Leipzig - Stadtentwicklung mit Zukunft!

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Anfrage: Wie tierfreundlich baut Leipzig?

Der Artenschwund nimmt auch durch die anhaltend hohen Bauaktivtäten unverändert zu. Im Dezember 2022 hat die Ratsversammlung einen Beschluss zum Planungsansatz Animal-Aided Design (VII-A-07089-NF-02) getroffen, der vorsieht, Habitatansprüche von Tieren bei städtischen Bau- und Ausgleichsmaßnahmen sowie in städtebaulichen Verträgen zu berücksichtigen. Davon ausgehend ist von Interesse, wie der Ratsbeschluss durch Anwendung von Ansätzen tierunterstützten Entwerfens (deutsch für Animal-Aided Design) umgesetzt wurde.

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Antrag: Strategische Priorisierung von Investitionen

Die Stadt Leipzig steht in den kommenden zehn Jahren vor erheblichen Investitionsbedarfen. Wir beantragen daher, die bis 2035 absehbaren Investitionsbedarfe der Stadtverwaltung dezernatsübergreifend strategisch zu priorisieren.

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Änderungsantrag zur Beschlussvorlage "Stadtplatzprogramm 2030+ Transformation von Stadt- und Quartiersplätzen zu nachhaltigen Aufenthaltsräumen"

Das Konzept wird dem großen Bedarf an klimaangepassten Stadträumen mit hoher Aufenthaltsqualität nicht gerecht. Mit der Umsetzung von sogenannten Pop-up-Stadtplätzen kann durch niedrigschwellige Maßnahmen mit geringem Planungsaufwand, keinen oder geringen baulichen Eingriffen, ggf. einer Entwidmung der Straßenfunktion und temporärer Begrünung und Sitzmöbel den genannten Zielsetzungen entsprochen werden.

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Änderungsantrag: Fortschreibung der Energieleitlinie – Leipziger Energie- und Baustandard

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

5. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)

Unter 1.4 Ziele für den kommunalen Gebäudebestand

Angestrebt ist eine Modernisierungsrate von 2 – 3 3,3 % des Gebäudebestandes pro Jahr.

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Antrag: Der Möbiusplatz muss grün bleiben!

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie einer Vorkaufsrechtssatzung für den östlichen Teil des Möbiusplatzes mit dem Ziel des Erhalts des vorhandenen Grünbestandes einzuleiten. Weitere geeignete Maßnahmen zur Verfolgung dieser Zielsetzung sind zu prüfen.

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Antrag: Leipziger Großwohnsiedlungen neu denken - Potentiale für klimaneutralen, vielfältigen und kostengünstigen Wohnraum schaffen

Angesichts des Bevölkerungswachstums und eines angespannten Wohnungsmarktes besteht ein hoher Bedarf an zügig realisierbaren Wohnungsbau. Zugleich gebieten Klimawandelanpassung, Artenschutz und der Erhalt von Landwirtschaftsflächen einen sparsamen Umgang mit Flächen entsprechend des Ratsbeschlusses zur Strategie einer Netto-Null-Versiegelung. Wir beantragen, vorhabene Potenziale auf versiegelten Flächen zu heben.

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Änderungsantrag zur Informationsvorlage „Leipzig-Strategie 2035 - Leitbild und strategische Ziele“

Leipzig ist die am schnellsten wachsende deutsche Stadt. Doch das Wachstum kommt an seine Grenzen, Leipzig hat Wachstumsschmerzen. „Leipzig wächst nachhaltig“ ist als oberstes Ziel der Stadtentwicklung zu hinterfragen. Mit „Leipzig – die gesunde und gerechte Stadt“ als Vorschlag verdeutlichen wir, dass es um die Menschen in unserer Stadt geht. In der Evaluierung des INSEK wurde auch die Integration der Themenfelder Geschlechtergerechtigkeit, Diversitätssensibilität, Inklusion und Antidiskriminierung nicht Zielbild übernommen. Das und weitere Anmerkungen zur Evaluation beantragen wir in diesem Änderungsantrag.

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Antrag: „Grüne Inseln“ in der versiegelten Stadt

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Netto-Null-Versiegelung ein Programm zur Entsiegelung kommunaler Flächen aufzulegen. Hierbei sollen Liegenschaften von Stadt und kommunalen Unternehmen, insbesondere stark versiegelte und hitzebelastete Straßen und Plätze berücksichtigt werden. Die Entsiegelung soll mit der Umsetzung blau-grüner Infrastrukturen und höherer Aufenthaltsqualitäten im Rahmen anstehender Konzepte wie dem Stadtplatzprogramm,

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Änderungsantrag zur Petition zur Änderung des B-Plans Nr. 102 Crottendorfer Plan

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der ersten Jahreshälfte 2024 eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 102 Crottendorfer Plan einzuleiten und die bestehende Planung in der Folge zu überarbeiten. Unter Beachtung und Abwägung der übergeordneten Konzepte und Beschlüsse soll die grundlegende Zielsetzung darin bestehen,

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Änderungsantrag zur Informationsvorlage "Lenkungsnetzwerk Wassersensible Stadtentwicklung"

Die Herausforderungen einer wassersensiblen Stadtentwicklung im Sinne des Schwammstadtprinzips können nur übergreifend und integriert gemeistert werden, wenn die der Arbeit des Lenkungsnetzwerks zugrundeliegenden Zielsetzungen auch im Verwaltungshandeln geteilt werden. Eine Beschlussfassung als Planungsgrundsatz kann eine entsprechende Verbindlichkeit herstellen.

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