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Anfrage: Stellen für die Gremienbetreuung des Senior*innenbeirats sowie des Beirats Menschen mit Behinderung

Aufgrund interner Umstrukturierung ist die bis vor kurzem für die beiden Beiräte mit 1,0 VzÄ zuständige Person nun für die Gremienbetreuung anderer Beiräte zuständig. Dabei wurde dem Senior*innenbeirat sowie dem Beirat Menschen mit Behinderung mitgeteilt, dass die Stelle der Gremienbetreuung der beiden Beiräte nicht neu besetzt werden soll bzw. kann. Stattdessen solle die Gremienbetreuung von der jeweiligen Beauftragten mit übernommen werden. Beide Beiräte vertreten große Bevölkerungsgruppen mit spezifischen Bedarfen und erfordern daher eine ebenso verlässliche fachliche Begleitung wie andere Beiräte. Hinzu kommt, dass der Beirat für Menschen mit Behinderungen besondere Anforderungen an Barrierefreiheit und inklusive Kommunikationsformen (einfache Sprache, Gebärdensprache, barrierefreie Dokumente) stellt.

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Rede von Marsha Richarz am 18. Dezember 2024 zum gemeinsamen Antrag "Menschen mit Behinderung in reguläre Arbeitsverhältnisse übernehmen"

Ich möchte zu Beginn meine ehemalige Inklusionsschülerin mit Down Syndrom zu Wort kommen lassen. Sie ist 18 Jahre alt, hat gerade zwei Praktika hinter sich, bei Rewe und in der Kantine im Schwimmbad. Denn ein wichtiger Grundsatz der Inklusion ist: Nicht über, sondern mit uns. Leider haben sie meistens nicht wie ich das Privileg hier zu euch zu sprechen.

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