Leipzig grüner machen!

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Anfrage: Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht

Seit 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht für Getränke und Speisen zum Sofortverzehr – eine Entwicklung, die Leipzig auf dem Weg zur Zero-Waste-Stadt entgegenkommt. Somit müssen Letztvertreiber*innen von Lebensmitteln Mehrwegalternativen zu Einwegverpackungen aus Kunststoff anbieten. Kleinere Betriebe mit nicht mehr 80 m2 Verkaufsfläche und gleichzeitig nicht mehr als 5 Beschäftigten können die Mehrwegangebotspflicht erfüllen, indem sie von Kund*innen selbst mitgebrachte Gefäße akzeptieren. Verbraucher*innen müssen deutlich sichtbar über die jeweilige Regelung informiert werden und es dürfen keine Mehrkosten oder Nachteile für die Nutzung von Mehrwegverpackungen oder eigenen Gefäßen entstehen.

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Änderungsantrag: Touristischer Entwicklungsplan (TEP) der Stadt Leipzig

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

  1. Alle Maßnahmen, die durch Punkt 1 beschlossen werden, müssen den Umstand eines naturverträglichen Tourismus Rechnung tragen und dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Umweltsituation, insbesondere desÖkosystems Leipziger Auwaldführen.  
  2. Im Rahmen der nächsten Evaluation des TEP sollen Nachhaltigkeit und Klimawirkungen des Tourismus in Leipzig umfassend betrachtet werden. Daraus abgeleitet soll das TEP bis zum 3. Quartal 2025 grundlegend weiterentwickelt werden, um Leipzig als nachhaltige und klimaneutrale Städtedestination (Markenkern) zu positionieren.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stärkung von Biotoppflege und Klimawandelanpassung bei Stadtgrün und Gewässer (Neufassung zu den Anträgen A 0169/ 23/24-01, A 0167/23/24, A 0168/23/24)

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer erhält für operative Aufgaben im Bereich Biotop-Pflege, Pflege und Entwicklung von neuen Parks- und Grünflächen, Forstpflege und Wasserbau sowie Einhaltung der Baumschutzsatzung insgesamt 12 VzÄ. Diese Stellen könnten zumindest teilweise der Abteilung Stadtforsten zugeordnet werden, um Zugriff auf die notwendige Technik zu erhalten.
Ferner werden dem Amt für Stadtgrün und Gewässer Sachmittel in Höhe von 250.000 EUR in 2023 und 500.000 EUR in 2024 für Biotopflege, Parks, Baum- und Forstpflege sowie Gewässerunterhaltung zur Verfügung gestellt.

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Anfrage: Feuerwerke überall und nirgends

Unter dem Antrag „Klare Grenzen für Silvesterfeuerwerk“ (VII-A-00865) wurde eine Reihe von Punkten beschlossen. Insbesondere sollten alle Möglichkeiten ausgenutzt werden, um Feuerwerk zu reduzieren und in Zusammenarbeit mit Stadtbezirks- und Ortschaftsräten öffentliche Plätze identifiziert werden, wo Feuerwerk stattfinden soll.

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Wohnungslosigkeit beenden – Ein Paradigmenwechsel

In der morgigen Ratsversammlung wird der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe 2023 – 2026 beschlossen. Ihm liegt ein Paradigmenwechsel zugrunde, welchen wir 2018 beantragt haben. In seinen Inhalten und Maßnahmen verabschiedet sich der Plan von einer bevormundenden Fürsorge und wird zu einem Instrument der akzeptierenden und emanzipativen Sozialpolitik.

 

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Kampf den Schottergärten – Grünsatzung mit Fachpersonal durchsetzen!

Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im April 2020 beantragte und in der Folge vom Stadtrat im Sinne einer Leipziger Grünsatzung beauftragte Novellierung der Vorgartensatzung von 1996, ist endlich umgesetzt! Dies sichert künftig mehr Biodiversität durch das Untersagen sogenannter Schotter- und Kiesgärten auf Grundstücken. Um diese Regelungen der neuen Grünsatzung wirksam durchsetzen zu können, muss die Verwaltung aber mit der notwendigen personellen Stärke ausgestattet werden

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Parkchaos endlich beenden

Pünktlich zur Ratsversammlung in der kommenden Woche hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Neufassung des Antrags „Parkchaos beenden“ vorgelegt. Der Schwerpunkt liegt abermals darauf, dass die neuralgischen Punkte insbesondere der Parks und des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“ auch mit baulichen Hindernissen so gesichert werden, dass keine Autos mehr dort parken können. Auch die Ausweitung des Sperrbezirks bei Großveranstaltungen soll geprüft werden, um dem ÖPNV einen Vorrang einzuräumen und zu verhindern, dass durch Autos die Straßenbahn ausgebremst wird.

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Erneut Baumfällungen ohne Genehmigung aufgedeckt

Am 19.10.2022 konnten nach Hinweisen von Anwohner*innen und Einschreiten des NABU Leipzig erneut groß angelegte Baumfällungen aufgedeckt werden, für die es keine Genehmigung gab. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich für stärkere Kontrollen und auch für eine bessere Schulung der Mitarbeiter*innen des Stadtordnungsdienstes ein.

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Rede von Dr. Tobias Peter vom 12. Oktober 2022 zum Antrag "Bäume umpflanzen statt fällen"

die Fällung intakter, z.T. kronenreicher Bäume im Rahmen von Bauvorhaben stößt in der Stadtgesellschaft immer wieder auf Kritik. Ich verweise nur auf die Diskussionen um die Fällungen auf dem Leuschnerplatz, aber auch auf unzähligen Bauvorhaben im gesamten Stadtgebiet – egal ob kommunal oder nicht. Mit jedem Baum, der gefällt wird, schwindet ein Stück Natur und Artenvielfalt, schwindet gebundenes CO2 und nicht zuletzt oft auch Identifikation und der ideelle Wert kronenreicher Bäume.

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Nur in absoluten Ausnahmefällen Baumfällungen innerhalb der Brutsaison

Mit scharfen Worten kritisiert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die in Leipzig laufende Praxis der Baumfällungen, für die die Stadt inzwischen ganzjährig Genehmigungen vergibt und fordert auf, dass die Stadt nur noch in absoluten Ausnahmefällen Baumfällgenehmigungen außerhalb der Fällsaison verteilt.

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