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Gemeinsamer Änderungsantrag zu "Anpassung des Nutzungsüberlassungsvertrages zur Halle 7 zwischen der Stadt Leipzig und der Leipziger Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH"

Der Vertrag wurde im Jahr 2017 nach langen Verhandlungen zwischen der Leipziger Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH und der Stadt Leipzig vereinbart. Eine essenzielle Bedingung für die Zustimmung des Stadtrates war das eingeräumte Ankaufsrecht. Wir halten an dieser Bedingung fest. Des Weiteren sind wir der Meinung, dass auch ohne den verhandelten Nachtrag die Errichtung eines Digital Hub in der Halle 7 möglich ist. Der ursprüngliche Nutzungsüberlassungsvertrag aus dem Jahr 2017 lässt eine Nutzungsänderung zu, welcher der Eigentümer des Gebäudes nur aus wichtigem Grund widersprechen kann.

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