Leipzig grüner machen!
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Anfrage: Asbest-Altlasten in Leipzig
Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Bis dahin wurde das Mineral zu mehr als 3000 Produkten verarbeitet, die vor allem beim Bauen zum Einsatz kamen. Besonders im Zeitraum von 1960 bis 1980 wurde viel mit Asbest gebaut. Besonders bei schwach gebundenem Asbest besteht die Gefahr krebserregende Asbestfasern einzuatmen....
Anfrage: Wie bewertet die Stadtverwaltung die Flusswasserqualität in Leipzig?
Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (WRRL) ist am 22.12.2000 in Kraft getreten. Darin wurde für alle Mitgliedsländer das Ziel ausgegeben, dass bis zum Jahr 2015 die Gewässerqualität verbessert werden muss und sich dann in einem guten Zustand befinden soll. Der ökologische Zustand eines Gewässers wird anhand der vorkommenden Arten an Fauna (Fische und wirbellose Tiere wie Insektenlarven) sowie Flora (also Plankton und Wasserpflanzen) ermittelt.
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Ökologisch verantwortungsvoller Umgang beim Bau von Kunstrasenplätzen
Immer mehr Kommunen und Vereine setzen auf Kunstrasenplätze, da diese ganzjährig bespielbar sind und wesentlich besser den deutlich gewachsenen Nutzungsanforderungen, insbesondere im Bereich Fußball, entsprechen. So sind Kunstrasenplätze im Schnitt 2.000 Stunden jährlich nutzbar, Naturrasenplätze hingegen nur bis maximal 800 Stunden. Auch Leipzig setzt aufgrund der mit dem Einwohnerwachstum einhergehenden deutlich gestiegenen Mitgliederzahlen in den Vereinen und dem damit erhöhten Nutzerdrucks auf die verfügbaren Plätze zunehmend auf den Ausbau von Kunstrasenplätzen und fördert entsprechende Investitionsmaßnahmen bei den Sportvereinen.
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Rede von Katharina Krefft zur Sanierung der Hauptfeuerwache in der Ratsversammlung am 3. November 2017
In der Planungsvorlage vor einem Jahr fand sich kein Wort zum Pleißemühlgraben. Im Frühjahr dann die böse Überraschung, also uns mit einer nichtöffentlichen Informationsvorlage eröffnet wurde, dass nunmehr nur noch eine Variante, nämlich die am Goerdelerring führende, möglich sei. Das hätte der Stadtrat so beschlossen.
Anfrage: Auswirkungen der Anbindung des Markkleeberger Sees an die Pleiße auf die Mühlpleiße
Die Planungen der sogenannten „Wasserschlange“ gehen in die Endphase. Die Landesdirektion Sachsen zeichnet als zuständige Wasserbehörde für die Planungen verantwortlich. Umweltverbände beklagen Mängel bei der vorgeschriebenen tiefgehenden Umweltverträglichkeitsprüfung in verschiedenen Planbereichen und wegen des Verzichts auf eine Variantenprüfung kritisiert und abgelehnt. Wir fragen dazu nach:
Rede von Norman Volger zur Drucksache „Tourismuswirtschaftliches Gesamtkonzept für die Gewässerlandschaft im mitteldeutschen Raum (TGWK)“
Das TWGK strotzt nur so vor Gründen ihm nicht zuzustimmen und trotzdem wird es heute wider besseren Wissens voraussichtlich mehrheitlich beschlossen werden. Aber wenn der Stadtrat sich über den Tisch ziehen lassen will, ist das nun mal so.
Grüne begrüßen Entscheidung der Landesdirektion, Motorboote im Stadtgebiet nur in Ausnahmefällen zu genehmigen
Die Landesdirektion Sachsen hat das Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit auf den Leipziger Stadtgewässern eingestellt.
Tourismus KANALisiert
Amtsblattbeitrag vom 18. Juni 2016
Das aktuell vorliegende Konzept (TWGK) wurde ohne Beteiligung des Stadtrats zwischen den Stadtverwaltungen entwickelt. Es enthält Aussagen zu langfristigen Notwendigkeiten in Folge des Konzeptes, z. B. zur Großinvestition Schiffshebewerk im Elster-Saale-Kanal – aber ohne Aussagen zur Finanzierung und den Risiken für die Stadt Leipzig...
Anfrage: Auf welcher Grundlage erteilt die Stadt Leipzig Bootsverleihbetrieben Genehmigungen?
Paddelboote, Kanus und Kajaks sind positive Beispiele für sanften und naturnahen Gewässertourismus. Die weiter steigende Beliebtheit des Wassersports quasi vor der Haustür und die sehr guten Bedingungen dafür, lassen fragen, ob es irgendwann der Regulierung zum Schutz der Natur bedarf.
Anfrage: Maßnahmen des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes (WTNK) (Anfrage 1207)
Für die Region Leipzig wurde vor ca. zehn Jahren ein Wassertouristisches Nutzungskonzept (WTNK) erarbeitet Dieses Konzept ist weder genehmigt noch von einem demokratisch legitimierten Gremium beschlossen worden. Auf Grundlage dieses Papiers werden sehr zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Beförderung des Gewässertourismus mit sehr weitreichenden Eingriffen und Wirkungen auf den Naturhaushalt ausgelöst. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung aus dem Jahr 2007 (2. Phase) ist inzwischen deutlich veraltet und genügt nicht den Anforderungen des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes von 2010 und der rechtlichen Konkretisierung der FFH-Richtlinie...
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