Leipzig als Bürgerstadt!

Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens auf dem Niveau von 2019 fortschreiben

Es ist gegenüber den Bürger*innen und Steuerzahlern der Stadt nicht vertretbar, in Zeiten des besonders verantwortungsvollen Umgangs mit Steuermitteln solche erheblichen Steigerungen zu planen. Es ist den Bediensteten der Stadt und den Einrichtungen zuzumuten, Einrichtungsgegenstände wie Möbel, ggf. Technik und sachliche Ausstattung länger zu nutzen als geplant, wenn das ohne Schaden möglich ist.

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Soziale Netzwerke

Nicht erst bei den eskalierenden Demonstrationslagen wie im November 2020 in Leipzig ist deutlich geworden, dass ein Großteil von Bewegungen und Demonstrationen inzwischen über soziale Netzwerke koordiniert werden und sich auch dort Radikalisierungstendenzen zeigen und verstärken. Das Wissen über diese Netzwerke und deren unterschiedlichen Kommunikationskanäle und damit eine frühzeitige Warnung zuständigen Behörden ist bislang noch nicht ausreichend gegeben.

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Verbesserung der Personalbetreuung im Personalamt

Der Leipziger Personalkörper wächst allmählich und mit ihm die Aufgaben zur Betreuung. Der Standardrichtwert für die Personalsachbetreuung liegt bei 297 Mitarbeitenden/ Sachbearbeiter:in, für die Stadt Leipzig gelten aktuell 1:525. Mit der Digitalisierung konnten prozessuale Abläufe in der Personalsachbearbeitung abgedeckt werden, weiterhin gibt es jedoch viele händische Abläufe.

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Medienpädagogisches Zentrum - medienpädagogischen Konzepte schneller umsetzen

Im MPZ sammeln sich durch das Ausrollen des Digitalpaktes und die fortlaufende Betreuung von Endgeräten immer mehr Aufgaben an. Die konzeptionelle medienpädagogische Arbeit ist deshalb neben dem Alltagsgeschäft kaum noch zu leisten. Gerade durch die endlich erreichte bessere Ausstattung mit Endgeräten und dem Umgang mit neuer Software stellen sich jedoch in den Schulen viele Fragen, die aktuell im MPZ auflaufen.

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Hardware for Future - nachhaltigen Beschaffung digitaler Endgeräte an Leipziger Schulen

Durch Ratsbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die mit dem Projekt Hardware for Future begonnene Wiederaufarbeitung von digitalen Endgeräten verstetigen und auszuweiten. Dazu sind kommunale Unternehmen und die Lecos einzubinden. Dafür sind Sachmittel für ergänzende Technik, Mietkosten sowie Personal des dezentrale e.V. einzusetzen.

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Stärkung der Digitalen Stadt durch WLAN-Ausbau

Durch die Erschließung des WLAN-Netzes auf Basis einer Breitbandinfrastruktur und deren Mehrfachnutzungsmöglichkeiten für weitere bestehende und zukünftige Technologien investiert die Stadt Leipzig in einen Vermögenswert der digitalen Stadt.

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Aufwertung der internationalen Beziehungen der Stadt Leipzig zu ihren Partnerstädten

Für die HH-Jahre 2021/22 und danach werden jeweils ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt, um im Markt 17 ein Büro und in gemeinschaftlicher Nutzung einen Veranstaltungsraum für Meetings und Veranstaltungen für unsere Städtepartnerschaftsvereine als einen ersten Schritt zu einem internationalen Haus zu realisieren.

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3 zusätzliche Stellen im Amt für Gebäudemanagement

Durch Ratsbeschluss hat der Stadtrat umfangreiche strategische Zielsetzungen für die Hochbauvorhaben der Verwaltung insbesondere hinsichtlich vertikaler Nutzungsmischung, Fassadenbegrünung, PV-Anlagen u. a. beschlossen. Damit diese frühzeitig und systematisch im Sinne einer integrierten Vorplanung berücksichtigt werden, soll eine zusätzliche Stelle geschaffen werden.

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Naturschutzstation Plaußig

Damit das Gebäude der bisherigen Naturschutzstation in Plaußig weiterhin Anlaufpunkt für Umweltbildung, aber auch für Begegnungen im Ortsteil sein kann, sind Mittel für dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen bereitzustellen. Vor einer grundhaften Sanierung ist ein weiterführendes Konzept für die künftige Nutzung zu entwickeln.

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Änderungsantrag 1 zur Vorlage "Gesamtkonzept zur Einführung eines Bürgerhaushaltes in der Stadt Leipzig"

Der OBM legt dazu bis zum 30.06.2021 unter Einbeziehung des Stadtrates sowie des Begleitgremiums Bürgerbeteiligung (und unter Mitwirkung der SBB und OR) das konkrete Verfahren zur Einführung eines Bürgerhaushaltes unter dem Namen „Leipziger Modell“ zur erstmaligen Umsetzung in der Planung des Doppelhaushaltes 2023/2024 „in Anlehnung an das Modell der Stadt Stuttgart“ vor.

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