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Anfrage: Zufahrtssperren und Kostenübernahme bei Maßnahmen in abstrakten Gefährdungslagen bei öffentlichen Veranstaltungen
Wie bereits in der Anfrage “Erhöhte Sicherheitsanforderungen für Feste und Veranstaltungen” der SPD-Fraktion erläutert, stiegen aufgrund einer abstrakten Gefährdungslage durch terroristische Anschläge mit Fahrzeugen und daraufhin bundesweit angepassten Sicherheitskonzepten in den letzten Jahren die Sicherheitsanforderungen sowie -kosten bei öffentlichen Veranstaltungen deutlich an.
Dabei ist Terrorabwehr grundsätzlich eine staatliche Aufgabe, die hier vor Ort durch das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) geregelt ist.