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Änderungsantrag zur Vorlage "Neufassung Schülerbeförderungssatzung der Stadt Leipzig"
Punkt 4 wird mit folgender Maßgabe ergänzt:
Diese Regelungen treten erst nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach dem formalen Inkrafttreten der Satzung in Kraft.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in diesem Zeitraum in geeigneter Weise Informationsmaterial zu erarbeiten und zu veröffentlichen, welches betroffene Eltern, Familien und Sorgeberechtigten umfassend über das neue Verfahren sowie über mögliche ergänzende Unterstützungsmaßnahmen informiert.
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