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Änderungsantrag zur Vorlage “Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig - Teil A: Kindertagesstätten“

Punkt 7.2. Räumliche Vorgaben – Kubatur wird folgendermaßen geändert beschlossen:

Das Gebäude (Neubau) ist flächensparend, kompakt und mehrgeschossig zu planen, sofern keine wesentlichen Gründe entgegenstehen. Generell sind dabei auch eine vertikale Nutzungsmischung und innovative Nutzungskombinationen von Gebäude und Freiflächen zu prüfen.

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Antrag: Soziale Infrastruktur in Dölitz/Dösen

Der Bau einer Kindertagesstätte in der Eigenheimstraße wird aus städtebaulichen und ökologischen Gründen abgelehnt. Die im Antrag benannte Liegenschaft zwischen der Newton-, Winckler- und Bornaischen Straße, die die Antragsteller als Alternativstandort zur Bebauung mit einer dringend benötigten Kindertagesstätte im Stadtteil vorschlagen, hat die Verwaltung als Vorbehaltsstandort für den Bau einer 2- bis 2,5zügigen Oberschule festgesetzt. Der künftige Bedarf an Schulplätzen und die generellen Kosten im Bereich Schulbau rechtfertigen aus unserer Sicht jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen einen Bau kleiner Schulen mit eingeschränkten Kapazitäten. Wesentlich effektiver und wirtschaftlicher wäre der Bau einer mehrzügigen Schule an einem anderen Standort. Hierfür halten wir das weiträumige Gelände des agra-Messegeländes als geeignet, zumal dieses über bereits versiegelte und derzeit ungenutzte Flächen verfügt, welche sich zur Bebauung mit einer Schule anbieten würden. Auch eine weitere Absicherung der Durchführung von Veranstaltungen auf der agra, wie u. a. das Wave-Gothik-Treffen, wäre aus unserer Sicht dadurch nicht gefährdet.

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Rede von Stadträtin Petra Cagalj Sejdi in der Ratsversammlung am 13. Dezember 2017 zum Antrag „Bibliotheksausweise für Jugendliche mit Vormund“

Die Stadtbücherei engagiert sich sich intensiv in der Integration, ist interkulturell und mehrsprachig gut aufgestellt und kann unseren ausländischen Mitbürgern sehr viel anbieten, was den Spracherwerb, die Freizeitgestaltung und Unterhaltung und das leben und einleben in unserer Gesellschaft betrifft. Um so trauriger und enttäuschender ist es, dass dieses Angebot aufgrund der hier geschilderten Hürde nicht alle erreichen kann.

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Änderungsantrag: "Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit“

Der im Jahr 2013 beschlossene Fachplan Kinder- und Jugendförderung hat sich zu einem klaren Ausbau der Schulsozialarbeit bekannt. Dem werden letztlich auch die deutlichen Stellenaufwüchse der vergangenen Jahre, in erster Linie auch bedingt durch Anträge der Fraktionen, gerecht.

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Ombudsstelle für Kinderschutz kommt und muss dauerhaft bleiben!

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt ausdrücklich, dass die Verwaltung in Umsetzung des grünen Haushaltsantrages nun die Beschwerde- /Ombudsstelle für Klientinnen und Klienten von Hilfen zur Erziehung ausgeschrieben hat. Diese Leipziger Ombudsstelle wird eine große Bereicherung für das Kinderschutznetzwerk der Stadt sein.

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Soziales Angebot durch Einrichtung eines neuen Gemeinwesenzentrums für Dölitz, Lößnig und Dösen ausbauen

Der äußere Süden, also die Stadtteile Lößnig, Dölitz und Dösen, scheinen in der Wahrnehmung unauffällige Stadtteile zu sein, sie sorgen eher selten für Schlagzeilen. Leider täuscht dieser Eindruck erheblich. Insbesondere in Lößnig kippt die Situation.

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Haushaltsantrag 2017/18: Entwicklung eines gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums Dölitz, Lößnig und Dösen

Für die Etablierung eines gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums in Lößnig für die Stadtteile Dölitz, Lößnig und Dösen werden unter besonderer Berücksichtigung der städtischen Liegenschaft „Leipziger Tanztheater“ für 2017 und 2018 Mittel in Höhe von 250 T € bereit gestellt.

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Haushaltsantrag 2017/18: Einrichtung von Schulsozialarbeit an der Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Körperbehinderte

Die Stadt Leipzig richtet spätestens zum nächsten Schuljahr 2017/18 an der Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Körperbehinderte der Stadt Leipzig, Schulsozialarbeit ein. Die Finanzierung erfolgt dabei nach Möglichkeit über das Landesprogramm „Chancengerechte Bildung“ nach der die Stadt Leipzig den notwendigen Eigenanteil zur Verfügung stellt.

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