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Rede vón Katharina Krefft am 15. November zum Antrag "Maßnahmen für die Versorgung und Unterbringung junger wohnungsloser Menschen"

Wir haben mit diesem Antrag den Rat als auch die Verwaltung strapaziert, und erst gestern und ohne weitere Beratung die lange angekündigte Neufassung eingestellt. Dafür will ich mich erst einmal entschuldigen. Es lag allerdings nicht an uns …

Mit dem vorliegenden Antrag haben wir eine Nuss geknackt:, Wir haben eine Möglichkeit gefunden, wie das Anliegen, jungen wohnungslosen Menschen die Strapaze einer Unterkunftssuche für die Nacht zu nehmen, und nehmen Rücksicht darauf, dass für diese freiwillige Aufgabe die Ressourcen fehlen. Also sowohl innerhalb der Verwaltung als auch die räumlichen Ressourcen. Der Wohnungsmarkt in Leipzig ist angespannt, und die Notunterbringung formal Wohnungsloser wird in Größenordnungen in Modulbauweise und Zelten realisiert – all das mit hohem Aufwand und Einsatz. Das erkennen wir an.

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Änderungsantrag zum Antrag II-A-08652 „Weiterentwicklung der frühkindlichen und schulischen Bildungsstrategie der Stadt Leipzig

Den Ausführungen des Alternativvorschlages der Verwaltung schließen wir uns an, wollen jedoch betonen, dass wir die Notwendigkeit über den Schwerpunktraum Grünau hinaus wahrnehmen und auch angehen wollen. So befinden sich nicht nur in Grünau Kindertagesstätten, die aufgrund einer hohen Sozialbelastung, einem hohen Anteil an Kindern aus Bedarfsgemeinschaften etc. mit einer erhöhten Arbeitsbelastung und auch mit einer erhöhten Personalfluktuation zu kämpfen haben. Dem gegenüber ist an diesen Einrichtungen die Notwendigkeit der Arbeit mit den Eltern noch weiter erhöht, sodass der reale Personalbedarf als höher angesehen wird, als der Personalschlüssel es derzeit abbildet. Gleiches gilt auch für die zur Verfügung stehenden Sachkosten usw.

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Änderungsantrag zum Antrag: "Freiräume für junge Menschen in Leipzig sichern"

Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Förderentscheidung hinsichtlich des im Antrag benannten Offenen Angebotes der Kinder- und Jugendwerkstatt in Connewitz festgelegt, dass der Versuch unternommen werden soll, „künftig für die Räumlichkeiten und Nutzung durch den Verein eine andere Finanzierungsgrundlage außerhalb der Kinder- und Jugendförderung zu finden. Um dies bestmöglich im Übergang zu ermöglichen, erfolgt eine Abfinanzierung der Maßnahme bis 9/23 und mit Verweis auf eine Antragstellung über die künftige Fachförderrichtlinie „Zero Waste“ für die Themen Upcycling und offene Fahrradwerkstatt.“ Eine solche Förderrichtlinie liegt bis zum heutigen Tag nicht vor.

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Rede von Michael Schmidt am 17. Mai 2023 zum Antrag "Schulsozialarbeit zur Regel machen"

Ich hab es mir nicht ganz leicht gemacht beim Mitschreiben des Antrages, ob es wirklich noch gut sei, an der flächendeckenden Implementierung von Schulsozialarbeit festzuhalten. Ich kann aber vorweg nehmen, JA, das ist es! Wir alle wissen, dass der Fachkräftemangel uns da große Schwierigkeiten bereitet und wir Bedarfe an Sozialpädagogen in verschiedenen Bereichen haben – und auch die Gefahr besteht, dass wir mit mehr Schulsozialarbeit Personal aus anderen ganz wichtigen Bereichen eben zu verlieren, damit meine ich vor allem eben Angebote der Familienbildung und speziell im Bereich der Hilfen zur Erziehung oder im ASD.

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Antrag: Maßnahmen für die Versorgung und Unterbringung junger wohnungsloser Menschen

Der Bedarf für unter 27jährige wohnungs-/obdachlose Menschen ist stark steigend. Noch vor dem kommenden Winterhalbjahr ist dringlich eine Notschlafstelle einzurichten. Die Zahlen können aus der Akteursszene nur überschlagsweise erhoben werden.

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Kinder- und Jugendförderung 2023/24: Bedarfsorientierter und wirkungsvoller, trotz schmerzhafter Stiche

Der Jugendhilfeausschuss hat gestern in öffentlicher Sitzung die Entscheidung zur Förderung von Projekten in der Kinder- und Jugendhilfe über knapp 19 Mio. für 2023 und etwa 20 Mio. € für 2024 auf den Weg gebracht. Das Budget ist damit um 2 bzw. 3 Mio. € p.a. höher als 2022 und hat sich im Vergleich zu 2010 etwa verdoppelt. Insgesamt können so über 170 Projekte, Vereine und Verbände gefördert werden.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stabilisierung der Arbeit des Fanprojektes Leipzig und der „Lernkurve“

Die Zuwendungen für das Fußballfanprojekt Leipzig in Trägerschaft der Outlaw gGmbH werden im Haushaltsplan 2023 um 25.000 Euro und im Haushaltsplan 2024 um 36.000 Euro erhöht. Die Mittel werden zusätzlich zur geplanten Grundförderung im Etat zur Förderung der Freien Träger der Jugendhilfe bereitgestellt.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Jugendwohnen außerhalb der Kinder- und Jugendförderung sicherstellen

Die Finanzierung des Projektes "Jugendwohnen" des Jugendhaus Leipzig e.V. wird in den Jahren 2023/24 außerhalb der Kinder- und Jugendförderung mittels Leistungsvereinbarung sichergestellt. Hierfür werden dem Eckwert des Amtes für Jugend und Familie zusätzliche Mittel in Höhe von 292.500 EUR in 2023 und 309.000 EUR in 2024 zur Verfügung gestellt, was gerundet der amtsseitig geprüften Antragssumme des Trägers entspricht.

Für den Förderzeitraum nach 2024 wird mit Bezug auf den Antrag „Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt“ eine geeignete Finanzierungslösung erarbeitet.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Schulsozialarbeit; Kita- und Schulsozialarbeit aufstocken (Schulsozialarbeit) - Neufassung zu den Anträgen A 0197/23/24 und A 0118/23/24

Zum Schuljahr 2023/24 werden an vier weiteren und zum Schuljahr 2024/25 an zwei weiteren Schulstandorten Schulsozialarbeit eingerichtet und dafür entsprechende Personal- und Sachkosten zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt entsprechend Sozialindikation. Es wird von Kosten pro Standort von durchschnittlich 60.000 € / Schuljahr (0,8 VZÄ + Sachkosten) ausgegangen. Außerdem werden zur Erhöhung der Sachkosten über alle Schulstandorte mit Schulsozialarbeit zusätzlich 100.000 € p.a. zur Verfügung gestellt, die im Wesentlichen für Projektarbeit zu verwenden sind. Hierzu wird die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungsvorschlages beauftragt.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Budget der Förderung von Vereinen und Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, SPD

Das Budget der Förderung von Vereinen und Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe wird auf Basis des Haushaltsplanentwurfes um 1.330.000 € in 2023 und 1.750.000 € in 2024 erhöht.

Begründung:

In diesem Jahr wurde die Integrierte Kinder- und Jugendhilfeplanung im Stadtrat beschlossen. Diese überfällige Fachplanung mit ihren Teilfachplänen soll und wird zu einer aktiven Steuerung im Bereich der Kinder- und Jugendförderung führen. Dafür muss jedoch auch das notwendige Budget zur Verfügung stehen, da es ansonsten zu flächendeckenden Kürzungen oder der über den fachlichen notwendigen Bedarf hinausgehenen Streichung kompletter Angebote kommen wird.

Allein die in 2022 beschlossene Erhöhung der Fachstandards im Bereich der Familienbildung wird zu deutlichen Mehraufwendungen führen.

Die im Haushaltsplanentwurf berücksichtigte Dynamisierung des Budgets der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Förderung von Vereinen und Verbänden von 3% p.a. ist eine begrüßenswerte Maßnahme seitens der Verwaltung, reicht jedoch in keiner Weise aus, um den bislang bereits gestiegenen Kosten, die mit den Folgen aus Pandemie und Ukraine-Krieg in Verbindung stehen, Rechnung zu tragen. Das erklärte Ziel der Stadtspitze ist die Verhinderung jeglicher Kürzungen oder Streichungen. Dies wäre jedoch beim derzeitigen Haushaltsplanentwurf zwangsläufig die Folge.

Gemäß § 79 Abs. 2 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Mit Blick auf die im Antrag formulierten Herausforderungen trägt das geplante Förderbudget dem gesetzlichen Auftrag nicht in ausreichender Weise Rechnung.

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