Leipzig grüner machen!

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stärkung von Biotoppflege und Klimawandelanpassung bei Stadtgrün und Gewässer (Neufassung zu den Anträgen A 0169/ 23/24-01, A 0167/23/24, A 0168/23/24)

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer erhält für operative Aufgaben im Bereich Biotop-Pflege, Pflege und Entwicklung von neuen Parks- und Grünflächen, Forstpflege und Wasserbau sowie Einhaltung der Baumschutzsatzung insgesamt 12 VzÄ. Diese Stellen könnten zumindest teilweise der Abteilung Stadtforsten zugeordnet werden, um Zugriff auf die notwendige Technik zu erhalten.
Ferner werden dem Amt für Stadtgrün und Gewässer Sachmittel in Höhe von 250.000 EUR in 2023 und 500.000 EUR in 2024 für Biotopflege, Parks, Baum- und Forstpflege sowie Gewässerunterhaltung zur Verfügung gestellt.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Umsetzung Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen

Zur Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenkatalogs zum Schutz von Wild- und Honigbienen wird zusätzlich ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende 0,5 VzÄ im Amt für Umweltschutz geschaffen.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Mehr Personal für wirksamen Gehölzschutz

Zur verstärkten Kontrolle von Ausnahmegenehmigungen nach § 39 BNatSchG werden ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende zusätzlich 2,0 VzÄ im Stellenplan des Amtes für Umweltschutz eingerichtet.

 

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Schottergärten den Garaus machen – Grünsatzung kontrollieren

Für die wirksame Durchsetzung der Leipziger Grünsatzung durch eine proaktive Kontrolle der Leipziger Vorgärten wird zusätzlich 1,0 VzÄ ab dem Haushaltsjahr 2024 im Stellenplan des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege geschaffen.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Förderprogramm für Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung; Begrünung von Innenhöfen (Neufassung zu den Anträgen A 0055/24 und A 0164/23/24)

Für ein Förderprogramm von Maßnahmen zur Entsiegelung und ökologischen Aufwertung von (Innen-)Höfen, Vorgärten und sonstigen versiegelten Flächen in hitzebelasteten Stadtquartieren werden 300.000 EUR für 2024 in den Doppelhaushalt 2023/2024 eingestellt. Zuwendungsempfänger können sowohl Vermieter*innen als auch Einzelpersonen oder Mietergemeinschaften für niedrigschwellige Maßnahmen sein. Eine entsprechende Fachförderrichtlinie wird dem Stadtrat bis Ende 2023 vorgelegt. Eine gegenseitige Deckung des Budgets mit der Gründachförderung soll geprüft werden, damit Mittel ggf. nicht verfallen.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stärkung der Energie- und Klimaschutzberatung im UiZ

Aufgrund der Klimaschutzziele und der stark gestiegenen Energiepreise wird die Energieberatung und die Umweltberatung insbesondere zu Maßnahmen des Klimaschutzes und Energiesparens im Amt für Umweltschutz durch die Einrichtung von 1,0 VzÄ zusätzlich im Umweltinformationszentrum aufgrund gestiegener Bedarfe zur Energie- und Klimaschutzberatung ab dem Haushaltsjahr 2023 erweitert.

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Keine Motorboote auf den Leipziger Seen

Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig und Markkleeberg sprechen sich in aller Deutlichkeit gegen die geplante Schiffbarmachung des Cospudener Sees und damit gegen die allgemeine Freigabe für Motorboote aus.

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Zukunft an seidenen Fäden

Amtsblattbeitrag vom 14. Januar 2023

Nicht zu übersehen sind Energiekrise, Klimawandel und Extremwetterereignisse, ebenso die Zukunftssorgen aller Generationen. Wir sind noch weit entfernt, klimaneutral und zukunftssicher zu wirtschaften. In der aktuellen Haushaltsberatung erreichten uns im Fachausschuss für Umwelt, Klima, Ordnung (UKO) deshalb die hohe Anzahl von 92 Änderungsanträgen.

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Antrag: Silvesterfeuerwerk beschränken

  1. Die Ratsversammlung spricht sich für eine deutlich stärkere Beschränkung von Silvesterfeuerwerk im Stadtgebiet Leipzig aus. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Beschränkung auszuschöpfen und im 3. Quartal 2023 dem Fachausschuss Umwelt, Klima, Ordnung einen entsprechenden Plan vorzulegen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Städte- und Gemeindetag für eine Änderung der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) hinsichtlich des § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 einzusetzen.

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Silvesterfeuerwerk stärker reglementieren!

Nach Silvester ist vor Silvester. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigt einen neuen Vorstoß an, um das Silvesterfeuerwerk stärker zu begrenzen und nur noch auf zentralen Plätzen durchführen zu lassen. Dazu hat die Fraktion einen Antrag eingereicht, welcher fordert, vorhandene rechtliche Spielräume vollumfänglich auszunutzen.

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