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Kinder- und Jugendförderung 2023/24: Bedarfsorientierter und wirkungsvoller, trotz schmerzhafter Stiche

Der Jugendhilfeausschuss hat gestern in öffentlicher Sitzung die Entscheidung zur Förderung von Projekten in der Kinder- und Jugendhilfe über knapp 19 Mio. für 2023 und etwa 20 Mio. € für 2024 auf den Weg gebracht. Das Budget ist damit um 2 bzw. 3 Mio. € p.a. höher als 2022 und hat sich im Vergleich zu 2010 etwa verdoppelt. Insgesamt können so über 170 Projekte, Vereine und Verbände gefördert werden.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stabilisierung der Arbeit des Fanprojektes Leipzig und der „Lernkurve“

Die Zuwendungen für das Fußballfanprojekt Leipzig in Trägerschaft der Outlaw gGmbH werden im Haushaltsplan 2023 um 25.000 Euro und im Haushaltsplan 2024 um 36.000 Euro erhöht. Die Mittel werden zusätzlich zur geplanten Grundförderung im Etat zur Förderung der Freien Träger der Jugendhilfe bereitgestellt.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Jugendwohnen außerhalb der Kinder- und Jugendförderung sicherstellen

Die Finanzierung des Projektes "Jugendwohnen" des Jugendhaus Leipzig e.V. wird in den Jahren 2023/24 außerhalb der Kinder- und Jugendförderung mittels Leistungsvereinbarung sichergestellt. Hierfür werden dem Eckwert des Amtes für Jugend und Familie zusätzliche Mittel in Höhe von 292.500 EUR in 2023 und 309.000 EUR in 2024 zur Verfügung gestellt, was gerundet der amtsseitig geprüften Antragssumme des Trägers entspricht.

Für den Förderzeitraum nach 2024 wird mit Bezug auf den Antrag „Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt“ eine geeignete Finanzierungslösung erarbeitet.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Schulsozialarbeit; Kita- und Schulsozialarbeit aufstocken (Schulsozialarbeit) - Neufassung zu den Anträgen A 0197/23/24 und A 0118/23/24

Zum Schuljahr 2023/24 werden an vier weiteren und zum Schuljahr 2024/25 an zwei weiteren Schulstandorten Schulsozialarbeit eingerichtet und dafür entsprechende Personal- und Sachkosten zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt entsprechend Sozialindikation. Es wird von Kosten pro Standort von durchschnittlich 60.000 € / Schuljahr (0,8 VZÄ + Sachkosten) ausgegangen. Außerdem werden zur Erhöhung der Sachkosten über alle Schulstandorte mit Schulsozialarbeit zusätzlich 100.000 € p.a. zur Verfügung gestellt, die im Wesentlichen für Projektarbeit zu verwenden sind. Hierzu wird die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungsvorschlages beauftragt.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Budget der Förderung von Vereinen und Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, SPD

Das Budget der Förderung von Vereinen und Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe wird auf Basis des Haushaltsplanentwurfes um 1.330.000 € in 2023 und 1.750.000 € in 2024 erhöht.

Begründung:

In diesem Jahr wurde die Integrierte Kinder- und Jugendhilfeplanung im Stadtrat beschlossen. Diese überfällige Fachplanung mit ihren Teilfachplänen soll und wird zu einer aktiven Steuerung im Bereich der Kinder- und Jugendförderung führen. Dafür muss jedoch auch das notwendige Budget zur Verfügung stehen, da es ansonsten zu flächendeckenden Kürzungen oder der über den fachlichen notwendigen Bedarf hinausgehenen Streichung kompletter Angebote kommen wird.

Allein die in 2022 beschlossene Erhöhung der Fachstandards im Bereich der Familienbildung wird zu deutlichen Mehraufwendungen führen.

Die im Haushaltsplanentwurf berücksichtigte Dynamisierung des Budgets der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Förderung von Vereinen und Verbänden von 3% p.a. ist eine begrüßenswerte Maßnahme seitens der Verwaltung, reicht jedoch in keiner Weise aus, um den bislang bereits gestiegenen Kosten, die mit den Folgen aus Pandemie und Ukraine-Krieg in Verbindung stehen, Rechnung zu tragen. Das erklärte Ziel der Stadtspitze ist die Verhinderung jeglicher Kürzungen oder Streichungen. Dies wäre jedoch beim derzeitigen Haushaltsplanentwurf zwangsläufig die Folge.

Gemäß § 79 Abs. 2 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Mit Blick auf die im Antrag formulierten Herausforderungen trägt das geplante Förderbudget dem gesetzlichen Auftrag nicht in ausreichender Weise Rechnung.

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Ein gutes Zeichen für die Jugendhilfe

Am vergangenen Samstag haben sich die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD mit ihrer Mehrheit im Stadtrat auf die deutliche Erhöhung des Budgets zur Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe verständigt.

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Förderschock – Produktionsschule muss erhalten bleiben!

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) hat kurz vor Weihnachten per Vorabmitteilung einen Antrag auf weitere Förderung der seit 12 Jahren sehr erfolgreich arbeitenden und etablierten Produktionsschule Leipzig in Trägerschaft des Berufbildungswerkes bbw völlig unerwartet abgelehnt. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde durch diese Nachricht negativ überrascht und hat zur nächsten Stadtratssitzung am 18. Januar eine Anfrage eingereicht.

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Anfrage: Folgen des plötzlichen Endes der Produktionsschule

Die Produktionsschule Leipzig in Trägerschaft des Berufbildungswerkes bbw musste völlig überraschend zum 31.12.2022 ihren Betrieb einstellen, da die Sächsische Aufbaubank (SAB) einen Antrag auf weitere Förderung abgelehnt hat. Die Produktionsschule in der Markranstädter Straße hat 12 Jahre lang sehr erfolgreich benachteiligte junge Menschen im Übergang zwischen Schule und Beruf unterstützt, ihre jeweiligen Potentiale zu erkennen und wichtige Schritte in ein selbstbestimmtes Leben zu gehen.

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Antrag: Schulsozialarbeit zur Regel machen

Schulsozialarbeit ist eine gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bildet die Grundlage dafür. Schulsozialarbeit ist Anlaufstelle für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule und wird an allen Schularten benötigt. Die Problemlagen unterscheiden sich je nach Schulform, weniger sind sie deshalb nicht.

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Kinder sind unsere Zukunft - Integrierte Kinder- und Jugendhilfeplanung nicht ad absurdum führen

Der Jugendhilfeausschuss hat zum Haushaltsplanentwurf 2023/24 einen Änderungsantrag gestellt, der eine Budgeterhöhung von 1,5 Mio. € in 2023 und 2 Mio. € in 2024 für die Förderung von Angeboten aus den Bereichen der Jugendverbandsarbeit, Familienbildung/-beratung, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz und der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII) fordert. Die Verwaltung hat dazu nun einen Alternativvorschlag präsentiert, der, ohne auf die inhaltlichen Argumente des Antrages einzugehen, die Einrichtung eines breit angelegten Härtefallfonds in Höhe von 5 Mio. € jährlich vorsieht.

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