Leipzig als Bürgerstadt!

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  • Bürgerhaushalt und Finanzen

Investoren-Schulbau schürt Immobilienspekulation

Seit zwei Tagen ist der Vorschlag der Verwaltungsspitze der alternativen Beschaffung im Schulhausbau bzw. die Annahme des Kaufangebotes für eine vierzügige Grundschule mit Zweifeldsporthalle mit der Rubin 72. GmbH im Bereich des Bayrischen Bahnhofes (Kurt-Eisner-Straße) im Ratsverfahren. Neben einem Kaufpreis von 25.320.525 € (inkl. Mwst.) soll die Schule für drei Jahre von der Stadt kostenpflichtig angemietet werden und im Tausch für das Grundstück zehn kommunale Grundstücke an den Investor abgegeben werden. Die Entscheidung darüber soll der Stadtrat in der nächsten Ratsversammlung am 23. Juni treffen.

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Investoren-Irrweg beenden – Schulbau städtisch realisieren

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert den Irrweg des möglichen Investorenmodells zum Schulhausbau in der Kurt-Eisner-Straße zu beenden und zügig einen städtischen Schulbau auf den Weg zu bringen.

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Viel erreicht für Zukunftsthemen und eine lebenswerte Stadt – doch Bürgerbeteiligung und Umweltschutz kommen zu kurz

Die Beratungen zum Haushalt 2021/22 sind in Leipzig am vergangenen Samstag einen entscheidenden Schritt vorangegangen. Dabei wurden zahlreiche Initiativen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom erweiterten Fachausschuss Finanzen, an dem neben den Mitgliedern des Finanzausschusses auch die Fraktions- und Ausschussvorsitzenden teilnahmen, positiv votiert. Dennoch gab es auch in konkreten Bereichen, die gerade hinsichtlich der Herausforderungen des Klimawandels von besonderer Bedeutung sind, wenig Entgegenkommen der anderen Fraktionen.

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Änderungsantrag zum Bürgerhaushalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der Vergangenheit sich immer wieder auf die Ausdehnung der Ortschaftsverfassung auf das gesamte Stadtgebiet ausgesprochen. Die jeweiligen Ortschaften bekamen und bekommen noch heute anteilig der Einwohner*innenzahl ihre Brauchtumsmittel. Eine Ungleichbehandlung der Stadtbezirksbeiräte durch die Vereinheitlich eines Stadtteilbudgets von je 50.000 EUR widerspricht einer weiteren Annäherung und Gleichbehandlung der Stadtbezirkseiräte und Ortschaftsräte und ist deshalb abzulehnen

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Realistischer Ansatz für die Grundsteuer B

Die geplanten Ansätze sind unrealistisch und bleiben sogar unter bzw. bei dem Rechnungsergebnis von 2019.
Da die Bautätigkeit unvermindert anhält, sind hier realistischere Ansätze zu wählen.

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Hundesteuer – Steuergerechtigkeit endlich durchsetzen

Die geplanten Ansätze spiegeln lediglich die bisher erzielten Einnahmen wider.
Produkte sind aber auch immer ein Abbild der damit verbundenen Ziele.

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Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens auf dem Niveau von 2019 fortschreiben

Es ist gegenüber den Bürger*innen und Steuerzahlern der Stadt nicht vertretbar, in Zeiten des besonders verantwortungsvollen Umgangs mit Steuermitteln solche erheblichen Steigerungen zu planen. Es ist den Bediensteten der Stadt und den Einrichtungen zuzumuten, Einrichtungsgegenstände wie Möbel, ggf. Technik und sachliche Ausstattung länger zu nutzen als geplant, wenn das ohne Schaden möglich ist.

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Verbesserung der Personalbetreuung im Personalamt

Der Leipziger Personalkörper wächst allmählich und mit ihm die Aufgaben zur Betreuung. Der Standardrichtwert für die Personalsachbetreuung liegt bei 297 Mitarbeitenden/ Sachbearbeiter:in, für die Stadt Leipzig gelten aktuell 1:525. Mit der Digitalisierung konnten prozessuale Abläufe in der Personalsachbearbeitung abgedeckt werden, weiterhin gibt es jedoch viele händische Abläufe.

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Änderungsantrag 2 zur Vorlage "Gesamtkonzept zur Einführung eines Bürgerhaushaltes in der Stadt Leipzig"

Eine zentrale Säule des Bürgerhaushaltes ist die Beteiligung. In Deutschland haben alle Einwohner*innen die Möglichkeit zur Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen. Sie können kommunale Entscheidungsprozesse aktiv mitgestalten und bei der Entwicklung des eigenen Umfeldes und des Gemeinwesens mitwirken.

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Rede von Michael Schmidt in der Ratsversammlung am 8. Juli zum Antrag des Jugendhilfeausschusses "Einbeziehung des Jugendhilfeausschusses bei der Haushaltsbedarfsplanung"

Mit dem Antrag des Jugendhilfeausschusses haben wir ein neues Kapitel der fachlichen Zusammenarbeit zwischen Verwaltung auf der einen Seite und dem Jugendhilfeausschuss auf der anderen Seite aufgeschlagen. Der Jugendhilfeausschuss wird künftig mitreden können, welche finanziellen Bedarfe zur Umsetzung der Fachplanungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu Beginn des Haushaltsprozesses benötigt und somit auch angemeldet werden.

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