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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Ausbau Beratung zu Autismus-Spektrum
Das Autismuszentrum Leipzig wird ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende um zusätzlich 65.000 EUR für 1,0 VzÄ für das Clearing zum Schwerpunkt Autismus-Spektrum und daran angebundene Beratungsleistungen ergänzt.
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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Projekt "Offener Dialog" zur Beratung psychisch Kranker mobilisieren
Der Offener Dialog e.V. wird in das städtische Förderprogramm des Gesundheitsamtes aufgenommen und in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 mit jeweils 80.850 EUR unterstützt. Der Mittelansatz für die Ausreichung von Fördermitteln wird entsprechend aufgestockt. Die Mittel werden zunächst gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre erfolgt in Abhängigkeit einer Co-Finanzierung durch das Land.
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Förderung der mehrsprachigen Betreuungsaufgaben in städtischen Kulturprojekten mit geflüchteten Menschen
Zur Förderung der mehrsprachigen und interkulturellen Betreuungsaufgaben in städtischen Kulturprojekten mit Geflüchteten wird zusätzlich 1,0 VzÄ geschaffen, um einrichtungsübergreifend tätig zu sein.
Es wird die Anbindung des Personals an das Theater der Jungen Welt geprüft.
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Unabhängige Beratung für Armutsbetroffene
Zur Absicherung unabhängiger Beratung im Rechtskreis SGB II wird der Fördermitteletat des Sozialamtes in 2023 und 2024 um je 120.000 EUR erhöht.
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Zusätzliche Personalstelle für das Referat zur Gleichstellung von Frau und Mann
Der Stellenplan des Referats zur Gleichstellung von Frau und Mann wird ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende um zusätzlich 1,0 VzÄ ergänzt.
Antrag: Ukraine-Teilbudget „Finanzielle Förderung der Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Akteure“
Das Ukraine-Teilbudget „Finanzielle Förderung der Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Akteure“ in Verantwortung des Referats Migration und Integration wird dorthin übertragen und im Haushaltsjahr 2023 mit 1.000.000 EUR und im Haushaltsjahr 2024 mit 500.000 EUR ausgestattet.
Antrag: Umsetzung Fachplan Leipziger Wohnungsnotfallhilfe
Für die Umsetzung des Fachplans Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig werden im Haushaltsjahr 2023 Mittel i.H.v. 300.000 EUR und im Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 1.000.000 EUR eingestellt.
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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: "Bündnis für bezahlbares Wohnen" fördern - Einrichtung Stellenpool
Die Verwaltung wird beauftragt, im Kontext des von der Stadt Leipzig initiierten "Bündnis für bezahlbares Wohnen" ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgend 125.000 EUR zur Förderung von Personalstellen mit dem Schwerpunkt "Monatlicher Pool KdU-fähiger Wohnungen" auszureichen.
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Budget der Förderung von Vereinen und Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, SPD
Das Budget der Förderung von Vereinen und Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe wird auf Basis des Haushaltsplanentwurfes um 1.330.000 € in 2023 und 1.750.000 € in 2024 erhöht.
Begründung:
In diesem Jahr wurde die Integrierte Kinder- und Jugendhilfeplanung im Stadtrat beschlossen. Diese überfällige Fachplanung mit ihren Teilfachplänen soll und wird zu einer aktiven Steuerung im Bereich der Kinder- und Jugendförderung führen. Dafür muss jedoch auch das notwendige Budget zur Verfügung stehen, da es ansonsten zu flächendeckenden Kürzungen oder der über den fachlichen notwendigen Bedarf hinausgehenen Streichung kompletter Angebote kommen wird.
Allein die in 2022 beschlossene Erhöhung der Fachstandards im Bereich der Familienbildung wird zu deutlichen Mehraufwendungen führen.
Die im Haushaltsplanentwurf berücksichtigte Dynamisierung des Budgets der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Förderung von Vereinen und Verbänden von 3% p.a. ist eine begrüßenswerte Maßnahme seitens der Verwaltung, reicht jedoch in keiner Weise aus, um den bislang bereits gestiegenen Kosten, die mit den Folgen aus Pandemie und Ukraine-Krieg in Verbindung stehen, Rechnung zu tragen. Das erklärte Ziel der Stadtspitze ist die Verhinderung jeglicher Kürzungen oder Streichungen. Dies wäre jedoch beim derzeitigen Haushaltsplanentwurf zwangsläufig die Folge.
Gemäß § 79 Abs. 2 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Mit Blick auf die im Antrag formulierten Herausforderungen trägt das geplante Förderbudget dem gesetzlichen Auftrag nicht in ausreichender Weise Rechnung.
Rede von Dr. Tobias Peter vom 18. Januar 2023 zum Antrag "Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit"
im Mai vergangenen Jahres haben wir, nach langem Warten auf die Vorlage der Verwaltung ein Konzept zur Familienfreundlichkeit beauftragt.
Die Umfrage der Verwaltung unter uns Stadträt*innen hat eindrucksvoll bestätigt, wie wichtig Verbesserungen für die Familienfreundlichkeit sind. Ich nenne hier nur ein paar Punkte: