Leipzig als Bürgerstadt!

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Kreative Ideen und Ansätze aus Bewerbung für Zukunftszentrum weiter für Leipzig und Plauen nutzen

Leipzig/Berlin. Die unabhängige Jury aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Zivilgesellschaft hat gestern ihre Empfehlung im Standortwettbewerb für das „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ bekannt gegeben. Die Wahl fiel auf unsere Nachbarstadt Halle (Saale).

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Rede von Tim Elschner vom 8. Februar 2023 zum Haushaltsantrag "„Bürger- und Akteursbeteiligung“ weiter verstetigen – Teil II - Sachmittel"

es freut mich, dass der Erweiterte Finanzausschuss, um die Bürger- und Akteursbeteiligung in unserer Stadt weiter zu verstetigen, bereits 3 VzÄ für die nächsten zwei Haushaltsjahre beschlossen hat.

Jetzt will ich nochmal dafür werben, dass die Ratsversammlung heute in einem zweiten Schritt für die Jahre 2023/2024 entsprechend unserem neu gefassten Haushaltsantrag diese 3 VzA mit insgesamt weiteren 400.000 Euro flankiert.

 

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: „Bürger- und Akteursbeteiligung“ weiter verstetigen – Teil II - Sachmittel

Um die „Bürger- und Akteursbeteiligung“, insbesondere bei mehrstufigen Beteiligungsverfahren für sogenannte „besondere Vorhaben“, weiter zu verstetigen und innerhalb der Stadtverwaltung weiter zu professionalisieren, werden zu den beschlossenen 3,0 VzÄ in sechs Ämtern/Dezernaten in 2023 insgesamt 100.000 € und ab 2024 je 50.000 EUR pro Dezernat (300.000 EUR) an Sachmittel für Beteiligungsverfahren eingestellt.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: „Bürger- und Akteursbeteiligung“ weiter verstetigen – Teil I - Stellen

Um die „Bürger- und Akteursbeteiligung“, insbesondere bei mehrstufigen Beteiligungsverfahren für sogenannte „besondere Vorhaben“, weiter zu verstetigen und innerhalb der Stadtverwaltung weiter zu professionalisieren, werden mit der Stellenplanung 2023/2024 insgesamt 3 zusätzliche Stellen eingerichtet.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Fonds „Leipzig. Ort der Vielfalt“ aufstocken

Die Mittel im Fonds „Leipzig. Ort der Vielfalt“ werden ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgend jährlich um 50.000 EUR erhöht.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Verfügungsfond für Demokratiebildung

Für die Haushaltsjahre 2023 und fortfolgende wird im Bereich des Referates für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt ein Verfügungsfonds für Projekte und Initiativen im Bereich Demokratiebildung und gesellschaftlicher Zusammenhalt geschaffen. Im Haushaltsjahr 2023 werden zu diesem Zweck 50.000 EUR zur Verfügung gestellt, ab dem Haushaltsjahr 2024 und fortfolgend 100.000 EUR.

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Leipzig leuchtet für Demokratie

Amtsblattbeitrag vom 28. Januar 2023

Am Montag, dem 30. Januar, ruft ein breites Bündnis unter anderem aus Leipziger Vereinen, Verbänden, Initiativen, Gewerkschaften, Kirchen und Parteien zu einer Kundgebung in der Innenstadt und rund um den Leipziger Ring auf. Die „Machtergreifung“ Hitlers liegt 90 Jahre zurück – Anlass sich zu besinnen, den Anfängen zu wehren und sich entschieden für ein solidarisches und demokratisches Miteinander einzusetzen.

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Rede von Dr. Tobias Peter vom 18. Januar 2023 zum Antrag "Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit"

im Mai vergangenen Jahres haben wir, nach langem Warten auf die Vorlage der Verwaltung ein Konzept zur Familienfreundlichkeit beauftragt.

Die Umfrage der Verwaltung unter uns Stadträt*innen hat eindrucksvoll bestätigt, wie wichtig Verbesserungen für die Familienfreundlichkeit sind. Ich nenne hier nur ein paar Punkte:

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Klimamillion zielgerichtet einsetzen – zusätzliche Maßnahmen finanzieren

Die Landesregierung stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten für die kommenden beiden Jahre je 1 Million Euro zusätzlich zur Verfügung, die die Kommunen zielgerichtet für Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimawandelanpassung einsetzen sollen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun vorgeschlagen, wie das Geld verwendet werden soll.

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Änderungsantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit 2

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum II. Quartal 2023 eine Anpassung der Entschädigungssatzung zum Beschluss vorzulegen, die den für die Mitgliedern von Ratsversammlung, Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten eine Erstattung von Kosten für eine Kinder- bzw. Angehörigenbetreuung vorsieht ermöglicht.

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