Leipzig grüner machen!

Anfrage: Baumfällungen in Leipzig

§ 39 Bundesnaturschutzgesetz regelt, in welchem Zeitraum Bäume und Sträucher überhaupt entnommen werden können. Mit dem Ende der diesjährigen Fällsaison Ende Februar und vor dem Hintergrund der Presseberichterstattung zu illegalen Baumfällungen ergeben sich Fragen.

Zuletzt hatte die Stadtverwaltung eingeschätzt, dass die veranschlagten Bußgelder bei Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz und die Festlegung der Baumschutzsatzung keine abschreckende Wirkung haben, ...

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Biologische Vielfalt kennen und schützen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen umfangreichen Antrag zur Erforschung und zum Schutz der biologischen Vielfalt in Leipzig auf den Weg gebracht. Insbesondere fordert die Fraktion, dass neben einem umfangreichen Monitoring auch neue Schutzgebiete in Leipzig ausgewiesen und die bestehenden ausgeweitet werden. Auch soll eine Gesamtstrategie zum Umgang mit invasiven Arten erarbeitet werden, da es in dem Bereich bislang an einem Gesamtkonzept mangelt.

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Antrag: Biologische Vielfalt – Kennen und Schützen

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 3. Quartal 2024 zu prüfen, wie ein regelmäßiges, wissenschaftliches Biodiversitätsmonitoring in Leipzig durchgeführt werden kann. Der Fokus soll dabei besonders auf bedrohte Arten, Biotope und Biotopverbundflächen gelegt werden.
  2. Die Ausweisung neuer Schutzgebiete, nach den Empfehlungen der 15. Weltbiodiversitätskonferenz, soll verstärkt berücksichtigt werden. Der Fachausschuss Umwelt, Klima, Ordnung wird im 2. Quartal 2024 über den Stand der Schutzgebietsausweisungen informiert.

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Anfrage: Wassersensible Stadt und Kleingärten

Aktuell wurde darüber berichtet, dass eine Reihe von Kleingartenvereinen durch die starken Niederschläge Ende des vergangenen Jahres in Mitleidenschaft gezogen wurden, da Wasser zum Teil nicht abfließen kann, da keine ausreichenden Grabensysteme zur Verfügung stehen. Wir fragen nach.

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Änderungsantrag: "Entwicklungskonzeption Naturbad Nordost" - Ergebnis

Die Entwicklungskonzeption zum Naturbad Nordost verdeutlich das hohe Potential des Betrachtungsgebiets für Natur- und Artenschutz. Trotz entsprechender Hinweise im Erarbeitungsprozess wird dieses Potential in der Maßnahmenplanung nicht eingelöst. Um diesen Mangel zu beheben, ist ein integriertes Natur- und Artenschutzkonzept zu erarbeiten, um einerseits Aufwertungspotentiale zu nutzen (Verbindung von Grünräumen, Blühstreifen u.a.) als auch sensible Bereiche (geschützte Biotope, Streuobstwiese, Uferröhrrichte) zu entstören. Naturraumentwicklung und Erholungsfunktion können und sollen dabei aufeinander abgestimmt werden, Maßnahmen wie ein Naturlehrpfad können dazu beitragen.

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Anfrage: Realisierung des Uferweges in der Holbeinstraße

Die Kindertagesstätte in der Holbeinstraße wurde auf langjährige Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sommer 2022 eröffnet. Mit dem Beschluss zum Kitabau wurde auch festgeschrieben, dass eine Durchwegung vom Limburger Steg entlang des Elsterufers bis zum benachbarten Spielplatz realisiert werden soll. Da diese Maßnahme nicht zum Kitabau selbst gehörte, erfolgte zunächst eine Freihaltung der für den Uferweg notwendigen Fläche sowie eine beiderseitige Sperrung durch ein verschlossenes Tor. Im Zuge der Diskussionen des Haushaltsplanentwurfes wurde uns auf Nachfrage im Jahr 2022 versichert, dass eine Realisierung durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) ohne zusätzlichen Haushaltsantrag aus dem Stadtrat erfolgen wird. Voraussetzung dafür ist zunächst eine Flächenübertragung vom Amt für Schule (AfS) an das ASG.

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Anfrage: Wie tierfreundlich baut Leipzig?

Der Artenschwund nimmt auch durch die anhaltend hohen Bauaktivtäten unverändert zu. Im Dezember 2022 hat die Ratsversammlung einen Beschluss zum Planungsansatz Animal-Aided Design (VII-A-07089-NF-02) getroffen, der vorsieht, Habitatansprüche von Tieren bei städtischen Bau- und Ausgleichsmaßnahmen sowie in städtebaulichen Verträgen zu berücksichtigen. Davon ausgehend ist von Interesse, wie der Ratsbeschluss durch Anwendung von Ansätzen tierunterstützten Entwerfens (deutsch für Animal-Aided Design) umgesetzt wurde.

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Verlängerung des Kiesabbaus südlich von Knautnaundorf einen Riegel vorschieben!

Die Mitteldeutsche Baustoffe AG hat eine Änderung des planfestgestellten Kiessandtagebaus Zitzschen zwischen Knautnaundorf und Zitzschen beantragt, um die Gewinnung von Kiesen und Kiessanden im Nassschnitt durchzuführen, die Abbaugenehmigung von 2030 auf 2052 zu verlängern sowie den anschließenden Verbleib von drei Landschaftsseen festzuschreiben. Die Stadt Leipzig ist im Verfahren zur Stellungnahme aufgefordert, welche im März im Stadtrat zur Beschlussfassung steht.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen das Ansinnen der Mitteldeutschen Baustoffe AG entschieden ab und begrüßen den Entwurf der Stellungnahme der Stadt Leipzig ausdrücklich.

 

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Rede von Katharina Krefft am 24. Januar 2024 zum Antrag "Sofortprogramm: Evakuierungsorte für vulnerable Gruppen bei Hitze"

Seit 2018 fordern wir einen Hitzeaktionsplan, beschlossen wurde 2019 eine Maßnahmenvorplanung, 2021 legte die Stadt verschiedene Empfehlungen vor, die auf der Webseite zugänglich sind. Daraufhin hatten wir ein Gesamtkonzept gefordert, um die Anpassungen an die Folgen des Klimawandels integriert anzugehen. Bis zum vierten Quartal 2023 sollte dieser Katalog vorgelegt werden, und Maßnahmen bei Extremwetter wie Dürre, Starkregen und Hitze, die Anpassung an Wasser/ Energieversorgung und die blaugrüne Infrastruktur beschreiben.

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Änderungsantrag zur Petition "Streuobstwiesen als Ausgleichsmaßnahme"

Der Beschluss wird durch folgende Punkte ersetzt:

  1. Bei städtischen Neubauten soll durch die Stadt bereits langfristig im Vorfeld Ausgleichsflächen vorrangig auf eigenen Grundstücken vorgehalten werden, um dort gem. § 44 BNatschG den Artenschutz fördern zu können bzw. ausgleichen zu können.
  2. Die Stadt soll daher prüfen inwieweit ein Flächenpool mit möglichen Flächen zur Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen entwickelt werden kann, um den Ausgleich und damit auch die Bauprojekte schneller realisieren zu können.
  3. Der Ausgleich ist vorrangig durch Streuobstwiesen zu realisieren.

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