Leipzig grüner machen!

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Antrag: Zirkuläres Bauen – urbane Rohstoffe nutzen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zirkuläres Bauen in Leipzig zu fördern und in kommunalen Bauprojekten zu verankern:

  1. Die Stadt Leipzig meldet sich bei einer Baustoffbörse an, um urbane Rohstoffe zu erschließen und diese bei Rückbau, Sanierung, Neubau und für langfristige Planungen berücksichtigen zu können und einer Wiederverwendung zugänglich zu machen.

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Anfrage: Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht

Seit 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht für Getränke und Speisen zum Sofortverzehr – eine Entwicklung, die Leipzig auf dem Weg zur Zero-Waste-Stadt entgegenkommt. Somit müssen Letztvertreiber*innen von Lebensmitteln Mehrwegalternativen zu Einwegverpackungen aus Kunststoff anbieten. Kleinere Betriebe mit nicht mehr 80 m2 Verkaufsfläche und gleichzeitig nicht mehr als 5 Beschäftigten können die Mehrwegangebotspflicht erfüllen, indem sie von Kund*innen selbst mitgebrachte Gefäße akzeptieren. Verbraucher*innen müssen deutlich sichtbar über die jeweilige Regelung informiert werden und es dürfen keine Mehrkosten oder Nachteile für die Nutzung von Mehrwegverpackungen oder eigenen Gefäßen entstehen.

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Änderungsantrag: Touristischer Entwicklungsplan (TEP) der Stadt Leipzig

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

  1. Alle Maßnahmen, die durch Punkt 1 beschlossen werden, müssen den Umstand eines naturverträglichen Tourismus Rechnung tragen und dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Umweltsituation, insbesondere desÖkosystems Leipziger Auwaldführen.  
  2. Im Rahmen der nächsten Evaluation des TEP sollen Nachhaltigkeit und Klimawirkungen des Tourismus in Leipzig umfassend betrachtet werden. Daraus abgeleitet soll das TEP bis zum 3. Quartal 2025 grundlegend weiterentwickelt werden, um Leipzig als nachhaltige und klimaneutrale Städtedestination (Markenkern) zu positionieren.

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Anfrage: Ermöglichung und Realisierung von temporärer und mobiler Stadtbegrünung

Neben der grundhaften Planung und Realisierung von Stadtgrün z.B. über Grünflächen oder Straßenbäume rücken zunehmend auch temporäre und mobile Begrünungsmaßnahmen in den Blick, um die Aufenthaltsqualität, Artenvielfalt und Mikroklima von Stadträumen positiv zu beeinflussen und angesichts zunehmender Hitzesommer und Tropennächte einen wirksamen Beitrag zur Klimawandelanpassung zu leisten.

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Grüne fordern neues Gestaltungskonzept für die Innenstadt

Die Grüne Ratsfraktion fordert ein neues Gestaltungskonzept für die Innenstadt. Dabei sollen Klimawandelanpassung, Aufenthaltsqualität und die Mobilitätswende stärker in den Blick kommen. Das derzeitige Konzept stammt aus dem Jahre 1997.

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Antrag: Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum in der Innenstadt neu fassen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum der Innenstadt grundlegend neu zu fassen. Dabei sind eine Stärkung von Klimawandelanpassung, Aufenthaltsqualität und Fuß- und Radmobilität sowie Erneuerbaren Energien als wesentliche Zielsetzungen zu berücksichtigen. Der Geltungsraum ist auf die Erweiterte Innenstadt auszuweiten. Die Neufassung ist auf Grundlage einer Stadtwerkstadt zu erarbeiten und bis zum 1. Quartal 2024 vorzulegen.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stärkung von Biotoppflege und Klimawandelanpassung bei Stadtgrün und Gewässer (Neufassung zu den Anträgen A 0169/ 23/24-01, A 0167/23/24, A 0168/23/24)

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer erhält für operative Aufgaben im Bereich Biotop-Pflege, Pflege und Entwicklung von neuen Parks- und Grünflächen, Forstpflege und Wasserbau sowie Einhaltung der Baumschutzsatzung insgesamt 12 VzÄ. Diese Stellen könnten zumindest teilweise der Abteilung Stadtforsten zugeordnet werden, um Zugriff auf die notwendige Technik zu erhalten.
Ferner werden dem Amt für Stadtgrün und Gewässer Sachmittel in Höhe von 250.000 EUR in 2023 und 500.000 EUR in 2024 für Biotopflege, Parks, Baum- und Forstpflege sowie Gewässerunterhaltung zur Verfügung gestellt.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Förderprogramm Nachhaltiges Bauen einrichten

1. Zur Unterstützung nachhaltigen Bauens (Erstellung von Lebenszyklusanalysen, beispielhafte Planung nachhaltigen Bauens und Einsatz nachhaltiger Baustoffe) werden durch die Stadt Planungs- und Baugrundsätzen für nachhaltiges Bauen definiert.
2. Zusätzlich erfolgt die Erarbeitung einer nachhaltigen Variante (z.B. Holz(hybrid)bau) und einer Variante im Sinne des "cradle to cradle"-Ansatzes (Berücksichtigung des gesamten Stoffkreislaufs) für 4-6 laufende kommunale Typen-Bauvorhaben. Von diesen Pilotbauten können Grundsätze für das nachhaltige Bauen für kommunale Typenbauten als Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung abgeleitet werden.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stellen Nachhaltiges Bauen einrichten

Zur verbesserten Aufgabenwahrnehmung bei der Umsetzung strategischer Zielsetzungen für nachhaltiges Bauen werden ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende zusätzlich 2,0 VzÄ im Stellenplan des Amts für Gebäudemanagement eingerichtet.

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Abwärme aus Leuna birgt Risiken für nachhaltige Wärmeversorgung

Mit einer aktuellen Anfrage will die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Risiken der Abwärmenutzung aus Leuna auf den Grund gehen und den Blick verstärkt auf die Erschließung erneuerbarer Wärmequellen lenken. Die Stadtwerke planen künftig Abwärme der Total-Raffinerie in Leuna über eine Fernwärmetrasse nach Leipzig zu transportieren

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