Leipzig als Bürgerstadt!

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Antrag: Keine Faschisten im Migrant*innenbeirat – Abberufung der AfD-Mitglieder

In der Geschäftsordnung des Migrant*innenbeirats Leipzig sind in § 1 der GO Ziele des Gremiums festgehalten. Danach soll er sich gegen Ausgrenzung stark machen und für Akzeptanz eintreten. Dabei sollen die Integration und damit demokratische Konsistenz gestärkt werden. Es ist nicht zu tolerieren, dass Menschen, die das friedliche Zusammenleben in Frage stellen, in diesem Gremium vertreten sind. Es ist den Mitgliedern des Beirats auch nicht zuzumuten, mit so Personen zusammenzuarbeiten.

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Klare Kante gegen extreme Rechte

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Leipziger Stadtrat hat zwei neue Anträge eingereicht, um die Demokratie stärker gegen die von der extremen Rechten ausgehende Gefahr abzusichern. Zum einen wird die Zulässigkeit der Praxis hinterfragt, bei offiziellen Gedenkveranstaltungen der Stadt eine Einladung an Vertreter*innen von gesichert rechtsextremen Parteien auszusprechen. Zum anderen sollen der Vertreter der AfD sowie sein Stellvertreter aus dem Migrantinnen- und Migrantenbeirat abgewählt werden.

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Änderungsantrag zum Antrag „Beschluss zur Vorlage VII-DS-00357-DS-04-NF-01 vom 19.05.2021 - Abwahl eines Mitglieds aus dem Migrantenbeirat"

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Stadtrat ändert seinen Beschluss zur Vorlage VII-DS-00357-DS-04-NF-01 vom 19.05.2021 und wählt Herrn Mohamed Okasha aus dem Migrantenbeirat ab.

  1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss VII-DS-00357 vom 30.10.2019 in seiner aktuell gültigen Fassung und beruft

Roland Ulbrich (AfD-Fraktion) als Mitglied

sowie

Christian Kriegel (AfD-Fraktion) als Stellvertreter

aus dem Migrantinnen- und Migrantenbeirat ab.

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Antrag: Würdig gedenken ohne Rechtsextreme

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob es zulässig ist, ab sofort keine Vertreter*innen der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Parteien und Organisationen zu offiziellen Veranstaltungen der Stadt Leipzig, insbesondere Gedenkveranstaltungen, einzuladen.

Sofern die Voraussetzungen vorliegen, erfolgt keine Einladung mehr.

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Bauernproteste und Versammlungsrecht

Nachdem es am Montag, den 8. Januar 2024, auch in Leipzig durch Versammlungen im Rahmen des Bauernprotestes zu erheblichen Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens kam, inklusive Verzögerungen im ÖPNV, Beeinträchtigung bei Schulen und Ruhestörung durch ein mehr als 5-stündiges Dauerhupkonzert, hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu eine Reihe von Fragen gestellt, die im Rahmen der kommenden Ratsversammlung am 24. Januar beantwortet werden.

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Anfrage: Bauernprotest und Blockaden

Am Montag, den 08.01.2024, fanden auch in Leipzig Versammlungen im Rahmen des sogenannten Bauernprotestes statt. Hintergrund dazu ist der Streit über die schrittweise Abschaffung der Agrardieselsubvention und die inzwischen zurückgenommene Abschaffung der KFZ-Steuerbefreiung, für die im Bundestag alle Parteien im Rechnungsprüfungsausschuss votiert hatten.

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Rede von Tim Elschner am 13. Dezember 2023 zur Satzung über Einwohnerbeteiligungsverfahren

die Stadt Leipzig ist in Bewegung. Es braucht ein umfassendes Stadtwissen. Es braucht Beweglichkeit im Denken insbesondere bei aller Unvorhersehbarkeit. Damit Veränderung gelingt.

Dies gilt auch in Bezug auf die heute zu beschließende städtische Satzung über Einwohnerbeteiligungsverfahren.

Meines Erachtens ein erstes Update der lokalen Demokratie um darauf aufbauend den Grundgedanken einer demokratisch verfassten und beteiligungsorientierten Leipziger Stadtgesellschaft zu sortieren, zu überdenken, neu auszuhandeln und weiterzuentwickeln.

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Konsequenzen für Funktionsträger*innen gesichert rechtsextremer Parteien im Dienst der Stadtverwaltung Leipzig

Mit Pressemitteilung vom 08.12.2023 teilte das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen mit, dass es sich bei dem sächsischen Landesverband der „Alternative für Deutschland“ (AfD) um eine gesichert rechtsextreme Gruppierung handelt, mit der Folge, dass diese mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden darf. Der Verfassungsschutz Sachsen stellt fest, was verschiedene wissenschaftliche Studien, Journalist*innen und Aktivist*innen seit langer Zeit betonen: Die Bestrebungen der AfD sind nicht nur in Sachsen verfassungsfeindlich und damit gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet. Daraus ergeben sich auch Folgen für die Stadt, denn es ist nicht hinnehmbar, dass Mitglieder einer rechtsextremen Partei gleichzeitig Dienst für den Staat, den sie ablehnen, leisten.

Hierzu hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Anfrage eingereicht.

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Anfrage: Konsequenzen für Funktionsträger*innen gesichert rechtsextremer Parteien im Dienst der Stadtverwaltung Leipzig

Mit Pressemitteilung vom 08.12.2023 teilte das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen mit, dass es sich bei dem Landesverband der Partei „Alternative für Deutschland“ um eine gesichert rechtsextreme Gruppierung handelt, mit der Folge, dass diese mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden darf. Auch wenn insbesondere das dahinterliegende Extremismuskonzept einer Kritik bedarf, stellt der Verfassungsschutz Sachsen doch nur fest, was verschiedene wissenschaftliche Studien, Journalist*innen und Aktivist*innen seit langer Zeit betonen: dass die Bestrebungen der AfD nicht nur in Sachsen verfassungsfeindlich und damit gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Spätestens jetzt kann es daran keinen Zweifel mehr geben.   

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