Leipzig grüner machen!
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Änderungsantrag: Touristischer Entwicklungsplan (TEP) der Stadt Leipzig
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
- Alle Maßnahmen, die durch Punkt 1 beschlossen werden, müssen den Umstand eines naturverträglichen Tourismus Rechnung tragen und dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Umweltsituation, insbesondere desÖkosystems Leipziger Auwaldführen.
- Im Rahmen der nächsten Evaluation des TEP sollen Nachhaltigkeit und Klimawirkungen des Tourismus in Leipzig umfassend betrachtet werden. Daraus abgeleitet soll das TEP bis zum 3. Quartal 2025 grundlegend weiterentwickelt werden, um Leipzig als nachhaltige und klimaneutrale Städtedestination (Markenkern) zu positionieren.
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Anfrage: Baumfällungen – Bilanz der Fällsaison 2022/23
Aktuell erreichen uns erneut sehr viele Anfragen zum Thema Baumfällungen und Genehmigungen. Sehr viele Bürger*innen nehmen die Baumfällarbeiten sehr genau wahr und stellen dazu Anfragen. Dies ist generell zu begrüßen und zu unterstützen, zeigt es doch, dass die Menschen sich für die Umwelt einsetzen und Veränderungen sehr genau wahrnehmen.
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Baumfällungen stoppen – digitales Meldeportal schaffen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt, dass eine digitale Möglichkeit für Leipziger*innen geschaffen wird, Baumfällungen selbstständig zu überprüfen und melden zu können und damit die Arbeit des Amts für Stadtgrün und Gewässer beim Kampf gegen illegale Baumschnittarbeiten zu unterstützen.
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Antrag: Bäume schützen – digitale Möglichkeiten schaffen
Die Stadt Leipzig richtet bis zum 4. Quartal 2023 ein digitales Portal zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Baum- und Gehölzfällungen innerhalb der Stadt Leipzig ein, welches es Leipziger*innen ermöglicht zeitnah zu prüfen, ob die entsprechenden Genehmigungen vorliegen. Die Integration in bereits bestehende Angebote wird geprüft.
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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stärkung von Biotoppflege und Klimawandelanpassung bei Stadtgrün und Gewässer (Neufassung zu den Anträgen A 0169/ 23/24-01, A 0167/23/24, A 0168/23/24)
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer erhält für operative Aufgaben im Bereich Biotop-Pflege, Pflege und Entwicklung von neuen Parks- und Grünflächen, Forstpflege und Wasserbau sowie Einhaltung der Baumschutzsatzung insgesamt 12 VzÄ. Diese Stellen könnten zumindest teilweise der Abteilung Stadtforsten zugeordnet werden, um Zugriff auf die notwendige Technik zu erhalten.
Ferner werden dem Amt für Stadtgrün und Gewässer Sachmittel in Höhe von 250.000 EUR in 2023 und 500.000 EUR in 2024 für Biotopflege, Parks, Baum- und Forstpflege sowie Gewässerunterhaltung zur Verfügung gestellt.
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Umsetzung Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen
Zur Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenkatalogs zum Schutz von Wild- und Honigbienen wird zusätzlich ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende 0,5 VzÄ im Amt für Umweltschutz geschaffen.
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Mehr Personal für wirksamen Gehölzschutz
Zur verstärkten Kontrolle von Ausnahmegenehmigungen nach § 39 BNatSchG werden ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende zusätzlich 2,0 VzÄ im Stellenplan des Amtes für Umweltschutz eingerichtet.
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Schottergärten den Garaus machen – Grünsatzung kontrollieren
Für die wirksame Durchsetzung der Leipziger Grünsatzung durch eine proaktive Kontrolle der Leipziger Vorgärten wird zusätzlich 1,0 VzÄ ab dem Haushaltsjahr 2024 im Stellenplan des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege geschaffen.
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Förderprogramm für Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung; Begrünung von Innenhöfen (Neufassung zu den Anträgen A 0055/24 und A 0164/23/24)
Für ein Förderprogramm von Maßnahmen zur Entsiegelung und ökologischen Aufwertung von (Innen-)Höfen, Vorgärten und sonstigen versiegelten Flächen in hitzebelasteten Stadtquartieren werden 300.000 EUR für 2024 in den Doppelhaushalt 2023/2024 eingestellt. Zuwendungsempfänger können sowohl Vermieter*innen als auch Einzelpersonen oder Mietergemeinschaften für niedrigschwellige Maßnahmen sein. Eine entsprechende Fachförderrichtlinie wird dem Stadtrat bis Ende 2023 vorgelegt. Eine gegenseitige Deckung des Budgets mit der Gründachförderung soll geprüft werden, damit Mittel ggf. nicht verfallen.
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stärkung der Energie- und Klimaschutzberatung im UiZ
Aufgrund der Klimaschutzziele und der stark gestiegenen Energiepreise wird die Energieberatung und die Umweltberatung insbesondere zu Maßnahmen des Klimaschutzes und Energiesparens im Amt für Umweltschutz durch die Einrichtung von 1,0 VzÄ zusätzlich im Umweltinformationszentrum aufgrund gestiegener Bedarfe zur Energie- und Klimaschutzberatung ab dem Haushaltsjahr 2023 erweitert.