Leipzig grüner machen!
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Anfrage: Möckernscher Winkel
Nach bisherigen Kenntnisstand hat die LTV den Deich am Möckernschen Winkel freigegeben zur Entwidmung. Damit könnte, bei entsprechenden Rückbau, Hochwasser der Neuen Luppe in die Nahle übergeleitet werden. Die Stadt hat dagegen Widerspruch eingereicht. Dieser Widerspruch wurde von der Landesdirektion mit Widerspruchsbescheid zurückgewiesen. Es hieß, dass die Standsicherheit des Nahlebergs sei gefährdet.
Anfrage:Ausgleichsmaßnahmen Landestalsperrenverwaltung
2011 wurden aufgrund des sogenannten „Tornadoerlasses“ erhebliche Eingriffe in den Leipziger Auwald vorgenommen. Nach bisherigen Kenntnisstand sind längst nicht alle Eingriffe der Landestalsperrenverwaltung ausgeglichen.
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GRÜNE beantragen Konzept für Gewässerrenaturierung - Millionenzahlungen aufgrund schlechter Gewässerqualität sollen vermieden werden
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Leipziger Stadtrat hat einen Antrag ins Verfahren gebracht, ein umfassendes Konzept für umfassende Gewässerrenaturierungen vorzulegen. Damit sollen Millionenzahlungen aufgrund schlechter Gewässerqualität vermieden werden.
Antrag: Für saubere Gewässer die Wasserrahmenrichtlinie umsetzen und Gewässerenaturierung voranbringen - Integrierten Gewässerentwicklungsplan für Leipzig entwickeln
Die Stadtverwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen sowie den angrenzenden betroffenen Kommunen einen Integrierten Gewässerentwicklungsplan zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für alle Leipziger Gewässer zu erarbeiten und bis Ende 2022 vorzulegen.
Kein Maßnahmenplan trotz drittem Hitzesommer: Stadtverwaltung springt bei Maßnahmen für Hitzesommer zu kurz
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Leipziger Stadtrat zeigt sich enttäuscht über die mangelnden Aktivitäten der Stadtverwaltung gegen Hitzesommer in der Stadt. Die Fraktion hatte eine Anfrage zum Maßnahmenplan gestellt, den der Stadtrat im vergangenen Jahr beauftragt hatte.
Wassertourismus nicht um jeden Preis
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Leipzig sieht die Vorlage des Aufstellungsbeschlusses zum „Wassertouristischen Nutzungskonzept (WTNK)“ kritisch und hat dazu einen Änderungsantrag vorgelegt. Die Fraktion fordert, das WTNK konsequent an den Anforderungen von Naturschutz, Gewässerökologie und Auenentwicklungskonzept auszurichten. Zudem soll der Aufstellungsbeschluss keine Bindungswirkung für einzelne Projekte ergeben.
Antrag: Ausweitung des Naturschutzgebiets Elster-Pleiße Auwald
Antrag vom 7. September 2020
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, abgestimmt mit der Erarbeitung des Auenentwicklungskonzepts, auf eine Novellierung der Schutzgebietsverordnung Elster-Pleiße-Auwald von 1961 hinzuwirken, die spätestens im Jahr 2022 vorliegen soll.
Dabei ist eine deutliche Ausweitung der Fläche des Naturschutzgebiets südlich bis zur Brückenstraße und östlich bis zur Pleiße einschließlich Floßgraben -soweit die Voraussetzung vorliegen- vorzunehmen. Die Schutzgebietsverordnung soll eine deutliche Reduzierung des Nutzungsdrucks durch Boote im Bereich Floßgraben beinhalten und generell eine schonende Bewirtschaftung des Auwaldes gemäß den Anforderungen der Naturwaldzertifizierung vorsehen. Nutzungen im Auwald, insbesondere die Maßnahmen des Wassertouristischen Nutzungskonzepts sind entsprechend an den Maßgaben der Schutzgebietsverordnung auszurichten.
Im Jahr 2021 soll ein neues Schutzwürdigkeitsgutachten erstellt werden.
Sachverhalt:
Der Leipziger Auwald ist in seiner ökologischen Funktion stark bedroht und zugleich mit einem zunehmenden Nutzungsdruck konfrontiert. Parallel zum Auenentwicklungskonzept ist deshalb die bisherige, mittlerweile überholte Schutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1961 zu novellieren. Es bedarf einer Anpassung mit klaren Regelungen. Im Zuge der ohnehin notwendigen Überarbeitung ist auch die Ausweitung des Naturschutzgebiets zu prüfen und dieses über den Floßgraben hinaus zu vergrößern.
Zudem schafft die Grundschutzverordnung zum FFH-Gebiet und für das Vogelschutzgebiet keine ausreichende Regelungsgrundlage.
Auch angesichts der Klimakrise besteht Handlungsbedarf, eine naturnahe Waldbewirtschaftung insbesondere im Naturschutzgebiet festzuschreiben. Sämtliche Nutzungen im Auwald, insbesondere das Wassertouristische Nutzungskonzept sind an den Maßgaben der Schutzgebietsverordnung, das sich im Rahmen des Auentwicklungskonzepts bewegt, auszurichten.
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Anfrage: Einleitung ungeklärter Abwässer in das Leipziger Gewässersystem
Aufgrund der weiteren Zunahme von Starkregenereignissen in Zukunft als Folge des Klimawandels ist damit zu rechnen, dass temporäre Überläufe zunehmen werden, was sich wohl negativ auf die Umweltbilanz der Gewässer auswirken wird. Wir fragen an:
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Änderungsantrag zur Vorlage " Fachförderrichtlinien des Amtes für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig"
Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Fachförderrichtlinie sind Vereine und Verbände, sowie freie Träger, Gruppen, Initiativen und andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die eine vom Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit nachweisen und die Aufgaben im Garten- und Kleingartenwesen die im Interesse der Stadt Leipzig liegen erfüllen.
Anfrage: Asbest-Altlasten in Leipzig
Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Bis dahin wurde das Mineral zu mehr als 3000 Produkten verarbeitet, die vor allem beim Bauen zum Einsatz kamen. Besonders im Zeitraum von 1960 bis 1980 wurde viel mit Asbest gebaut. Besonders bei schwach gebundenem Asbest besteht die Gefahr krebserregende Asbestfasern einzuatmen....