Leipzig grüner machen!
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- Energie- und Klimaschutzpolitik
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Antrag: Klimaschutz und Klimawandelanpassung in der Bauleitplanung verankern
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, konkrete Standards für Klimaschutz und Klimawandelanpassung in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen zu entwickeln und verbindlich umzusetzen. Abgestimmt mit der durch das Energie- und Klimaschutzprogramm beauftragten Umsetzung von Kriterien der CO2-Einsparung in städtebaulichen Planungen und Verfahren sowie dem Gesamtkonzept Klimawandelanpassung sind hierbei insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Eine Prüfung, inwieweit die Stadtklimaanalyse im Rahmen der Bauleitplanung abwägungsrelevant werden kann. Diese soll, wenn möglich, bei künftigen Planungen, auch im Rahmen von städtebaulichen Verträgen, berücksichtigt werden.
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Rede von Dr. Tobias Peter vom 15. März 2023 zum Antrag "Windkraft im Leipziger Stadtgebiet ausbauen"
der Ausbau der Erneuerbaren Energien – bis auf die Kollegen am ganz rechten Rand mittlerweile Konsens - ist unabdingbar im Kampf gegen den Klimawandel. Bis 2030 sollen 80% des Strombedarfs durch die Erneuerbaren gedeckt werden.
Im EKSP haben wir uns eine klare Zielsetzung gegeben, 50% unseres Strombedarfs selbst, auf dem Stadtgebiet zu decken, eines Strombedarfs, der steigt, insbesondere aufgrund von Elektro-Mobilität und des zunehmenden Bedarfs im Wärmebereich, Stichwort Wärmepumpen.
Rede von Jürgen Kasek am 15. März 2023 zum Antrag "Klimawandel ernstnehmen, vorausschauend handeln - Gesamtkonzept Klimawandelanpassung erstellen"
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Bürgermeister*innen! Sehr geehrte Zuschauer*innen im Livestream und auf der Tribüne! Ich habe im Vorfeld mit dem Kollegen Neuhaus gesprochen. Er würde an dieser Stelle sagen: Das ist Stadtrats-Lego. Ich würde sagen: Stadtrats-Tetris. Wir kommen zu der Fragestellung der Klimawandelfolgeanpassung. Was bedeutet das eigentlich? - Jetzt werden einige fragen: Warum macht ihr das jetzt? Wir haben doch ein Energie- und Klimaschutzprogramm, dort steht das doch so ähnlich schon drin.
OBM-Anfrage: Wann senken die Stadtwerke ihre Preise für Bestandskund*innen?
Vor einigen Tagen äußerte sich der Unternehmenssprecher der Stadtwerke, Frank Viereckl, zu der Frage, ob regionale Energieversorger angesichts sinkender Großhandelspreise im weiteren Jahresverlauf Senkungen ihrer Tarife an die Endkund*innen weitergeben können. Er sehe dazu aktuell aufgrund der langfristigen Einkaufspolitik keine Möglichkeit und kündigte an, dass eine Preissenkung selbstverständlich weitergegeben würde, sollte sich dafür der Spielraum ergeben.
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Anfrage: Energieeinsparung – was wurde bisher erreicht?
Ende Juli 2022 gab die Stadt Leipzig ihren Maßnahmenplan zum Energiesparen in einem Stufenplan bekannt. Demnach sollten alle Maßnahmen der Stufen A und B umgesetzt werden, wie Einschränkungen der Warmwasserversorgung und ein Absenken der Raumtemperaturen in städtischen Gebäuden (Schulen, Kitas, Verwaltung usw.), eine Abschaltung der „Effekt-Beleuchtung“ u.a. Insgesamt wurde das Ziel gesetzt, 15 % Energieeinsparung über alle Energieträger zu erlangen.
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"Übergewinne auf Kosten der Leipzigerinnen und Leipziger? Grüne fordern Stadtwerke zur Preissenkung auf"
Vor wenigen Tagen äußerte sich der Unternehmenssprecher der Stadtwerke, Frank Viereckl, zu der Frage, ob regionale Energieversorger angesichts sinkender Großhandelspreise im weiteren Jahresverlauf Senkungen ihrer Tarife an die Endkunden weitergeben können. Er sehe dazu aktuell aufgrund der langfristigen Einkaufspolitik keine Möglichkeit und kündigte an, dass eine Preissenkung selbstverständlich weitergegeben würde, sollte sich dafür der Spielraum ergeben.
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Fördermittel Balkonsolargeräte
Zur Förderung privater, steckerfertiger Balkonsolargeräte werden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils 500.000 EUR zur Verfügung gestellt.
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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stärkung der Energie- und Klimaschutzberatung - bei freien Trägern
Aufgrund der Klimaschutzziele und der stark gestiegenen Energiepreise wird die Energieberatung und die Umweltberatung insbesondere zu Maßnahmen des Klimaschutzes und Energiesparens bei gemeinnützigen Trägern erweitert durch die Einrichtung eines zusätzlichen Förderbudgets im Amt für Umweltschutz ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende in Höhe von jährlich 200.000 EUR für die Förderung gemeinnütziger Energie- und Klimaschutzberatung durch Antragsteller/Umweltbildungseinrichtungen.
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Kommunale Wärmestrategie
Der Ansatz für die Maßnahme III.8 Gesamtstädtische kommunale Wärmestrategie aus dem Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (Maßnahme III.6 im Umsetzungsprogramm 2023/24) wird in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 150.000 EUR auf 200.000 EUR erhöht.
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Antrag: Green Economy
Die Maßnahme VI.2 Green Economy aus dem Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 wird im Umsetzungsprogramm 2023/2024 ergänzt und in den Haushaltsjahren 2023 fortfolgende mit 20.000 EUR Veranstaltungs- und Kommunikationskosten sowie einem Fördermittelbudget i.H.v. 200.000 EUR ausgestattet.