Leipzig familienfreundlich, sozial und vielfältig gestalten!

Anfrage: Zeltunterbringung für Asylbewerber*innen – Wie geht es weiter?

Seit Frühjahr 2023 bringt die Stadt Leipzig aufgrund erreichter Platzkapazitäten in den vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften wieder Geflüchtete in Zelten unter. Zum 31.12.2023 mussten über 850 Personen in Zelten, Containern oder anderen Notunterkünften leben. Viele von ihnen müssen über Monate dort ausharren, bevor ein Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung steht –

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Änderungsantrag zur Vorlage "Leipzig-Pass: Änderung des berechtigten Personenkreises und Neugestaltung des Beantragungs- und Bearbeitungsprozesses"

  1. Die Ratsversammlung beschließt die Änderung der berechtigten Personenkreise für den Erhalt eines Leipzig-Passes ab dem 01.03.2024. Anspruchsberechtigt auf den Leipzig-Pass sind Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), 34 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten sowie wohnungslose Personen mit geringem Einkommen. (Änderung des Beschlusspunktes 2 des Ratsbeschlusses RBIV-473/05 vom 14.12.2005). Personen mit geringem Einkommen, die nur über die bisherige Verfahrensweise den Leipzig-Pass erhalten haben, wird mit Übergangsfrist bis Ende des dritten Quartals weiterhin ein Leipzig-Pass gewährt.

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Gemeinsamer Änderungsantrag zum Antrag " Neue Kraft für eine starke Leipziger Wirtschaft – Nachhaltigkeit als Wirtschaftstreiber"

Der Oberbürgermeister erarbeitet zusammen mit dem Stadtrat (Ausschussvorsitzende FA Finanzen; FA Jugend, Schule, Demokratie; FA Kultur, FA Sport, FA Stadtentwicklung/Bau, FA Soziales, Gesundheit und Vielfalt; FA Umwelt, Klima, Ordnung; FA Wirtschaft, Arbeit, Digitales; zbA Verkehr und Mobilität; zbA Wohnen; Grundstücksverkehrsausschuss) bis zum Ende des 1. Quartals 2024 Handlungsoptionen zur nachhaltigen Stärkung Leipzigs. Diese umfassen dringend notwendige Projekte u.a. in den Bereichen:

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Wir lassen queere Jugendliche nicht allein - Leipziger BündnisGrüne stehen an der Seite der queeren Bildungsarbeit der RosaLinde

Dass der Verein RosaLinde Leipzig keine Förderung mehr für seine queere Bildungsarbeit erhalten soll, stößt auf harsche Kritik bei den Leipziger und sächsischen Bündnisgrünen. Damit stehen etliche Workshops, in denen Ehrenamtliche von ihren Coming-Outs erzählen, Weiterbildungen, Regenbogen-AGs und die Betreuung von vier „Schulen der Vielfalt“ vor dem Aus.

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Antrag: Queere Jugendliche nicht im Stich lassen – die wichtige Arbeit des RosaLinde Leipzig e.V. absichern

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. kurzfristig und einmalig dem RosaLinde Leipzig e.V. für das Jahr 2024 eine Zuwendung i.H.v. 60.000 Euro zu gewähren. Mit diesen Mitteln soll in 2024 die Durchführung des Projektes „Schule der Vielfalt“ in Leipzig finanziert werden;
  2. sich beim Freistaat Sachsen dafür einzusetzen, dass die wichtige Arbeit des RosaLinde Leipzig e.V. über eine Landesförderung mittel- und langfristig ohne Ausfall von Fördermitteln fortgesetzt werden kann.

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Gemeinsamer Antrag mit DIE LINKE und SPD: Das kommunale Netzwerk für die Familien, die mit einer psychischen Erkrankung und/oder Suchterkrankung konfrontiert sind, stärken!

Die Zahl der Familien mit einer psychischen Erkrankung und/oder Suchterkrankung steigt kontinuierlich an. Die betroffenen Familien haben oftmals hochkomplexe Bedarfslagen und müssen sich gleichzeitig mit unterschiedlichen Leistungssystemen auseinandersetzen, deren Zugänge an vielen Stellen intransparent erscheinen.  Um den betroffenen Familien verlässliche Hilfen anbieten zu können und sicherzustellen, dass vor allem Kinder und Jugendliche die notwendige Unterstützung erhalten, müssen die bestehenden Hilfesysteme untereinander vernetzt und verbindliche Verfahrensweisen vereinbart werden.

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Änderungsantrag: "Verstetigung und Erweiterung des Housing-First-Ansatzes um 25 Plätze „Eigene Wohnung“ in Leipzig ab 2025"

Der zweite Zwischenbericht zum Modellprojekt „Eigene Wohnung“ von August 2023 empfiehlt die unbedingte Verstetigung und Erweiterung des Housing First-Ansatzes in Leipzig. Die Verlängerung und Erweiterung ist ab 2025 geplant – damit bleibt für die Vorbereitung des Ausbaus des Projektes ca. ein dreiviertel Jahr Zeit. Die ab 1. Januar 2025 geplante Erweiterung soll um ein Quartal vorgezogen und der Einzug der ersten Mieter*innen bereits im Vorfeld vorbereitet werden, um weiteren Wohnungslosen einen Einzug vor Beginn des Winters 2024/25 zu ermöglichen. Auch beantragen wir eine breitere Verteilung auf verschiedene Wohnungsanbieter*innen.

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Antrag: Beratungsangebote zur Kinderbetreuung in Schwerpunkträumen

Bis zum Ende des Jahres 2024 wird für Kinder bis Schuleintritt von einem Bedarf von 31.577 Betreuungsplätzen, davon 9.430 Plätze für Krippenkinder (8.191 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 1.239 Plätze in der Kindertagespflege) und 22.147 für Kindergartenkinder, ausgegangen. Dem gegenüber steht ein voraussichtlicher Bestand von 35.411 Betreuungsplätzen zum 31.12.2024.

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Ältere nicht alleine lassen

Amtsblattbeitrag vom 16. Dezember 2023

Der Fachplan ‘Älter werden in Leipzig’ steht in der Dezemberratssitzung nach drei Jahren Beteiligung endlich zur Beschlussfassung. Nach intensiver Vorberatung werden nun mit unserem und den Anträgen des Seniorenbeirates wichtige Ziele formuliert, die alte Leipzigerinnen und Leipziger vor Einsamkeit schützen helfen sollen.

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