Leipzig grüner machen!

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Änderungsantrag zur Petition "Erhalt eines stadtbildprägenden Baumes"

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Die Stadt Leipzig nimmt Gespräche mit dem Bauherrn des streitgegenständlichen Grundstücks auf, um mit diesem eine Lösung im Sinne des Erhalts des Baumes zu finden. Die Anzahl an Stellplätzen ist auf ein Minimum nach § 49 SächsBO zu reduzieren, so dass die Tiefgarage verkleinert hergestellt werden kann.

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Änderungsantrag zum Antrag "Vogelsicheres Bauen – damit Piepmatz nicht zu Piepmatsch wird"

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt bei Bauvorhaben der Stadt Leipzig und ihrer Beteiligungsunternehmen sicherzustellen, dass auf große Glasflächen verzichtet wird oder dass diese vogelsicher sind. Möglichkeiten für die Anbringung von Nistkästen sind mit einzuplanen. Bei städtebaulichen Wettbewerben und bei der Erstellung von Bebauungsplänen ist darauf hinzuwirken/hinzuweisen.

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Änderungsantrag zum Antrag VII-A-10216 „Kleinmesse erhalten"

Für die Durchführung der Kleinmesse und dem Weihnachtszirkus sind alternative Flächen durch die Stadt zu finden. Der Festplatz am Cottaweg ist derart umzugestalten, dass der Biotopverbund an dieser sensiblen Stelle des Auwaldes nachhaltig gestärkt wird. Die Fläche ist nicht als Standort für ein Parkhaus oder eine Parkpalette vorzusehen.

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Änderungsantrag zur Vorlage "Baubeschluss Neubau 4-Feld-Sporthalle am Standort Löbauer Str. 46"

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Gebäudesockel wird jeweils zur Hälfte der geeigneten Abschnitte als Fassadenbegrünung und als Graffitifläche unter Beachtung von Stadtklima und Graffitiprävention realisiert.

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Anfrage: Strategie der Feuerwehr bei siedlungsnahen Feldbränden

Am 13. Juli 2023 kam es im Leipziger Südwesten auf einem Feld in Großzschocher in direkter Nachbarschaft zur Neubauernsiedlung zu einem Feldbrand, der einen Teil der benachbarten Kleingartenanlage KGV Lerchenhain vernichtete. Die Feuerwehr, die mit der Rettungswache Südwest in direkter Nachbarschaft ansässig ist, rückte erst nach 1,5h zum Löschen aus, weil sie für Feldbrände nicht zuständig sei.

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Anfrage: Feuerwerk und Naturschutz

Immer wieder kommt es zu Diskussionen hinsichtlich des Einsatzes von pyrotechnischen Erzeugnissen mit erheblichen Schallemissionen. Mit Beschluss von Juli 2020 (VII-A-00865-NF-03 „Klare Grenzen für Silvesterfeuerwerk“) besteht ein vollständiges Verbot für die Nutzung von Feuerwerkskörpern in öffentlichen Grün- und Parkanlagen sowie Natur- und Landschaftsschutzgebieten außerhalb des 31.12.

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Antrag: Regionale Landwirtschaft stärken und nachhaltige Lebensmittel sozial gerecht anbieten

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer Verbrauchergemeinschaft in Kooperation mit dem Lebensmitteleinzelhandel, regionalen Landwirt*innen und Umweltverbänden zu erstellen mit dem Ziel landwirtschaftliche Produkte aus der Region Leipzig zu fördern und sozial gerecht anzubieten. Das Konzept wird in die Beschlussvorlage zur Förderung regionaler landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten eingebunden.

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Auwald endlich konsequent schützen

Aufgrund der auch zuletzt in der Presse diskutierten Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Leipziger Auwald und vor dem Hintergrund des Auenentwicklungskonzepts hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei weitere Anfragen zu Eingriffen und Baumaßnahmen am und um das LSG Leipziger Auwald gestellt. Während einerseits direkt nach aktuellen Baugenehmigungsverfahren am und im Auwald, insbesondere auf den Überschwemmungsflächen, gefragt wird, geht es andererseits um die Schutzgebietskulisse.

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Änderungsantrag zu Grundsatzbeschluss: Naturschutzgroßprojekt Leipziger Auwald

  1. Vorbehaltlich der Förderung werden die bereits im Stellenplan 2023/2024 enthaltenen 5 Stellen fortgeführt und eine weitere Stelle zusätzlich ab 2025 in den Stellenplan aufgenommen. Dies erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stellenplans durch den Stadtrat und der Genehmigung durch die Landesdirektion. Die Stellen erhalten einen kw-Vermerk zum vorläufigen Projektende 31.12.2027. Wird das Förderprojekt, wie avisiert, verlängert, wird im Rahmen der Stellenplanung 2027/2028 über die Fortführung entschieden werden die Projektstellen auch hinsichtlich der gewünschten Kontinuität in Projekt II Bestand haben.

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