Leipzig - Stadtentwicklung mit Zukunft!

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Anfrage: Umsetzung des Sitzbankkonzepts

Mit Beschluss vom 17.06.2020 wurde das Sitzbankkonzept von der Ratsversammlung beschlossen.Dabei wurde die Stadtverwaltung beauftragt, das Sitzbankkonzept Innenstadt Leipzig zügig bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2021 umzusetzen, die Anlieger*innen in geeigneter Weise zu informieren und den Stadtrat jährlich über den Umsetzungsstand zu informieren. Darüber hinaus wurde beauftragt, das Sitzbankkonzept für die Stadtbezirke und Ortschaften mit einer Akteurs- und Bürgerbeteiligung fortzuschreiben und dazu dem Stadtrat bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2021 ein Beteiligungskonzept vorzulegen.

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Antrag: Rathäuser in Stadtbezirken und Ortschaften für bürgerschaftliche Nutzung öffnen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Räumlichkeiten städtischer Liegenschaften in Stadtbezirken und Ortschaften für eine Nutzung durch verschiedene zivilgesellschaftliche Aktivitäten sowie Hochzeiten geeignet sind und diese durch die Erweiterung des bestehenden Veranstaltungsdienstes für diese Zwecke zu öffnen. Dem Stadtrat ist bis zum IV. Quartal 2023 ein Umsetzungsvorschlag vorzulegen.

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Anfrage: Ermöglichung und Realisierung von temporärer und mobiler Stadtbegrünung

Neben der grundhaften Planung und Realisierung von Stadtgrün z.B. über Grünflächen oder Straßenbäume rücken zunehmend auch temporäre und mobile Begrünungsmaßnahmen in den Blick, um die Aufenthaltsqualität, Artenvielfalt und Mikroklima von Stadträumen positiv zu beeinflussen und angesichts zunehmender Hitzesommer und Tropennächte einen wirksamen Beitrag zur Klimawandelanpassung zu leisten.

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Wie gewonnen, so zerronnen: Zukunft des Liviaplatzes als Fußgängerbereich ungewiss

2022 wurde der Liviaplatz im Leipziger Waldstraßenviertel auf Beschluss des Stadtrates, einer Initiative des Stadtbezirksbeirates Mitte folgend, fußgängerfreundlich umgestaltet: Im Rahmen eines auf drei Jahre geplanten Modellprojektes wurden innerhalb eines abgegrenzten Gebietes Bänke und Pflanztöpfe sowie Papierkörbe aufgestellt, hinzu kamen aufgemalte Spielfelder und ein öffentlicher Bücherschrank.

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Grüne fordern neues Gestaltungskonzept für die Innenstadt

Die Grüne Ratsfraktion fordert ein neues Gestaltungskonzept für die Innenstadt. Dabei sollen Klimawandelanpassung, Aufenthaltsqualität und die Mobilitätswende stärker in den Blick kommen. Das derzeitige Konzept stammt aus dem Jahre 1997.

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Antrag: Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum in der Innenstadt neu fassen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum der Innenstadt grundlegend neu zu fassen. Dabei sind eine Stärkung von Klimawandelanpassung, Aufenthaltsqualität und Fuß- und Radmobilität sowie Erneuerbaren Energien als wesentliche Zielsetzungen zu berücksichtigen. Der Geltungsraum ist auf die Erweiterte Innenstadt auszuweiten. Die Neufassung ist auf Grundlage einer Stadtwerkstadt zu erarbeiten und bis zum 1. Quartal 2024 vorzulegen.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stellen im Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung

Zur verbesserten Aufgabenwahrnehmung bei der Umsetzung strategischer Zielsetzungen u.a. zur sozialen und klimagerechten Stadterneuerung und der damit verbundenen Fördermitteleinwerbung wird das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung mit zwei zusätzlichen VzÄ ab 2023 ausgestattet.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Ankauf und Verkauf von Grundstücken zur Stadtentwicklung

Im Haushaltsjahr 2024 wird 1 Mio. EUR zusätzlich für den Ankauf von Grundstücken zur Stadtentwicklung bereitgestellt. Dieser Haushaltsansatz unterliegt zunächst einer Haushaltssperre.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Förderprogramm Nachhaltiges Bauen einrichten

1. Zur Unterstützung nachhaltigen Bauens (Erstellung von Lebenszyklusanalysen, beispielhafte Planung nachhaltigen Bauens und Einsatz nachhaltiger Baustoffe) werden durch die Stadt Planungs- und Baugrundsätzen für nachhaltiges Bauen definiert.
2. Zusätzlich erfolgt die Erarbeitung einer nachhaltigen Variante (z.B. Holz(hybrid)bau) und einer Variante im Sinne des "cradle to cradle"-Ansatzes (Berücksichtigung des gesamten Stoffkreislaufs) für 4-6 laufende kommunale Typen-Bauvorhaben. Von diesen Pilotbauten können Grundsätze für das nachhaltige Bauen für kommunale Typenbauten als Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung abgeleitet werden.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stellen Nachhaltiges Bauen einrichten

Zur verbesserten Aufgabenwahrnehmung bei der Umsetzung strategischer Zielsetzungen für nachhaltiges Bauen werden ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende zusätzlich 2,0 VzÄ im Stellenplan des Amts für Gebäudemanagement eingerichtet.

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