei der Entwicklung des eigenen Umfeldes und des Gemeinwesens mitwirken.
Antrag: Frauenbeauftragte in den zehn Eigenbetrieben der Stadt Leipzig
Laut Sächsischen Frauenfördergesetz ist eine Frauenbeauftragte zu bestellen und für die im SächsFFG benannten Aufgaben freizustellen. Zu diesen Aufgaben gehören die Erstellung eines Frauenförderplans alle vier Jahre sowie eine Anpassung des Frauenförderplans alle zwei Jahre.
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Änderungsantrag zu "Barrierefreien Zugang zum Livestream der Ratsversammlung ermöglichen"
Die Artikel 21 und 29 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten alle Vertragsstaaten, den Zugang zu allen für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen auch für Menschen mit Behinderungen – wie beispielsweise Gehörlose und Hörbeeinträchtigte, Blinde und Sehbehinderte sowie Menschen mit Bedarf an einfacher oder leichter Sprache - zu ermöglichen und für diese Gruppen uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben zu gewährleisten. Derzeit kommt die Stadt Leipzig dieser Verpflichtung nicht in vollem Maße nach. Viele Menschen mit Behinderungen werden wegen Mangel an einer barrierefreien Kommunikation des Inhalts sowie Zugriff und Bedienung der Übertragungen von Ratsversammlungen im Livestream und des erschwerten Zugangs zu nicht barrierefreien Veröffentlichungen der Arbeit des Stadtrats von Informationen ausgeschlossen. Daher besteht hier dringender Handlungsbedarf!
Anfrage: Konsequenzen aus Urteil des Sozialgerichtes Leipzig zur IT-Ausstattung von Schüler*innen in Bedarfsgemeinschaften
Das Sozialgericht Leipzig hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Stadt Leipzig als Schulträger einer/m Schüler/in, welche/r in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, die Kosten zur Anschaffung eines Computers mit Zubehör in Höhe von 350,- € zu gewähren hat. Maßgeblicher Grund ist die Teilhabe des Kindes am Unterricht, unabhängig, ob der Unterricht innerhalb der Schule oder, bedingt durch temporäre) Schulschließungen im heimischen Umfeld stattfindet und die Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums.
Aus Fehlern lernen – der 07.11.2020 darf sich nicht wiederholen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Leipziger Stadtrat fordert, dass die nicht angemeldete aber angedrohte Versammlung der sogenannten Querdenker am kommenden Sonnabend unterbunden wird.
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