Leipzig familienfreundlich, sozial und vielfältig gestalten!

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Änderungsantrag zur Vorlage "Neubau Gemeinschaftsunterkunft Diezmannstraße 12a - Bestellung eines Erbbaurechts, Abschluss eines Mietvertrages sowie Ausführungsbeschluss für die Betreibung, Sicherheitsdienst und Soziale Betreuung"

Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften benötigen fachlich fundierte Beratung und Unterstützung, ein sicheres Lebensumfeld und eine Zukunftsperspektive. In vielen Leipziger Gemeinschaftsunterkünften bemühen sich Träger, Sozialarbeiter*innen und Mitarbeitende der Sicherheitsdienste gemeinsam, dies zu gewährleisten.

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Wir stehen zur Ukraine! Fortsetzung der Hilfe für Neuankommende in Leipzig

Gemeinsam haben die Fraktionen Linke, Grüne, SPD und CDU das sogenannte Ukraine-Budget beantragt und im aktuellen Haushaltsplanverfahren für 2025 und 2026 verankert. Das Budget bietet einen umfassenden Ansatz: Hilfe in der Ukraine, Hilfe durch die Stadt Leipzig und Hilfe durch die Stadtgesellschaft.

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Rede von Anne Vollerthun am 12. Februar 2025 zum Antrag "Kein sicherer Hafen für illegale Migration!"

Die Parteikollegin der CDU, Julia Klöckner fasste es gut zusammen: „Für das, was Ihr wollt, müsst Ihr nicht AfD wählen. Dafür gibt es eine demokratische Alternative: die CDU." Recht hat sie. Und was auf Bundesebene passiert, das kann die CDU Leipzig schon lange - Mehrheiten mit der AfD suchen? Wozu so umständlich?  

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Austritt aus dem Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ wäre fatales Signal gegen die Menschlichkeit

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt sich deutlich gegen die Forderung der AfD-Fraktion sowie des anknüpfenden Änderungsantrags der CDU-Fraktion, Leipzig solle die Mitgliedschaft im Bündnis “Städte Sicherer Häfen” beenden. Besonders, dass die CDU-Fraktion einen derartigen Antrag der in Sachsen als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD präzisiert und erweitert, entsetzt uns. Als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen wir uns klar auf die Seite der schutzsuchenden Menschen und zeigen uns solidarisch mit der zivilen Seenotrettung.

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Haushaltsantrag 25/26: Ukrainebudget III

Die Mittel für ein Ukrainebudget sind im vorgelegten Haushaltsplan nicht abgebildet. Der russische Angriffskrieg belastet mit unverminderter Härte zivile Infrastrukturen und kostet täglich Leben. Die Weiterführung von Maßnahmen ist dringend erforderlich, um die Folgen des russischen Angriffskrieges, insbesondere die Unterstützung von Schutzsuchenden aus dem Konfliktgebiet zu bewältigen und die laufenden Hilfsmaßnahmen vor Ort in der Ukraine zu leisten und zu unterstützen. Dabei werden wie bisher Maßnahmen für Schutzsuchende aus anderen Konfliktgebieten aus dem o.g. Budget gefördert.

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Rede von Katharina Krefft am 15.01.2025 zum Antrag "Neue Asylbewerberheime überflüssig machen - überhöhte Standards abschaffen!"

Neue Asylbewerber-Heime überflüssig machen – ui, das könnte vielversprechend klingen. 2012 hat der Rat – mit den Stimmen der Union – die weitestgehend dezentrale Unterbringung beschlossen. Asylbewerber sollten in kleinen Unterkünften statt Heimen untergebracht werden und zügig in eigenen Wohnraum ziehen.

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Haushaltsantrag 25/26: Förderung der Projekte der Kontaktstelle Wohnen des Zusammen e.V.

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Projekte der Kontaktstelle Wohnen des Zusammen e.V. die erforderlichen Finanzmittel in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 bereitzustellen...

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Haushaltsantrag 25/26: Fortbestand Räumlichkeiten Mosaik Leipzig e.V.

Um den Fortbestand des Mosaik Leipzig e.V. zu gewährleisten, werden dem Verein im Jahr 2025 Mittel i.H. von 30.000 EUR zur Verfügung gestellt.

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Haushaltsantrag 25/26: Sprach- und Integrationsmittlung SprInt an Bedarfe und steigende Kosten anpassen

Das Budget für Sprach- und Integrationsmittlung (SprInt) wird entsprechend der Bedarfe der Ämter und in Überleitung der Beratungs-, und Hilfsangebote im Verwaltungsbetrieb aus dem Ukraine-Budget um jeweils 300.000 Euro aufgestockt.

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Bezahlkarte darf nicht zur Diskriminierungsfalle werden!

Im November vergangenen Jahres wurde die Einführung der bundesweiten Bezahlkarte für Asylbewerber*innen beschlossen. Da es sich bei den Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes um Pflichtaufgaben nach Weisung handelt, sind die Kommunen und Landkreise an die konkreten gesetzlichen Vorgaben gebunden, die der Staat für die Ausgestaltung der Bezahlkarte vorsieht.

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