Leipzig grüner machen!

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Kommunales Förderprogramm Heizungsmodernisierung für stabile Mieten

Für die Maßnahme „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“ des "Energie- und Klimaschutzprogramms 2030" werden für das Jahr 2024 Mittel i.H.v. 1 Mio. EUR in den Haushaltsplan, mit Berücksichtigung der LWB und Genossenschaften, eingestellt.

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Antrag: CO2-Rechner für Kultureinrichtungen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt in Bezug auf Maßnahme V.5 des Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 die Entwicklung eines CO2-Rechners spezifiziert für Leipziger Einrichtungen der Kultur und Freien Szene zu forcieren und stellt für Entwicklung, Einweisung, Support und agile Veränderungsprozesse/Anpassungen für das Haushaltsjahr 2023 100.000 EUR und für das Haushaltsjahr 2024 50.000 EUR bereit.

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Abwärme aus Leuna birgt Risiken für nachhaltige Wärmeversorgung

Mit einer aktuellen Anfrage will die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Risiken der Abwärmenutzung aus Leuna auf den Grund gehen und den Blick verstärkt auf die Erschließung erneuerbarer Wärmequellen lenken. Die Stadtwerke planen künftig Abwärme der Total-Raffinerie in Leuna über eine Fernwärmetrasse nach Leipzig zu transportieren

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Anfrage: Welche Risiken und Alternativen gibt es zur Fernwärme aus Leuna?

Wie die LVZ vom 14./15. Januar 2023 berichtete, planen die Stadtwerke Leipzig künftig Abwärme der Total-Raffinerie in Leuna über eine Fernwärmetrasse nach Leipzig zu transportieren. Ungefähr 38% des aktuellen Leipziger Wärmebedarfs könnten damit laut den Leipziger Stadtwerken gedeckt werden. Es wird geprüft, ob zusätzlich eine Wasserstoff-Pipeline verlegt werden kann. Die Abwärme der Raffinerie gilt als bilanziell klimaneutral und ist momentan ungenutzt. Dennoch würde man sich damit von der Erzeugung fossiler (Erdöl-) Produkte abhängig machen.

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Zukunft an seidenen Fäden

Amtsblattbeitrag vom 14. Januar 2023

Nicht zu übersehen sind Energiekrise, Klimawandel und Extremwetterereignisse, ebenso die Zukunftssorgen aller Generationen. Wir sind noch weit entfernt, klimaneutral und zukunftssicher zu wirtschaften. In der aktuellen Haushaltsberatung erreichten uns im Fachausschuss für Umwelt, Klima, Ordnung (UKO) deshalb die hohe Anzahl von 92 Änderungsanträgen.

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Klimamillion zielgerichtet einsetzen – zusätzliche Maßnahmen finanzieren

Die Landesregierung stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten für die kommenden beiden Jahre je 1 Million Euro zusätzlich zur Verfügung, die die Kommunen zielgerichtet für Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimawandelanpassung einsetzen sollen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun vorgeschlagen, wie das Geld verwendet werden soll.

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Änderungsantrag: Bestätigung eines Betriebskostenzuschusses für die Betreibung des "Kohlrabizirkus"

Die Maßnahme gemäß Pt. 2 wird auf Grundlage eines auf künftige Nutzungen abgestimmten denkmalpflegerischen Gesamtkonzepts mit der Zielsetzung einer bestmöglichen energetischen Verbesserung umgesetzt. Die LEVG wird beauftragt, vorhandene Energiesparpotentiale unter Berücksichtigung einer energetischen Sanierung des Kohlrabizirkus‘ einschließlich der Kuppeln zu prüfen und dem Stadtrat bis zum 3. Quartal 2023 ein Prüfergebnis vorzulegen.

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Antrag: Neuer Schub für Klimaschutz

Die sächsische Klimamillion 2023 und 2024 wird zur Finanzierung der noch zu entwickelnden Maßnahmen aus dem Klimastadtvertrag eingesetzt. Diese Maßnahmen müssen transparent und nachvollziehbar abgerechnet werden und dazu auch auf den Seiten der Stadt veröffentlicht werden. Das Geld darf nicht eingesetzt werden, um bereits beschlossene Maßnahmen weiter zu finanzieren.

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Antrag: Gebt die Dächer frei!

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. das Gesamtpotential aller Dächer und versiegelter Flächen kommunaler Liegenschaften in Hinblick auf die Eignung für Solaranlagen (Statik, Größe, Ausrichtung, Verschattung) bis zum 4. Quartal 2023 zu ermitteln,
  2. kommunale Dächer oder versiegelte Flächen, die die Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE) nicht zeitnah selbst mit Solaranlagen beplant, für externe Vorhabenträger*innen freizugeben und eine entsprechende Liste bis zum 2. Quartal 2023 auf der Webseite der Stadt zu veröffentlichen. Sobald das Leipziger Solardachkataster überarbeitet ist, sollen die freigegebenen Dachflächen dort entsprechend kenntlich gemacht und fortlaufend aktualisiert werden. Ferner informiert die Stadt, welche Vertragsoptionen für potentielle Vorhabenträger*innen bestehen,
  3. in Baubeschlüssen transparent zu machen, ob Dritte mit der Solarbestückung beauftragt werden.

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Anfrage: Wann kommt endlich das Programm zur Förderung privater, steckerfertiger (Balkon-)Photovoltaik-Anlagen?

Mit dem Doppelhaushalt 2021/22 wurde ein Förderprogramm zur Errichtung von Balkonsolargeräten beauftragt, welches bis heute, knapp zwei Jahre nach Beschlussfassung noch immer nicht zur Verfügung steht. Der Beschluss damals lautete:

Die Stadt Leipzig stellt 2022 1 Mio. EUR zusätzlich zur Verfügung, um die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zu unterstützen. Die Mittel sollen wie folgt aufgeteilt werden:
1. 500.000 EUR werden für Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dachflächen und Dachflächen kommunaler Unternehmen bereitgestellt. Die Umsetzung soll den Stadtwerken Leipzig gemeinsam mit ihrem Tochterunternehmen Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH obliegen.Darüber hinaus ist insbesondere die kommunale Wohnungsbaugesellschaft LWB einzubinden.
2. 500.000 EUR werden gemäß einer zu erarbeitenden Fachförderrichtlinie zur Förderung privater, steckerfertiger (Balkon-)Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung gestellt. Die Fördermittel sollen vor allem Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung gestellt werden.

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