Leipzig als Bürgerstadt!

Antrag: Widerspruch gegen Hochrechnung im Rahmen des Zensus 2022 – Melderegister als Grundlage kommunaler Finanzzuweisungen

Die Ergebnisse des Zensus 2022 liegen seit Juni bundesweit vor. Danach hatte Leipzig zum Stichtag 15. Mai 2022 insgesamt 598.899 Einwohner*innen. Hochgerechnet auf Juni 2024 bedeutet dies auf Basis des Zensus eine aktuelle Bevölkerungszahl von 607.000. Damit leben laut Zensus in Leipzig rund 20.000 Menschen weniger als das Melderegister ausweist. Aufgrund der Methodik des Zensus besteht grundsätzlich Zweifel an der Plausibilität der Hochrechnungen. Es ist begründet anzunehmen, dass auch bei auftretenden Ungenauigkeiten bei der Pflege des Melderegisters die stadteigenen Daten genauer sind als die statistischen Hochrechnungen.

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Anfrage: Abschaffung der Waffenverbotszone und Umsetzung des Maßnahmenplans im Gebiet Eisenbahnstraße

Zur Abschaffung der Waffenverbotszone und zur Umsetzung des Maßnahmenplans im Ergebnis der Evaluierung der Waffenverbotszone in Neustadt-Neuschönefeld bzw. Volkmarsdorf hat  der Rat im Dezember 2023 beschlossen (VII-A-04905-NF-02-Ifo-ÄA-03), ab 1.1.2024 zur Umsetzung des Maßnahmenplans einen Aktionsfonds im Umfang 100.000 EUR  außerplanmäßig bereitzustellen sowie pilothaft ein dialogisches Konfliktmanagement im öffentlichen Raum im Umfang von einer zusätzlichen Personalstelle (1 VZÄ) und außerplanmäßig bereitzustellenden 50.000 EUR Sachmittel durchzuführen.

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Grüne fordern, Abriss des Technischen Rathaus zu verhindern

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen neuen Antrag ins Verfahren gebracht, der den Oberbürgermeister beauftragen soll, den vom Stadtrat beschlossenen Abriss des früheren Technischen Rathauses in der Prager Straße nicht umzusetzen und die notwendigen Maßnahmen für den Erhalt und die Sanierung des Komplexes einzuleiten. Dabei soll im Rahmen einer unabhängigen Machbarkeitsstudie vorzugsweise die Nutzung für eine Verwaltungsunterbringung geprüft werden. Ein Ergebnis fordert die Fraktion bis zum 2. Quartal 2025 ein.

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Antrag: Altes Technisches Rathaus erhalten – Abriss verhindern, Nachnutzung entwickeln!

Der Stadtrat hat am 24.04.2024 beschlossen, das Grundstück Prager Straße 20-28 anzukaufen sowie für eine Verwaltungsunterbringung das darauf befindliche Alte Technische Rathaus abzureißen. Maßgeblich von der Verwaltung ins Feld geführt wurden dafür eine mangelnde Eignung für Verwaltungsunterbringung aufgrund unzureichender Geschosshöhen sowie unzureichende statische und wirtschaftliche Voraussetzungen für andere Nutzungen, insbesondere Wohnungen. Der Änderungsantrag unserer Fraktion, in einer Machbarkeitsstudie vertieft zu prüfen, inwiefern ein Abriss verhindert und eine sinnvolle Nachnutzung erfolgen kann, fand keine Mehrheit.

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Antrag: Verzicht auf Strafantrag durch die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) bei sogenannter „Erschleichung von Beförderungsleistungen“

Der Oberbürgermeister beauftragt die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) per Gesellschafterweisung:

Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) verzichten bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne Fahrschein auf die Stellung eines Strafantrages oder einer Strafanzeige nach §265a StGB. Die Regelung zum erhöhten Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahrschein bleibt hiervon unberührt.

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Antrag: Grundsteuer C in Leipzig einführen – Spekulation mit Bauland eindämmen, Einnahmesituation verbessern

Mit der 2025 in Kraft tretenden Grundsteuerreform des Bundes wurde durch den Bundesgesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass Kommunen, die neue Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke erheben können. Der Freistaat Sachsen hat diese Regelung übernommen und weicht lediglich in der Höhe der Steuermesszahlen vom Bundesmodell ab, die festlegen, welcher Teil des Einheitswertes steuerpflichtig ist.

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Rede von Katharina Krefft am 23. Oktober 2024 zum Antrag "Leipzig als Luftdrehkreuz des Friedens etablieren"

Am Sonntag erhielt die Historikerin Anne Appelbaum den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels. Sie erhielt ihn als messerscharfe Analytikerin der Autokratien, die uns in Europa die Freiheit neiden. Die Freiheit, für die vor 35 Jahren hier in unserer Stadt Zehntausende auf die Straße gingen.

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Populismus gefährdet das Freiheits- und Einheitsdenkmal für Leipzig

Die Entscheidung im künstlerischen Wettbewerb zum Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig ist am 2. Oktober 2024 gefallen. Die 13-köpfige internationale Jury hat sich mit großer Mehrheit für den gemeinschaftlichen Entwurf „Banner, Fahnen, Transparente“ ausgesprochen. In der Leipziger Volkszeitung vom 10. Oktober war nun zu lesen, dass die Fraktion DIE LINKE entgegen der gefassten Beschlüsse des Stadtrates nun eine Abstimmung über die Umsetzung durch die Leipziger Bevölkerung anstrebe. Wenn sich im Stadtrat nunmehr die Stimmen durchsetzen, die getroffene Entscheidungen umkehren wollen, ist das würdelos.

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Anfrage: Mehr Transparenz im Haushaltsplanverfahren herstellen

Am 02. Oktober stellte die Verwaltungsspitze den Haushaltsplanentwurf für 2025/26 vor, der im Zuge einer finanziell angespannten Situation auch Kürzungen in vielen Bereichen vermuten lässt. Die eigentliche Leistungsebene im Haushalt, in der zahlreiche Maßnahmen und Projekte enthalten sind, die der Stadtrat in den vergangenen Jahren mit Beschlüssen auf den Weg gebracht hat, sind in dieser Betrachtungsebene i.d.R. nicht transparent erkennbar und müssen bislang mühsam u.a. in den Ausschüssen von der Verwaltung abgefragt werden. Die Stadträt*innen können nur schwer nachvollziehen, welche Vorhaben sich im Vergleich zum Haushalt 23/24 wie fortgeschrieben oder welche verändert oder gar beendet werden bzw. welche Beschlüsse des Stadtrates ausgesetzt, teilweise umgesetzt oder gar nicht mehr umgesetzt werden.

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Anfrage: Rechtssicherheit einer Haushaltssatzungs-Regelung zur Übertragung von Mitteln

An mehreren Stellen in diesem Jahr wurde die Übertragung von Mitteln seitens der Kämmerei kategorisch abgelehnt mit Verweis auf diesen Passus in der Haushaltssatzung. Der Verweis innerhalb dieser Regelung auf die Kommunale Haushaltsverordnung, hier §21 Absatz 3 SächsKomHVO ist dabei verwunderlich, da sich in dieser keinerlei bestätigende Formulierung für diese Rechtsauffassung findet. Stattdessen ist in Absatz 2 ausdrücklich die Übertragbarkeit durch Beschluss geregelt, ohne dass dafür Bedingungen hinsichtlich gegenüberstehenden Einnahmen formuliert sind.

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