Leipzig grüner machen!
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Anfrage: Konsequenzen aus drohendem Verbot von Kunstrasenplätzen aus Mikroplastik
Forscher des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik haben in einer Studie festgestellt, dass Sportplätze mit Kunstrasen die drittgrößte Quelle von Mikroplastik in Deutschland darstellen und pro Jahr für geschätzt 11.000 Tonnen Mikroplastik in der Umwelt verantwortlich sind, was etwa dem siebenfachen der Kosmetikindustrie entspricht. Pro Quadratmeter Kunstrasenplatz liegen etwa 5kg Gummigranulat, was 35t pro Großfeld entsprechen. Dieses muss regelmäßig nachgefüllt werden, da Wind, Regen und Reinigungsmaschinen die Substanz, die zur Dämpfung der Plätze dient und Sportler*innen vor Verletzungen schützen soll, zwischen den Kunststoffhalmen heraus lösen und in Gewässer und auf Felder tragen.
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Grüne Zukunft für Leipzig
Amtsblattbeitrag vom 1. Juni 2019
Die Demokratie lebt! Wir freuen uns über die deutlich gestiegene Wahlbeteiligung von knapp 60 % (2014: 40,8 %); das Interesse an politischer Mitbestimmung ist gestiegen, gerade vor der Fülle an Herausforderungen in Leipzig, Europa und der Welt! Die Lösung dieser Probleme beginnt vor Ort, und die Menschen verlangen konkrete Politik.
Rede von Norman Volger zum Antrag "Recycling2go im Jahr 2019 umsetzen" in der Ratsversammlung am 22. Mai 2019
Liebe Stadtverwaltung und lieber Stadtrat, wer A sagt, muss auch B sagen.
Wir brauchen Mehrweg nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch beim Verkauf aus den privaten Räumen heraus.
Stadtrat erzwingt Straßenbaumkonzept – Umsetzung dringender denn je!
Knapp fünfeinhalb Jahre nach Beauftragung ist das „Straßenbaumkonzept Leipzig 2030“ endlich da. Anlass für die Erstellung war ein im Stadtrat am 22. Januar 2014 beschlossener Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Konzept Baumbestand im öffentlichen Raum“. Zwei Jahre nach Beschlussfassung fand im zwischen April und November 2016 die Bürgerbeteiligung, bestehend aus drei öffentlichen Veranstaltungen statt.
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Anfrage: Welches Budget steht für „Grün macht Schule“ bereit?
31 Leipziger Schulen haben ihre Ideen und Beiträge für das jährliche Programm „Grün macht Schule“ eingereicht. Dieses Programm gibt es seit über 25 Jahren und weiterhin ist das besondere freiwillige Engagement der Leipziger Schulen für die Außengestaltung und ökologische Aufwertung ihrer Flächen nicht ermüdet. Die zuständige Fachstelle in der Stadtverwaltung begleitet diesen Programm mit Engagement und fachlichem Knowhow, auch deswegen sind alle eingereichten Beiträge von bemerkenswerter Qualität und Originalität und verdienen eine finanzielle Würdigung bzw. Unterstützung zur Umsetzung der Ideen. Es sei hier darauf hingewiesen, dass Leipzig mit zunehmenden Schülerzahlen und mehr Schulen es auch mehr Beiträgen zu tun hat. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur über das Programm hinausgehenden Unterstützung von Schulgarteninitiativen von Schulen haben Verwaltung und Stadtrat mit dem Verweis auf das Programm abgelehnt.
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Änderungsantrag zum Antrag "Straßenbaumpflanzungen und Minimierung der Auswirkungen auf die Parkplatzsituation"
Die Verwaltung legt bis Ende II. Quartal 2019 einen Bericht über die seit 2015 erfolgten und für 2019 geplanten Straßenbaumpflanzungen im "Zwickauer Modell" und deren jeweilige Auswirkungen auf die Parkplatzsituation vor.
Grünflächen unter Nutzungsdruck
Amtsblattbeitrag vom 23. März 2019
Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, bei Bauherren für den Erhalt von Grün zu werben, denn der Verlust von Flora und Fauna kann niemals vollständig kompensiert werden.
Fraktion begrüßt mit großer Freude den dauerhaften Erhalt des Botanischen Gartens im Oberholz
Der Botanische Garten in Großpösna ist bisher im Besitz der Stadt Leipzig. Der Garten war 1936 als Lehrgarten für Drogisten angelegt worden und dient dem Anspruch des botanischen Lehrgartens bis heute. Mehr als 400 Pflanzenarten, aber auch lebende Tiere können hier besichtigt werden, der Garten ist ein beliebtes Ausflugsziel von Schulklassen im Rahmen des Fachunterrichts sowie von Studierenden.
Änderungsantrag zur Vorlage " Fachförderrichtlinien des Amtes für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig"
Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Fachförderrichtlinie sind Vereine und Verbände, sowie freie Träger, Gruppen, Initiativen und andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die eine vom Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit nachweisen und die Aufgaben im Garten- und Kleingartenwesen die im Interesse der Stadt Leipzig liegen erfüllen.