Leipzig grüner machen!

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Klimaschutz und Klimawandelanpassung in der Bauleitplanung verankern

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drängt weiter auf die Anpassung an den Klimawandel auch im Bereich der Bauleitplanung. Während der Freistaat Sachsen noch die Einführung einer allgemeinen Solaranlagenpflicht prüft, die es in anderen Bundesländern bereits gibt, schlägt unsere Stadtratsfraktion vor, diese bei der Aufstellung von Bauplänen rechtsverbindlich zu verankern. Hinzukommen soll eine Pflicht zur Errichtung von Regenwasserzisternen. Damit könnte Leipzig Vorreiter werden. Außerdem sollen die vorhandenen Stadtklimaanalysen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zukünftig rechtsverbindlich beachtet werden, um eine zu starke Erhitzung der Stadt verhindern zu können.

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Antrag: Klimaschutz und Klimawandelanpassung in der Bauleitplanung verankern

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, konkrete Standards für Klimaschutz und Klimawandelanpassung in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen zu entwickeln und verbindlich umzusetzen. Abgestimmt mit der durch das Energie- und Klimaschutzprogramm beauftragten Umsetzung von Kriterien der CO2-Einsparung in städtebaulichen Planungen und Verfahren sowie dem Gesamtkonzept Klimawandelanpassung sind hierbei insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Eine Prüfung, inwieweit die Stadtklimaanalyse im Rahmen der Bauleitplanung abwägungsrelevant werden kann. Diese soll, wenn möglich, bei künftigen Planungen, auch im Rahmen von städtebaulichen Verträgen, berücksichtigt werden.

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Antrag: Zirkuläres Bauen – urbane Rohstoffe nutzen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zirkuläres Bauen in Leipzig zu fördern und in kommunalen Bauprojekten zu verankern:

  1. Die Stadt Leipzig meldet sich bei einer Baustoffbörse an, um urbane Rohstoffe zu erschließen und diese bei Rückbau, Sanierung, Neubau und für langfristige Planungen berücksichtigen zu können und einer Wiederverwendung zugänglich zu machen.

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Anfrage: Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht

Seit 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht für Getränke und Speisen zum Sofortverzehr – eine Entwicklung, die Leipzig auf dem Weg zur Zero-Waste-Stadt entgegenkommt. Somit müssen Letztvertreiber*innen von Lebensmitteln Mehrwegalternativen zu Einwegverpackungen aus Kunststoff anbieten. Kleinere Betriebe mit nicht mehr 80 m2 Verkaufsfläche und gleichzeitig nicht mehr als 5 Beschäftigten können die Mehrwegangebotspflicht erfüllen, indem sie von Kund*innen selbst mitgebrachte Gefäße akzeptieren. Verbraucher*innen müssen deutlich sichtbar über die jeweilige Regelung informiert werden und es dürfen keine Mehrkosten oder Nachteile für die Nutzung von Mehrwegverpackungen oder eigenen Gefäßen entstehen.

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Änderungsantrag: Touristischer Entwicklungsplan (TEP) der Stadt Leipzig

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

  1. Alle Maßnahmen, die durch Punkt 1 beschlossen werden, müssen den Umstand eines naturverträglichen Tourismus Rechnung tragen und dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Umweltsituation, insbesondere desÖkosystems Leipziger Auwaldführen.  
  2. Im Rahmen der nächsten Evaluation des TEP sollen Nachhaltigkeit und Klimawirkungen des Tourismus in Leipzig umfassend betrachtet werden. Daraus abgeleitet soll das TEP bis zum 3. Quartal 2025 grundlegend weiterentwickelt werden, um Leipzig als nachhaltige und klimaneutrale Städtedestination (Markenkern) zu positionieren.

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Anfrage: Ermöglichung und Realisierung von temporärer und mobiler Stadtbegrünung

Neben der grundhaften Planung und Realisierung von Stadtgrün z.B. über Grünflächen oder Straßenbäume rücken zunehmend auch temporäre und mobile Begrünungsmaßnahmen in den Blick, um die Aufenthaltsqualität, Artenvielfalt und Mikroklima von Stadträumen positiv zu beeinflussen und angesichts zunehmender Hitzesommer und Tropennächte einen wirksamen Beitrag zur Klimawandelanpassung zu leisten.

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Grüne fordern neues Gestaltungskonzept für die Innenstadt

Die Grüne Ratsfraktion fordert ein neues Gestaltungskonzept für die Innenstadt. Dabei sollen Klimawandelanpassung, Aufenthaltsqualität und die Mobilitätswende stärker in den Blick kommen. Das derzeitige Konzept stammt aus dem Jahre 1997.

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Antrag: Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum in der Innenstadt neu fassen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum der Innenstadt grundlegend neu zu fassen. Dabei sind eine Stärkung von Klimawandelanpassung, Aufenthaltsqualität und Fuß- und Radmobilität sowie Erneuerbaren Energien als wesentliche Zielsetzungen zu berücksichtigen. Der Geltungsraum ist auf die Erweiterte Innenstadt auszuweiten. Die Neufassung ist auf Grundlage einer Stadtwerkstadt zu erarbeiten und bis zum 1. Quartal 2024 vorzulegen.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stärkung von Biotoppflege und Klimawandelanpassung bei Stadtgrün und Gewässer (Neufassung zu den Anträgen A 0169/ 23/24-01, A 0167/23/24, A 0168/23/24)

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer erhält für operative Aufgaben im Bereich Biotop-Pflege, Pflege und Entwicklung von neuen Parks- und Grünflächen, Forstpflege und Wasserbau sowie Einhaltung der Baumschutzsatzung insgesamt 12 VzÄ. Diese Stellen könnten zumindest teilweise der Abteilung Stadtforsten zugeordnet werden, um Zugriff auf die notwendige Technik zu erhalten.
Ferner werden dem Amt für Stadtgrün und Gewässer Sachmittel in Höhe von 250.000 EUR in 2023 und 500.000 EUR in 2024 für Biotopflege, Parks, Baum- und Forstpflege sowie Gewässerunterhaltung zur Verfügung gestellt.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Förderprogramm Nachhaltiges Bauen einrichten

1. Zur Unterstützung nachhaltigen Bauens (Erstellung von Lebenszyklusanalysen, beispielhafte Planung nachhaltigen Bauens und Einsatz nachhaltiger Baustoffe) werden durch die Stadt Planungs- und Baugrundsätzen für nachhaltiges Bauen definiert.
2. Zusätzlich erfolgt die Erarbeitung einer nachhaltigen Variante (z.B. Holz(hybrid)bau) und einer Variante im Sinne des "cradle to cradle"-Ansatzes (Berücksichtigung des gesamten Stoffkreislaufs) für 4-6 laufende kommunale Typen-Bauvorhaben. Von diesen Pilotbauten können Grundsätze für das nachhaltige Bauen für kommunale Typenbauten als Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung abgeleitet werden.

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