Leipzig grüner machen!

Antrag: Der Möbiusplatz muss grün bleiben!

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie einer Vorkaufsrechtssatzung für den östlichen Teil des Möbiusplatzes mit dem Ziel des Erhalts des vorhandenen Grünbestandes einzuleiten. Weitere geeignete Maßnahmen zur Verfolgung dieser Zielsetzung sind zu prüfen.

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Umweltverbrechen für Luxuswohnen

Amtsblattbeitrag vom 01. Dezember 2023

Was sich in einem Hinterhof in Schleußig abspielte, schockiert! Ein Immobilienunternehmen, das in dem bislang grünen Innenhof am Ufer der Weißer Elster das ‚Wohnpalais Holbeinstraße 6a‘ schaffen will, hat in einer Nacht- und Nebelaktion die Kettensäge sprechen lassen.

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Nachhaltige Landwirtschaft

Amtsblattbeitrag vom 04. November 2023

Hätten Sie gedacht, dass 33 % der Leipziger Stadtfläche landwirtschaftliche Nutzfläche sind? 1.800 Hektar davon gehören der Stadt. In dem gerade verabschiedeten Landwirtschaftskonzept ging es um die Frage der Vergabe dieser landwirtschaftlichen Flächen.

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Was lange währt, wird endlich gut – Leipziger Balkonsolarförderung kommt

Bereits mit dem Doppelhaushalt 2021/22 wurde vom Leipziger Stadtrat auf bündnisgrünen Antrag hin ein Programm zur Förderung von Balkonsolargeräten beschlossen. Seitdem warten viele Bürger*innen auf die entsprechende Förderrichtlinie. Ende August dieses Jahres wurde Leipzig vom Freistaat Sachsen überholt: Seitdem gibt es auf Initiative der Bündnisgrünen im Land eine Förderung von Balkonsolargeräten über die Sächsische Aufbaubank (SAB). Auf der heutigen Ratsversammlung vom 14. Dezember wurde nun nach langem Ringen ein Kompromiss zur Leipziger Förderung beschlossen.

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Änderungsantrag zur Informationsvorlage "Naturschutzgroßprojekt zur Revitalisierung des Leipziger Auensystems"

Die Informationsvorlage wird um folgende Punkte ergänzt:

  1. Als Grundlage für das Naturschutzgroßprojekt kann nur ein abgestimmtes Auenentwicklungskonzept dienen. Bevor Zielstellungen und Maßnahmen des Naturschutzgroßprojektes fixiert werden, muss das Auenentwicklungskonzept mit allen Akteuren abgestimmt und vom Stadtrat bestätigt sein (Beschluss VII-A-00516).

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Antrag: Leipziger Großwohnsiedlungen neu denken - Potentiale für klimaneutralen, vielfältigen und kostengünstigen Wohnraum schaffen

Angesichts des Bevölkerungswachstums und eines angespannten Wohnungsmarktes besteht ein hoher Bedarf an zügig realisierbaren Wohnungsbau. Zugleich gebieten Klimawandelanpassung, Artenschutz und der Erhalt von Landwirtschaftsflächen einen sparsamen Umgang mit Flächen entsprechend des Ratsbeschlusses zur Strategie einer Netto-Null-Versiegelung. Wir beantragen, vorhabene Potenziale auf versiegelten Flächen zu heben.

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Änderungsantrag zur Informationsvorlage „Leipzig-Strategie 2035 - Leitbild und strategische Ziele“

Leipzig ist die am schnellsten wachsende deutsche Stadt. Doch das Wachstum kommt an seine Grenzen, Leipzig hat Wachstumsschmerzen. „Leipzig wächst nachhaltig“ ist als oberstes Ziel der Stadtentwicklung zu hinterfragen. Mit „Leipzig – die gesunde und gerechte Stadt“ als Vorschlag verdeutlichen wir, dass es um die Menschen in unserer Stadt geht. In der Evaluierung des INSEK wurde auch die Integration der Themenfelder Geschlechtergerechtigkeit, Diversitätssensibilität, Inklusion und Antidiskriminierung nicht Zielbild übernommen. Das und weitere Anmerkungen zur Evaluation beantragen wir in diesem Änderungsantrag.

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Antrag: „Grüne Inseln“ in der versiegelten Stadt

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Netto-Null-Versiegelung ein Programm zur Entsiegelung kommunaler Flächen aufzulegen. Hierbei sollen Liegenschaften von Stadt und kommunalen Unternehmen, insbesondere stark versiegelte und hitzebelastete Straßen und Plätze berücksichtigt werden. Die Entsiegelung soll mit der Umsetzung blau-grüner Infrastrukturen und höherer Aufenthaltsqualitäten im Rahmen anstehender Konzepte wie dem Stadtplatzprogramm,

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Änderungsantrag zur Petition zur Änderung des B-Plans Nr. 102 Crottendorfer Plan

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der ersten Jahreshälfte 2024 eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 102 Crottendorfer Plan einzuleiten und die bestehende Planung in der Folge zu überarbeiten. Unter Beachtung und Abwägung der übergeordneten Konzepte und Beschlüsse soll die grundlegende Zielsetzung darin bestehen,

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Anfrage: Naturschutz in der wachsenden Stadt?

Bereits im Sommer wurden mehrere Anfragen von Einwohner*innen zum Thema der Uferrandbebauung in der Holbeinstraße 6a eingebracht und beantwortet.

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