Leipzig familienfreundlich, sozial und vielfältig gestalten!
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Anfrage: Zukunft des „Netz kleiner Werkstätten“
Das ‚Netz kleiner Werkstätten‘ richtet sich an junge Menschen, die aufgrund persönlicher Hemmnisse Schwierigkeiten beim Übergang ins Erwerbsleben haben. Diese jungen Men-schen profitieren im Zuge ihrer praktischen Tätigkeit von der dort erfahrenen beruflichen Ori-entierung und Qualifizierung. Darüber hinaus fördern auch die sozialpädagogische Begleitung, Anerkennung, Motivation und das Aufzeigen neuer Perspektiven die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Damit leistet das Netz kleiner Werkstätten einen wichtigen Beitrag zur Verbesse-rung der Bildungs- und Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Träger der Maßnahme ist das Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH.
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Das Ende des ‚Netz kleiner Werkstätten‘ muss abgewendet werden!
Dem ‚Netz kleiner Werkstätten‘ droht das Aus. Wie zu erfahren war, droht die Finanzierung über das Jobcenter per Arbeitsmarktdienstleistung/ Aktivierungshilfe nach § 16 Abs. 1, Satz 2 wegzubrechen, da die Weiterführung des Angebotes als nicht wirtschaftlich und zu teuer bewertet würde.
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Dank und Wertschätzung zum Ausdruck bringen
Das Jahr 2021 war wieder einmal stark von den pandemischen Wirkungen betroffen. Dies hat auch in unseren Eigenbetrieben sowie in Bereichen der Stadtverwaltung zu enormen zusätzlichen physischen wie psychischen Belastungen geführt, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterworfen waren.
Gemeinsamer Antrag: Corona-Prämie 2021 und 2022 in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben ermöglichen
Das Jahr 2021 war wieder einmal stark von den pandemischen Wirkungen betroffen. Dies hat auch in unseren Eigenbetrieben sowie in Bereichen der Stadtverwaltung zu enormen zusätzlichen physischen wie psychischen Belastungen geführt, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterworfen waren. Unsere Eigenbetriebe und die besonders betroffenen Bereiche der Stadtverwaltung sind dennoch verhältnismäßig gut durch diese anhaltend schwierigen Zeiten gekommen, was in erster Linie den engagierten Mitarbeitenden zu verdanken ist bzw. ohne ihr unermüdliches Mitwirken nicht möglich gewesen wäre.
Rede von Michael Schmidt am 21. April 2021 zum Antrag Hilfen zur Erziehung und dessen Entwicklung in Leipzig
Die dramatisch angestiegenen Fallzahlen wie auch die damit verbundenen immensen Kosten – Sie erinnern sich an die Mehrbedarfsvorlage von über 40 Millionen Euro vor wenigen Monaten - stellen für die Stadt Leipzig und unsere Stadtgesellschaft ein ernsthaftes Problem dar.
Grüner Vorschlag für das Gemeinwesenzentrum Dölitz/Lößnig/Dösen wird angenommen
„Nach 8 Jahren ist es so weit“, erklärt Katharina Krefft, Faktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin, „das Gemeinwesenzentrum Dölitz-Lößnig-Dösen kommt“.
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Vicki Felthaus soll grüne Bürgermeisterin für Jugend, Schule und Demokratie werden
Mit Vicki Felthaus wird erstmals eine Grüne Bürgermeisterin für Jugend, Schule und Demokratie. Die Auswahlkommission schlägt die Fachfrau für die Wahl in der Ratsversammlung am 16. September 2020 vor, freut sich Katharina Krefft, Fraktionsvorsitzende.
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Änderungsantrag zur Vorlage "COVID 19: Besondere Leistungen honorieren - Freigabe der Arbeitgeberrichtlinie der VKA"
Die Vorlage ist vom Grundsatz her begrüßenswert.
Die Stadt Leipzig sollte die Möglichkeit nutzen, ihren Beschäftigten, die besonders hohe Belastungen während der Corona-Krise geschultert haben, Anerkennung und Dank zukommen zu lassen und deren Leistungen zu würdigen.
Rede von Katharina Krefft in der Ratsversammlung am 28.05.2020 zum „Konzept zur Entwicklung einer gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums Dölitz, Lößnig und Dösen"
Vor mehr als drei Jahren initiierten wir von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Errichtung eines gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums für die Stadtteile Dölitz, Lößnig, Dösen und Marienbrunn. Mit der Veröffentlichung der Vorlage erfolgt endlich der konzeptionelle Schritt.
Änderungsantrag: Stellenerweiterung im Heizhaus/Urban Souls für die offene Kinder- und Jugendarbeit
Bedarfen, die sich unvorhergesehen im ersten Förderjahr ergeben, können regulär erst mit der nächsten Antragstellung zwei Jahre später begegnet werden. Dazwischen können über Rücklaufmittel Übergänge geschaffen werden, die allerdings auch nicht vom ersten in das zweite Förderjahr überführt werden können, weil es sich um zwei getrennte Haushaltsjahre handelt, eine Mittelübertragung nicht möglich ist und Rücklaufmittel für das zweite Jahr erst ab der zweiten Jahreshälfte kommen und antragsgemäß ausgereicht werden können.
Hier braucht es künftig ein eigenes Budget, welches im Bedarfsfall genutzt werden kann.