Leipzig familienfreundlich, sozial und vielfältig gestalten!
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Antrag: Maßnahmen für die Versorgung und Unterbringung junger wohnungsloser Menschen
Der Bedarf für unter 27jährige wohnungs-/obdachlose Menschen ist stark steigend. Noch vor dem kommenden Winterhalbjahr ist dringlich eine Notschlafstelle einzurichten. Die Zahlen können aus der Akteursszene nur überschlagsweise erhoben werden.
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Förderschock – Produktionsschule muss erhalten bleiben!
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) hat kurz vor Weihnachten per Vorabmitteilung einen Antrag auf weitere Förderung der seit 12 Jahren sehr erfolgreich arbeitenden und etablierten Produktionsschule Leipzig in Trägerschaft des Berufbildungswerkes bbw völlig unerwartet abgelehnt. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde durch diese Nachricht negativ überrascht und hat zur nächsten Stadtratssitzung am 18. Januar eine Anfrage eingereicht.
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Anfrage: Folgen des plötzlichen Endes der Produktionsschule
Die Produktionsschule Leipzig in Trägerschaft des Berufbildungswerkes bbw musste völlig überraschend zum 31.12.2022 ihren Betrieb einstellen, da die Sächsische Aufbaubank (SAB) einen Antrag auf weitere Förderung abgelehnt hat. Die Produktionsschule in der Markranstädter Straße hat 12 Jahre lang sehr erfolgreich benachteiligte junge Menschen im Übergang zwischen Schule und Beruf unterstützt, ihre jeweiligen Potentiale zu erkennen und wichtige Schritte in ein selbstbestimmtes Leben zu gehen.
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Antrag: Schulsozialarbeit zur Regel machen
Schulsozialarbeit ist eine gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bildet die Grundlage dafür. Schulsozialarbeit ist Anlaufstelle für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule und wird an allen Schularten benötigt. Die Problemlagen unterscheiden sich je nach Schulform, weniger sind sie deshalb nicht.
Kinder sind unsere Zukunft - Integrierte Kinder- und Jugendhilfeplanung nicht ad absurdum führen
Der Jugendhilfeausschuss hat zum Haushaltsplanentwurf 2023/24 einen Änderungsantrag gestellt, der eine Budgeterhöhung von 1,5 Mio. € in 2023 und 2 Mio. € in 2024 für die Förderung von Angeboten aus den Bereichen der Jugendverbandsarbeit, Familienbildung/-beratung, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz und der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII) fordert. Die Verwaltung hat dazu nun einen Alternativvorschlag präsentiert, der, ohne auf die inhaltlichen Argumente des Antrages einzugehen, die Einrichtung eines breit angelegten Härtefallfonds in Höhe von 5 Mio. € jährlich vorsieht.
Rede von Michael Schmidt am 9. November zum Grundsatzbeschluss Bildungs-und Bürgerzentrum Grünau unter Einbeziehung der Völkerfreundschaft und Neubau einer wettkampftauglichen 3-Feld-Sporthalle
Der heutige Grundsatzbeschluss - ist ja der zweite seiner Art – ist ein wahrlicher Schritt nach vor. Die Vorlage selbst schreibt von einem „Leuchtturmprojekt, ein Projekt mit besonderer Wirkung und Strahlkraft für den Stadtteil Grünau“ - und das ist nicht übertrieben. Der Grundsatzbeschluss von 2018 war ja das Ergebnis einer gut zehnjährigen Diskussion und ist nun nochmal vier weitere Jahre später aus guten und unterschiedlichen Gründen weiter entwickelt worden.
Anfrage: Zukunft des „Netz kleiner Werkstätten“
Das ‚Netz kleiner Werkstätten‘ richtet sich an junge Menschen, die aufgrund persönlicher Hemmnisse Schwierigkeiten beim Übergang ins Erwerbsleben haben. Diese jungen Men-schen profitieren im Zuge ihrer praktischen Tätigkeit von der dort erfahrenen beruflichen Ori-entierung und Qualifizierung. Darüber hinaus fördern auch die sozialpädagogische Begleitung, Anerkennung, Motivation und das Aufzeigen neuer Perspektiven die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Damit leistet das Netz kleiner Werkstätten einen wichtigen Beitrag zur Verbesse-rung der Bildungs- und Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Träger der Maßnahme ist das Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH.
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Das Ende des ‚Netz kleiner Werkstätten‘ muss abgewendet werden!
Dem ‚Netz kleiner Werkstätten‘ droht das Aus. Wie zu erfahren war, droht die Finanzierung über das Jobcenter per Arbeitsmarktdienstleistung/ Aktivierungshilfe nach § 16 Abs. 1, Satz 2 wegzubrechen, da die Weiterführung des Angebotes als nicht wirtschaftlich und zu teuer bewertet würde.
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Dank und Wertschätzung zum Ausdruck bringen
Das Jahr 2021 war wieder einmal stark von den pandemischen Wirkungen betroffen. Dies hat auch in unseren Eigenbetrieben sowie in Bereichen der Stadtverwaltung zu enormen zusätzlichen physischen wie psychischen Belastungen geführt, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterworfen waren.
Gemeinsamer Antrag: Corona-Prämie 2021 und 2022 in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben ermöglichen
Das Jahr 2021 war wieder einmal stark von den pandemischen Wirkungen betroffen. Dies hat auch in unseren Eigenbetrieben sowie in Bereichen der Stadtverwaltung zu enormen zusätzlichen physischen wie psychischen Belastungen geführt, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterworfen waren. Unsere Eigenbetriebe und die besonders betroffenen Bereiche der Stadtverwaltung sind dennoch verhältnismäßig gut durch diese anhaltend schwierigen Zeiten gekommen, was in erster Linie den engagierten Mitarbeitenden zu verdanken ist bzw. ohne ihr unermüdliches Mitwirken nicht möglich gewesen wäre.