Leipzig grüner machen!

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Änderungsantrag zur Vorlage "Sofortprogramm Klimaanpassungsmaßnahmen in 2024 - Maßnahmen für Klimawandelanpassung finanzieren"

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

3. Die in Anlage 2 „Hintergrundpapier Sofortprogramm Klimaanpassung 2024“ erwähnten Maßnahmenvorschläge werden dem Fachausschuss Umwelt, Klima, Ordnung im 1. Quartal 2024 für eine Beratung zur Umsetzung/Finanzierung in den Jahren 2025/26 vorgelegt.

4. Die Finanzierung der Maßnahme 16 (Miete eines Großschirms) soll nicht aus dem Budget für Klimaanpassungsmaßnahmen finanziert werden...

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Anfrage: Bewerbung als Grüne Hauptstadt Europas 2026

Laut Sachstandsbericht zum Beschluss zur Petition VII-P-01757-DS-02 prüft die Stadt Leipzig eine Bewerbung als Grüne Hauptstadt Europas 2026. Die EU-Kommission hat das Bewerbungsverfahren vor kurzem eröffnet; Bewerbungen können bis Ende April 2024 eingereicht werden. Die Gewinnerstadt erhält 600.000 €, Zweit- und Drittplazierte je 200.000 €.

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Anfrage: Umsetzung des Klimanotstandsbeschlusses - Dienstreisen und Kompensationszahlungen

Der Stadtrat hat im Zuge der Ausrufung des Klimanotstandes entschieden, dass die Fuhrparks der Stadt und ihrer Eigenbetriebe und Unternehmen schrittweise komplett auf nichtfossile Antriebe umgestellt werden. Für Dienstreisen und die dabei genutzten Verkehrsträger gibt es selbstverständlich eine damit korrespondierende Erwartungshaltung, dass möglichst auf fossil angetriebene Verkehrsträger verzichtet wird. Zu dem Themenkomplex Dienstreisen und Kompensationszahlungen haben wir eine umfassende Anfrage eingereicht.

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Anfrage: Entsiegelung im Stadtgebiet strategisch planen und vorantreiben

Mit dem Beschluss von Haushaltsantrag A 0055 24-01 Neufassung wurde die Verwaltung beauftragt, ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Entsiegelung und ökologischen Aufwertung von (Innen-)Höfen, Vorgärten und sonstigen versiegelten Flächen in hitzebelasteten Stadtquartieren zu erarbeiten und dem Stadtrat bis Ende 2023 zum Beschluss vorzulegen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung mit dem Beschluss VII-A-02929-NF-02 beauftragt, die bestehenden und derzeit in Bearbeitung befindlichen Strategien, Konzepte und Maßnahmen zur Reduzierung des Flächenverbrauches und der damit einhergehenden Neuversiegelungen konsequent umzusetzen und weiterzuentwickeln und dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 anzustreben. Im Rahmen des Masterplan Grün und der Biotoverbundplanung sollen zudem Tabuflächen ausgewiesen werden, die vor Versiegelung zu schützen sind.

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Forderungen für ein klimaneutrales Leipzig

Unsere Kernforderungen und Initiativen für ein klimaneutrales und klimabewusstes Leipzig im Überblick:

  • Pariskonformer Minderungspfad mit Zielmarken über 2030 hinaus
  • Sektorenziele für die CO2-Reduktion
  • Quantifizierte Maßnahmen: Maßnahmen, die der Emissionsminderung dienen, brauchen entsprechende Zielmarken der CO2-Reduktion
  • Einbezug der Zivilgesellschaft in den Klimaschutzprozess: Leipzig hat viele aktive und engagierte Klimagruppen, die über den Leipziger Klimaschutz nicht nur informiert, sondern aktiv eingebunden werden sollen

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Booster für den Klimaschutz – 2022 muss Leipzig liefern

Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat sich ein ehrgeiziges Arbeitsprogramm gesetzt. In der Eröffnungsbilanz wurde klar, dass die bisherigen Bemühungen beim Klimaschutz nicht ausreichen - jetzt muss deutlich Fahrt aufgenommen  werden, um Klimaneutralität bis spätestens 2045 in Deutschland zu erreichen.

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Änderungsanträge zum Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Mit der Entwicklung des Wilhelm-Leuschner-Platzes bietet sich die Chance, ein Quartier mit herausragender städtebaulicher und ökologischer Qualität zu realisieren. Als international sichtbares Leuchtturmprojekt kann das Vorhaben eine Vorbildwirkung für Klimaneutralität, Artenschutz nachhaltige Mobilität einnehmen. Für die Umsetzung als Klimaschutzquartier gilt es über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus bis zum Satzungsbeschluss die notwendigen Fachkonzepte zu entwickeln und weitere Maßnahmen zu ergreifen.

 

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