Leipzig als Bürgerstadt!

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Anfrage: Umsetzung und Wirksamkeit der Leipziger Begrünungssatzung im Hinblick auf Schottergärten, Gründächer und Fassadengrün

Der Stadtrat hat mit der Beschlussfassung der Begrünungssatzung am 29.2.2024 die zuvor geltenden, in Teilen als nicht ausreichend rechtsverbindlich eingeschätzten Regelungen der Vorgartensatzung ersetzt. Ziel war es unter anderem, der Anlage sogenannter Schottergärten entgegenzuwirken und bestehende Fehlentwicklungen wirksam zu korrigieren.

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Anfrage: Wie gehts weiter am Bagger?

In 2024 wurde durch den Stadtrat die Entwicklungskonzeption Naturbad Nordost beschlossen. Neben dem verwaltungsseitig vorgeschlagenen Maßnahmenpaket und Investitionsprogramm wurde eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines „Stadtteilzentrums Nordost“, ein Natur- und Artenschutzkonzept sowie eine Machbarkeitsstudie zur Renaturierung der Parthe beauftragt. Zwei Jahre nach Beschlussfassung ist der Umsetzungsstand von Interesse.

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Rede von Anna-Lisa Möbius am 27. Mi 2026 zum Antrag "Verschenke-Kisten ermöglichen - Kreislauf fördern"

Ich will direkt zu Beginn etwas klarstellen: Mein Antrag ist kein Angriff auf Ordnung oder Sauberkeit im öffentlichen Raum, ganz im Gegenteil. Es geht um eine pragmatische, alltagstaugliche Ergänzung unserer Nachhaltigkeitsziele

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Rede von Anne Vollerthun am 29. April 2026 zum Antrag "Sicherheitspaket Hauptbahnhof"“ in Leipzig"

Der Fokus dieses Antrags liegt vor allem auf Maßnahmen, die versuchen kurzfristig die Symptome zu bekämpfen, aber eben nicht nachhaltig die Ursachen erkennen und angehen. Videoüberwachung im Park, die Umzäunung und Schließung öffentlicher Räume – nichts davon geht die Problematiken, die es rund um den Hauptbahnhof gibt, wirklich an. Im Gegenteil.

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Anfrage: Verweigerung der Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Verzicht auf Strafantrag durch die Leipziger Verkehrsbetriebe bei sogenannter „Erschleichung von Beförderungsleistungen“

In der Ratsversammlung vom 19. März 2025 beschloss der Stadtrat auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die LVB bei der sogenannten „Erschleichung von Beförderungsleistungen“ auf Strafanträge nach § 265a StGB verzichten soll (VIIIA00343). Bis April 2026 ist jedoch keine Umsetzung des Beschlusses erfolgt. Aktuell diskutiert die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig über eine mögliche Gesetzesänderung, die die strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die Verkehrsmittel ohne Fahrschein nutzen, abschaffen soll. 

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Antrag: Vielfältige Bestattungsformen auf kommunalen Friedhöfen ermöglichen!

Mit der nun vorliegenden Novelle des Sächsischen Bestattungsgesetzes, schafft die Staatsregierung einen klaren landesweiten Rahmen für diese und viele weitere Wünsche. Diese sollen durch Satzungsänderungen in Leipzig umgesetzt werden.

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Fast zehn Jahre später: Grüne Leipzig begrüßen Öffnung für gemeinsame Mensch Tier-Bestattungen in Sachsen

Die Leipziger Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die von der sächsischen Staatsregierung vorgelegte Novelle des Bestattungsgesetzes, die künftig gemeinsame Bestattungen von Menschen und ihren Haustieren ermöglicht. Damit setzt der Freistaat fast zehn Jahre später ein Anliegen um, das die Bündnisgrünen in Leipzig bereits 2017 mit einem Antrag zu gemeinsamen Mensch‑Haustier-Bestattungen auf kommunalen Friedhöfen auf den Weg gebracht hatten – damals noch ohne Mehrheit im Stadtrat.

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Rede von Anne Vollerthun am 25. März 2026 zum Antrag "Schutz und Erhalt von „Spätis“ in Leipzig"

“Dritte Orte“ - dies ist ein Begriff aus der Stadtsoziologie, der Orte beschreibt, die weder Zuhause noch Arbeitsplatz sind – sondern Räume der Begegnung. Es sind soziale Orte, an denen Menschen zusammenkommen können. Niedrigschwellig und ohne große Hürden. Dritte Orte leisten einen wichtigen Beitrag für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und genau dies sind Spätis in unserer Stadt. 

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„Mehrwegoffensive“ entpuppt sich als Mehrwegtröpfchen

Nachdem die Verwaltung die Vorlage zur Verpackungssteuer lange verschleppt hat, liegt nun der enttäuschende Vorschlag vor. Es soll keine Verpackungssteuer eingeführt, dafür jedoch weiterhin auf die freiwillige Nutzung von Mehrweg gesetzt werden. Betriebe, die ihrer ohnehin schon bestehenden gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht nicht nachkommen, oder jene,

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