Leipzig als Bürgerstadt!
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Antrag: Mehr direkte Demokratie in Leipzig - Bürgerentscheide erleichtern
Die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) eröffnet in § 24 die Möglichkeit, in einer Gemeinde zu einer kommunalpolitischen Fragestellung einen Bürgerentscheid durchzuführen. Seit der Novellierung der Sächsischen Gemeindeordnung sieht der § 24 SächsGemO (3)[1] für kreisfreie Städte die Möglichkeit vor, das Quorum für den Bürgerentscheid bis 15 vom Hundert abzusenken. Ein niedrigeres Quorum erleichtert erfolgreiche Bürgerentscheide und fördert somit die Bürger*innenbeteiligung und das demokratische Engagement in unserer Stadt.
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Mehr Demokratie und Beteiligung durch vereinfachte Bürgerentscheide
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte demokratisches Engagement und Beteiligung in Leipzig stärken. Aus diesem Grund hat die Fraktion heute einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig eingereicht, um Bürgerentscheide zu erleichtern. Der Kern des Vorschlags besteht in der Absenkung des Quorums für Bürgerentscheide von 25 auf 15 Prozent der stimmberechtigten Bürger*innen.
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Kein Kulturkampf auf Kosten der Demokratie
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfolgt mit ihren Vorschlägen zum Haushaltsverfahren ein klares Ziel im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhaltes: Wichtige Strukturen im sozialen und kulturellen Bereich sowie in der Demokratieförderung sollen erhalten und nach Möglichkeit gestärkt werden. Gerade die (Club-)Kultur hat noch immer unter den Nachwirkungen der Corona-Pandemie zu leiden und kämpft zusätzlich aufgrund von Preissteigerungen ums Überleben.
Haushaltsantrag 25/26: Gedenkarbeit der Sinti und Roma unterstützen und stärken
Zur Absicherung der Arbeit gegen Antiziganismus und Aufarbeitung der Leipziger Verantwortung am Völkermord an den Sinti und Roma unterstützt die Stadt Leipzig den Verein Romano Sumnal e.V. - Verband der Sinti und Roma in Sachsen mit jeweils 7.500 EUR in den Jahren 2025 und 2026.
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Haushaltsantrag 25/26: Erinnerungs- und Demokratiearbeit der Stiftung Friedliche Revolution in Leipzig stärken
Der Stiftung Friedliche Revolution werden in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 100.000 EUR im Sinne einer institutionellen Förderung ausgereicht. Zu diesem Zweck werden zusätzliche Mittel im Haushalt eingestellt. Diese Förderung im Sinne einer Basisförderung soll die wichtige Arbeit der Stiftung verstetigen.
Haushaltsantrag 25/26: Erhöhung der Mittel für Bürgerbeteiligung
Die Mittel für die Bürgerbeteiligung für die Erweiterung des Hitzeaktionsplans sowie für die Bewerbung zum Europapreis - Phase II werden im Jahr 2026 um 150.000 € erhöht.
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Rede von Katharina Krefft am 23. Oktober 2024 zum Antrag "Leipzig als Luftdrehkreuz des Friedens etablieren"
Am Sonntag erhielt die Historikerin Anne Appelbaum den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels. Sie erhielt ihn als messerscharfe Analytikerin der Autokratien, die uns in Europa die Freiheit neiden. Die Freiheit, für die vor 35 Jahren hier in unserer Stadt Zehntausende auf die Straße gingen.
Populismus gefährdet das Freiheits- und Einheitsdenkmal für Leipzig
Die Entscheidung im künstlerischen Wettbewerb zum Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig ist am 2. Oktober 2024 gefallen. Die 13-köpfige internationale Jury hat sich mit großer Mehrheit für den gemeinschaftlichen Entwurf „Banner, Fahnen, Transparente“ ausgesprochen. In der Leipziger Volkszeitung vom 10. Oktober war nun zu lesen, dass die Fraktion DIE LINKE entgegen der gefassten Beschlüsse des Stadtrates nun eine Abstimmung über die Umsetzung durch die Leipziger Bevölkerung anstrebe. Wenn sich im Stadtrat nunmehr die Stimmen durchsetzen, die getroffene Entscheidungen umkehren wollen, ist das würdelos.
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Wir werden Leipzig mutig gestalten
Amtsblattbeitrag vom 21. September 2024
Wir Bündnisgrünen starten mit einer neuen und sehr weiblichen Fraktion in die kommenden fünf Jahre Ratsarbeit. Wir wollen und werden Leipzig mutig gestalten und auf die Herausforderungen von morgen vorbereiten. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Freiheit und Vielfalt leiten uns dabei. Dafür wurden wir gewählt.
Änderungsantrag zur Vorlage 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) - Aussetzung der jährlichen Anpassung der Pauschalen
Die Ratsversammlung beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) gemäß Anlage 1 in geänderter Form. (siehe Anlage 1Ä)
Das so eingesparte Geld wird zu gleichen Teilen der Förderung von Beteiligungsprojekten, der Kinder- und Jugendbeteiligung, der politischen Beteiligung von Frauen sowie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zugeführt.