Leipzig grüner machen!

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Antrag: Konzept zur Stärkung der Nordwestaue unter Betrachtung landwirtschaftlicher Flächen erstellen

In der Leipziger Aue ist der Lebensraumtyp Wald der einzige naturnahe Lebensraumtyp, der in den letzten 500 Jahren an Flächen und Dichte zugenommen hat.

Dem hingegen sind auentypische Offenlandbiotope mit Nasswiesen- und Stromtalarten der Lebensraumtyp, der in den letzten 150 Jahren mit weitem Abstand den größten Flächen- und Artenverlust hinnehmen musste. Nicht wenige ehemalige Auenwiesen sind heute Sportanlagen (z.B. Frankfurter Wiesen = Red-Bull-Arena und viele weitere Sportanlagen) oder Kleingartenanlagen.

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Anfrage: Fällmaßnahmen auf der Fläche zwischen Windmühlenstraße und Brüderstraße

Am 20.1. und 21.1. wurden auf der Grünfläche (kleine Parkanlage) zwischen Windmühlenstraße und Brüderstraße Bäume und Sträucher gerodet. Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz“, der Bebauungsplan soll erst im März durch einen Ratsbeschluss zur Auslegung in die Öffentlichkeitsbeteiligung.

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Ranger für den Auwald (Umweltbildung, Ordnungsaufgaben)

Auf Grund der zunehmenden Erholungsnutzung vor allem im Auwald ist eine Lenkung und Unterrichtung dringend erforderlich. Für die Umsetzung dieser Aufgaben ist die Einrichtung eines Ranger-Konzeptes geeignet. Ein entsprechender Antrag wurde im Stadtrat beschlossen und befindet sich bis Ende 2021 in Umsetzung. Um dieses anschließend wirksam werden zu lassen ist die beschriebene Personalausstattung notwendig.

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Anfrage: pestizidfrei und insektenfreundlich - wo steht die Stadt Leipzig bei den vereinbarten Zielen?

Leipzig ist auf dem Weg zu pestizidfreien Kommune (Beschluss des Stadtrats von 2015). Jedoch ist unklar, ob dieser Weg des Verzichts auf Pestizide in Leipzig erfolgreich ist oder wo wir aktuell stehen. Es ist an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet wahrnehmbar, dass der Pestizidverzicht sichtbar Grün aufkommen lässt, welches sonst mithilfe von Unkrautvernichtungsmitteln keine Chance gehabt hätte. Damit wird im Kleinen ein wesentlicher Schritt zum Schutz von Biodiversität in der Stadt erreicht.

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Schottergärten den Kampf ansagen statt wegzusehen!

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat im April einen Antrag an den Stadtrat gerichtet, die Vorgartensatzung zu novellieren, um im Sinne der Biodiversität das Anlegen von sog. Schottergärten/Kiesgärten zu untersagen. Nun wurde dazu seitens der Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben, die wenig bis kein Problembewusstsein offenbart und die eigenen Versäumnisse der vergangenen Jahre ausblendet.

 

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Änderungsantrag zur Petition "Gegen die Haltung von Schafen auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt"

Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird im Sinne der Petenten wie folgt ersetzt:

 

Schnellstmöglich aber spätestens im Rahmen der neuen Ausschreibung der Weihnachtsmarktkonzession ab 2022 wird festgeschrieben, dass keine lebendigen Tiere mehr ausgestellt werden dürfen.

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Rede von Stadtrat Norman Volger am 8. Juli zur Petition "Gegen die Haltung von Schafen auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt"

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste!

Ist es im Jahr 2020 noch sachgemäß, Tiere in dieser Form auf dem Weihnachtsmarkt auszustellen? Das ist eine ethische und moralische Frage, die wir heute beantworten müssen.

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Anfrage: Umgang mit wilden Vögeln in der Stadt

In Leipzig sind in jüngerer Vergangenheit wiederholt Zwischenfälle mit Tauben bekannt geworden. Während zum Beispiel am Augustusplatz und Hauptbahnhof immer wieder verletzte Tauben gefunden werden, sorgten in den letzten Jahren Tauben am Bayrischen Bahnhof, am Hauptbahnhof und im Citytunnel für Sperrungen der Bahnstrecke und eine zeitweilige Einstellung des Zugverkehrs.

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Einladung zur Einweihung eines neuen Insektenhotels in Portitz

Am morgigen Freitag, dem 05.06.2020, 11:00 Uhr, erfolgt anlässlich des Weltumwelttages die Schlüsselübergabe für ein neues Insektenhotel auf der Grünfläche zur Sandgrube der Moränensiedlung in Leipzig/Portitz.

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Anfrage: Schutz von gebäudebewohnenden Arten bei Bauvorhaben und Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden

Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten wildlebender Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Besonders geschützt sind u.a. gebäudebewohnende Vogelarten wie Haussperling, Mauersegler, Hausrotschwanz, Mehlschwalbe und Rauchschwalben.

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