Leipzig grüner machen!

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Fördermittel Balkonsolargeräte

Zur Förderung privater, steckerfertiger Balkonsolargeräte werden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils 500.000 EUR zur Verfügung gestellt.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stärkung von Biotoppflege und Klimawandelanpassung bei Stadtgrün und Gewässer (Neufassung zu den Anträgen A 0169/ 23/24-01, A 0167/23/24, A 0168/23/24)

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer erhält für operative Aufgaben im Bereich Biotop-Pflege, Pflege und Entwicklung von neuen Parks- und Grünflächen, Forstpflege und Wasserbau sowie Einhaltung der Baumschutzsatzung insgesamt 12 VzÄ. Diese Stellen könnten zumindest teilweise der Abteilung Stadtforsten zugeordnet werden, um Zugriff auf die notwendige Technik zu erhalten.
Ferner werden dem Amt für Stadtgrün und Gewässer Sachmittel in Höhe von 250.000 EUR in 2023 und 500.000 EUR in 2024 für Biotopflege, Parks, Baum- und Forstpflege sowie Gewässerunterhaltung zur Verfügung gestellt.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Naturbad Nordost (Bagger) – Entwicklung und Sanierung für Thekla zügig umsetzen

Der „Bagger“ in Thekla erfreut sich einer großen Beliebtheit nicht nur in den angrenzenden Wohngebieten. Allerdings nahm der Sanierungsstau im „Grün“, aber u. a. auch in der Wegeinfrastruktur in den letzten Jahren erheblich zu, auch wenn kleinere Instandsetzungsmaßnahmen u .a. in 2021 erfolgten. Derzeit ist seitens der Verwaltung ein Entwicklungs- und Sanierungskonzept für das Naturbad Nordost in Arbeit, für das erste Umsetzungsschritte auch finanziell zu untersetzen sind.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Förderprogramm Nachhaltiges Bauen einrichten

1. Zur Unterstützung nachhaltigen Bauens (Erstellung von Lebenszyklusanalysen, beispielhafte Planung nachhaltigen Bauens und Einsatz nachhaltiger Baustoffe) werden durch die Stadt Planungs- und Baugrundsätzen für nachhaltiges Bauen definiert.
2. Zusätzlich erfolgt die Erarbeitung einer nachhaltigen Variante (z.B. Holz(hybrid)bau) und einer Variante im Sinne des "cradle to cradle"-Ansatzes (Berücksichtigung des gesamten Stoffkreislaufs) für 4-6 laufende kommunale Typen-Bauvorhaben. Von diesen Pilotbauten können Grundsätze für das nachhaltige Bauen für kommunale Typenbauten als Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung abgeleitet werden.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stellen Nachhaltiges Bauen einrichten

Zur verbesserten Aufgabenwahrnehmung bei der Umsetzung strategischer Zielsetzungen für nachhaltiges Bauen werden ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende zusätzlich 2,0 VzÄ im Stellenplan des Amts für Gebäudemanagement eingerichtet.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Umsetzung Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen

Zur Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenkatalogs zum Schutz von Wild- und Honigbienen wird zusätzlich ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende 0,5 VzÄ im Amt für Umweltschutz geschaffen.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Mehr Personal für wirksamen Gehölzschutz

Zur verstärkten Kontrolle von Ausnahmegenehmigungen nach § 39 BNatSchG werden ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende zusätzlich 2,0 VzÄ im Stellenplan des Amtes für Umweltschutz eingerichtet.

 

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Schottergärten den Garaus machen – Grünsatzung kontrollieren

Für die wirksame Durchsetzung der Leipziger Grünsatzung durch eine proaktive Kontrolle der Leipziger Vorgärten wird zusätzlich 1,0 VzÄ ab dem Haushaltsjahr 2024 im Stellenplan des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege geschaffen.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Förderprogramm für Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung; Begrünung von Innenhöfen (Neufassung zu den Anträgen A 0055/24 und A 0164/23/24)

Für ein Förderprogramm von Maßnahmen zur Entsiegelung und ökologischen Aufwertung von (Innen-)Höfen, Vorgärten und sonstigen versiegelten Flächen in hitzebelasteten Stadtquartieren werden 300.000 EUR für 2024 in den Doppelhaushalt 2023/2024 eingestellt. Zuwendungsempfänger können sowohl Vermieter*innen als auch Einzelpersonen oder Mietergemeinschaften für niedrigschwellige Maßnahmen sein. Eine entsprechende Fachförderrichtlinie wird dem Stadtrat bis Ende 2023 vorgelegt. Eine gegenseitige Deckung des Budgets mit der Gründachförderung soll geprüft werden, damit Mittel ggf. nicht verfallen.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stärkung der Energie- und Klimaschutzberatung - bei freien Trägern

Aufgrund der Klimaschutzziele und der stark gestiegenen Energiepreise wird die Energieberatung und die Umweltberatung insbesondere zu Maßnahmen des Klimaschutzes und Energiesparens bei gemeinnützigen Trägern erweitert durch die Einrichtung eines zusätzlichen Förderbudgets im Amt für Umweltschutz ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende in Höhe von jährlich 200.000 EUR für die Förderung gemeinnütziger Energie- und Klimaschutzberatung durch Antragsteller/Umweltbildungseinrichtungen.

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