Leipzig familienfreundlich, sozial und vielfältig gestalten!

Antrag: Spielplatz-Neubauinvestitionen nach Beschluss

Im Oktober 2014 beschloss der Stadtrat die Durchführung einer Bedarfsanalyse für den Neubau von Spielplätzen in der Stadt Leipzig. Diese wird im Jahr 2015 durchgeführt. Für die Umsetzung der Ergebnisse dieser Bedarfsanalyse werden 200.000 € p.a. zur Verfügung gestellt, was je nach Größe jährlich etwa 2-3 neuen Spielplätzen entspricht.

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Antrag: Einrichtung weiterer Fahrradstellplätze in Kitas und Schulen

Für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen an Leipziger Schulen und Kindertagesstätten sind für 2015 und 2016 je 30T € einzustellen. Hierzu wird durch das AGM eine Bedarfsanfrage an alle Schulen und Kitas gerichtet und die ermittelten Bedarfe, entsprechend des zur Verfügung stehenden Budgets priorisiert, schrittweise abgearbeitet. Über den Stand der Umsetzung ist der Stadtrat bis Ende 2015 zu informieren.

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Antrag: Bauliche Unterhaltung „Einrichtungen der Jugendarbeit“

Der Haushaltsansatz für 2015/16 im Bereich baulicher Unterhaltung bei Einrichtungen der Jugendhilfe wird entsprechend der ursprünglichen mittelfristigen HH-Planung des Jahres 2014 um Mittel in Höhe von 130.000 € erhöht.

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Antrag: Obst- und Gemüseprogramm in Schulen (Neufassung)

  1. Der Oberbürgermeister begibt sich mit der Landesregierung Sachsen, mit dem Ziel der Beteiligung des Freistaates an dem EU-Schulobst- und -gemüseprogramm, in Verhandlung. 

  2. Bei erfolgreichem Verhandlungsergebnis stellt die Stadt Leipzig notwendige Haushaltsmittel für die Kofinanzierung des Programmes in der Stadt Leipzig zur Verfügung.

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Antrag: Dynamisierung der Zuwendung für Vereine und Verbände

Die Zuwendungen der Ämter für Vereine und Verbände werden für 2015 und 2016 durch Mittelerhöhungen analog zu der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes Sachsen dynamisiert, dass der Gleichheitsgrundsatz eingehalten wird. Der Erhöhung für 2015/16 beträgt analog des durchschnittlichen Gesamtpreisindex 2010-14 1,5%, wenn nicht durch gesonderten Beschluss anderes für bestimmte Bereiche beschlossen wurde.

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Antrag: Zweijährige Förderung von Vereinen und Verbände

Die Vereine und Verbände erhalten bereits in den noch laufenden Förderverfahren für 2015 die Möglichkeit, die Mittel für 2016 zu beantragen, soweit dies gewünscht und noch nicht geschehen ist. Die Mittelzuweisungen an Vereine und Verbände erfolgen demnach in wesentlichen Teilen nach dem Beschluss des Doppelhaushaltes für die Jahre 2015 und 2016.

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Antrag: Erhöhung der Mittel für Vereine und Verbände im Bereich der Jugendhilfe (Leistungsbereiche der §§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII)

Beschlussvorschlag für 2015:

  1. Das Budget zur Förderung der Vereine und Verbände im Bereich der Jugendhilfe entsprechend der §§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII wird um 700.000,- Euro erhöht.

  2. Der erhöhte Zuschuss des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendpauschale) in Höhe von 300.000,- Euro wird zusätzlich für Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt.


Beschlussvorschlag für 2016:

  1. Das Budget zur Förderung der Vereine und Verbände im Bereich der Jugendhilfe entsprechend der §§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII wird um 1,2 Mio. Euro erhöht.

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Einsparung durch Tagespflege

Amtsblatt vom 7. März 2015

Leipziger Tagesmütter/-väter bekommen zwar ab sofort mehr Geld für die Kinderbetreuung. Ob die überschaubare Erhöhung aber dem Verwaltungsgericht nach dessen Urteil gegen die geringe Finanzierung der Stadt Leipzig ausreicht, bleibt abzuwarten...

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Leipzig braucht angemessene und faire Bezahlung aller Tagesmütter und -väter!

„Nach der krachenden Niederlage der Stadt Leipzig zur Finanzierung der Kindertagespflege vor dem Verwaltungsgericht Leipzig im Sommer vorigen Jahres war die Verwaltung gefordert, einen grundlegend neuen Vorschlag der Finanzausstattung der Tagesmütter und -väter zu unterbreiten. Das nunmehr auf dem Tisch liegende Papier ist dabei einerseits erfreulich, weil sich die Förderleistung, die letztlich die „Lohntüte“ der Tagespflegepersonen darstellt, deutlich füllt (von bislang 163,51 € auf 513,32 €). Dass man dies jedoch zu Teilen daraus refinanziert, dass man die Sachkosenpauschale um zwei Drittel kürzt, ist völlig inakzeptabel.“

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Die Torgauer Straße darf nicht dauerhaft als Unterkunft für Asylbewerber genutzt werden!

Petra Cagalj Sejdi, Stadträtin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und migrationspolitische Sprecherin:

„Die Stadtverwaltung hält vehement am Standort Torgauer Straße 290 fest und begründet dies immer wieder durch Alternativlosigkeit, Zeitdruck und hohe Flüchtlingszahlen. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist auch weiterhin der Auffassung, dass Flüchtlingsunterkünfte grundsätzlich in Wohngebieten liegen müssen, mit Anschluss an die Infrastruktur vor Ort und nicht in Gewerbegebieten. Wir halten deshalb am Konzept der dezentralen und kleinteiligen Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen fest...

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