Leipzig grüner machen!
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Änderungsantrag zur Vorlage „Ersatzneubau Gustav-Esche-Brücke I“
Beschlusspunkt 1 wird wie folgt neu gefasst und alle übrigen Punkte entsprechend angepasst.
- Der Ersatzneubau der Gustav-Esche-Brücke I i. Z. der Gustav-Esche-Straße über die Neue Luppe wird so realisiert, dass nur eine einseitige Ersatzfahrbahn geschaffen wird, die über eine Lichtzeichensignalanlage den Verkehr in beide Richtungen regelt. Die entsprechenden Punkte werden angepasst.
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Änderungsantrag zur Vorlage „Vorplanung Komplexmaßnahme Straßenbahnneubaustrecke Mockauer Straße/Tauchaer Straße“
Die Neuverlegung der Straßenbahnstrecke ist auf einer Fläche geplant, die aktuell als zweispurige Straße mit jahrzehntealten Straßenbäumen dient. Genau benachbart plant die Stadt zudem einen Oberschulstandort in Mockau, wo sich aktuell ein seit Jahrzehnten gewachsener Park entwickelt hat. Entlang der verlängerten Mockauer Straße und auf dem Grundstück, auf dem die Oberschule geplant ist, befinden sich zahlreiche Bäume und Sträucher, deren Verlust zugunsten einer breiteren Straße und einer unglücklichen Gebäudeanordnung tragisch wäre. Hier muss im Zuge der Planung beider Maßnahmen alles dafür getan werden, um diese Grünstrukturen möglichst weitgehend zu erhalten und die Planung dergestalt auszurichten, dass Bäume und Sträucher einerseits in die Freiflächen integriert werden können und die Straßenraumanordnung ebenfalls diesen Umstand berücksichtigt.
Änderungsantrag zur Vorlage „Einrichtung einer dreizügigen Oberschule am Standort Mockau entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz“
Der Oberschulstandort in Mockau ist auf einer Fläche geplant, auf der sich aktuell ein seit Jahrzehnten gewachsener Park entwickelt hat. Genau benachbart plant die Stadt zudem die Neuverlegung der Straßenbahnstrecke. Entlang der verlängerten Mockauer Straße und auf dem Grundstück, auf dem die Oberschule geplant ist, befinden sich zahlreiche Bäume und Sträucher, deren Verlust zugunsten einer breiteren Straße und einer unglücklichen Gebäudeanordnung tragisch wäre. Hier muss im Zuge der Planung beider Maßnahmen alles dafür getan werden, um diese Grünstrukturen möglichst weitgehend zu erhalten und die Planung dergestalt auszurichten, dass Bäume und Sträucher einerseits in die Freiflächen integriert werden können und die Straßenraumanordnung ebenfalls diesen Umstand berücksichtigt.
Änderungsantrag: Touristischer Entwicklungsplan (TEP) der Stadt Leipzig
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
- Alle Maßnahmen, die durch Punkt 1 beschlossen werden, müssen den Umstand eines naturverträglichen Tourismus Rechnung tragen und dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Umweltsituation, insbesondere desÖkosystems Leipziger Auwaldführen.
- Im Rahmen der nächsten Evaluation des TEP sollen Nachhaltigkeit und Klimawirkungen des Tourismus in Leipzig umfassend betrachtet werden. Daraus abgeleitet soll das TEP bis zum 3. Quartal 2025 grundlegend weiterentwickelt werden, um Leipzig als nachhaltige und klimaneutrale Städtedestination (Markenkern) zu positionieren.
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Anfrage: Baumfällungen – Bilanz der Fällsaison 2022/23
Aktuell erreichen uns erneut sehr viele Anfragen zum Thema Baumfällungen und Genehmigungen. Sehr viele Bürger*innen nehmen die Baumfällarbeiten sehr genau wahr und stellen dazu Anfragen. Dies ist generell zu begrüßen und zu unterstützen, zeigt es doch, dass die Menschen sich für die Umwelt einsetzen und Veränderungen sehr genau wahrnehmen.
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Baumfällungen stoppen – digitales Meldeportal schaffen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt, dass eine digitale Möglichkeit für Leipziger*innen geschaffen wird, Baumfällungen selbstständig zu überprüfen und melden zu können und damit die Arbeit des Amts für Stadtgrün und Gewässer beim Kampf gegen illegale Baumschnittarbeiten zu unterstützen.
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Antrag: Bäume schützen – digitale Möglichkeiten schaffen
Die Stadt Leipzig richtet bis zum 4. Quartal 2023 ein digitales Portal zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Baum- und Gehölzfällungen innerhalb der Stadt Leipzig ein, welches es Leipziger*innen ermöglicht zeitnah zu prüfen, ob die entsprechenden Genehmigungen vorliegen. Die Integration in bereits bestehende Angebote wird geprüft.
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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stärkung von Biotoppflege und Klimawandelanpassung bei Stadtgrün und Gewässer (Neufassung zu den Anträgen A 0169/ 23/24-01, A 0167/23/24, A 0168/23/24)
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer erhält für operative Aufgaben im Bereich Biotop-Pflege, Pflege und Entwicklung von neuen Parks- und Grünflächen, Forstpflege und Wasserbau sowie Einhaltung der Baumschutzsatzung insgesamt 12 VzÄ. Diese Stellen könnten zumindest teilweise der Abteilung Stadtforsten zugeordnet werden, um Zugriff auf die notwendige Technik zu erhalten.
Ferner werden dem Amt für Stadtgrün und Gewässer Sachmittel in Höhe von 250.000 EUR in 2023 und 500.000 EUR in 2024 für Biotopflege, Parks, Baum- und Forstpflege sowie Gewässerunterhaltung zur Verfügung gestellt.
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Umsetzung Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen
Zur Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenkatalogs zum Schutz von Wild- und Honigbienen wird zusätzlich ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende 0,5 VzÄ im Amt für Umweltschutz geschaffen.
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Mehr Personal für wirksamen Gehölzschutz
Zur verstärkten Kontrolle von Ausnahmegenehmigungen nach § 39 BNatSchG werden ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende zusätzlich 2,0 VzÄ im Stellenplan des Amtes für Umweltschutz eingerichtet.