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Jugendhilfe aufrechterhalten!

Amtsblattbeitrag vom 11. April 2020

In den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie sind wir vor allem denen zu Dank verpflichtet, die ihre unerlässliche Hilfe persönlich und fachlich weiter bereitstellen.

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Jugendhilfeausschuss beschließt pauschale Weiterfinanzierung der ambulanten und teilstationären Hilfen

Der Leipziger Jugendhilfeausschuss hat in seiner ersten Beratung seit Beginn der massiven Ausgangsbeschränkungen einen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht, der die pauschale Weiterfinanzierung der ambulanten und teilstationären Hilfen sowie der Eingliederungshilfen während der COVID-19-Pandemie ab 16.03.2020 sichern soll.

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Kindeswohl sicherstellen - Ambulante Familienhilfen müssen verstärkt und Finanzierung endlich gesichert werden!

Die in der Folge der Corona-Pandemie wurden bundesweit Kitas und Schulen geschlossen, eine Betreuung, insbesondere in den Kindertagestätten, findet nur im Notfall statt.

Die Staatsregierung hat nunmehr am 20. März 2020 weitere Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. So sind beispielsweise ambulante Hilfen nach §§ 27, 28, 29, 30, 31, 35 und 35a SGB VIII  auf ein Mindestmaß und auf unabweisbare Einzelfälle zu beschränken.

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Rede von Michael Schmidt in der Ratsversammlung am 11. Dezember 2019 zum Antrag „Fallzahlbegrenzung im Leistungsbereich Vormundschaften / Pflegschaften“ (VI-A-08055)

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind weiter fest davon überzeugt, dass es hier keinen Kompromiss geben kann und soll und dass eine Fallzahlbegrenzung von 1 : 40 – wie im Antrag formuliert - fachlich angemessen ist. Zudem haben sich die Mitglieder einstimmig bei einer Enthaltung zum Änderungsantrag 1 bekannt, welcher hiermit übernommen wird.

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Anfrage „Zweckgerechte Verwendung von 115.000 € für Schulsozialarbeit“

Der Stadtrat hat auf Initiative der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD mit dem Doppelhaushalt 2019/20 die zusätzliche Zurverfügungstellung von 350.000 € in 2019 und 750.000 € in 2020 zum Ausbau der Schulsozialarbeit beschlossen. Im Jugendhilfeausschuss am 29. April wurde entsprechend der Sozialindizierung ein Vorschlag zur Stärkung ausgewählter Standorte und zur Neubesetzung bislang unversorgter Standorte beschlossen. Entsprechend dieses Vorschlages stehen in 2019 Restmittel in Höhe von 91.133,36 € zu Buche, in 2020 in Höhe von 24.547,66 €.

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Stadtrat setzt neue Standards in der Jugendhilfe!

Mit dem gestrigen Beschluss des Jugendhilfeausschusses zur Kinder- und Jugendförderung für 2019 und 2020 und dem zuvor am 30. Januar erfolgten Haushaltsbeschluss des Stadtrates konnte ein beachtlicher Erfolg und eine beispiellose Verbesserung der Angebote der Freien Träger der Jugendhilfe erreicht werden. Für die zweijährige Förderperiode 2019/20 stehen auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD 6,5 Mio. € zusätzlich zur Verfügung, was einer Budgeterhöhung von fast 30% entspricht.

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Rede von Michael Schmidt, familienpolitischer Sprecher in der Ratsversammlung am 12. Dezember 2018 zur Drucksache „Vertretungssystem Kindertagespflege“

Wir haben heute eine Vorlage zu beraten, die ein Vertretungssystem für Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, ins Leben rufen will. Und die damit dem Auftrag des Stadtrates nachkommt, der einen Antrag meiner Fraktion im April diesen Jahres unterstützt und beschlossen hat.

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Jugendhilfe ist Leipzigs Zukunft

Amtsblattbeitrag vom 8. Dezember 2018

Wir steuern auf eine sozialpolitische Katastrophe zu, wenn wir nicht mit Nachdruck in die präventive Kinder-, Jugend- und Familienarbeit investieren,  Familien unterstützen und damit Kinder und Jugendliche optimal auf ein selbstbestimmtes Leben in unserer immer komplexeren und digitalisierten Gesellschaft vorbereiten.

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Kinder- und familienfreundliche Stadt? Stadt blockiert Jugendhilfe, spart Strukturen kaputt und gefährdet so Leipzigs Zukunft!

Bei den anstehenden Verhandlungen um die finanzielle Ausgestaltung des Budgets für die Kinder- und Jugendhilfe verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine konstruktive Mitarbeit der Verwaltung. Diese lässt sich aus dem vorliegenden Ansatz im Haushaltsplanentwurf in keinerlei Hinsicht herauslesen.

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