Leipzig - Stadtentwicklung mit Zukunft!
Aktive Kategorien:
- Stadtentwicklung
- Wohnungspolitik
Anfrage: Das lange Warten auf die Baulandsteuer – Wann ist die Prüfung zur Einführung der Grundsteuer C abgeschlossen?
Bereits im Oktober 2024 hat unsere Fraktion einen Antrag zur Einführung der Grundsteuer C in Leipzig eingereicht. Die Besteuerung soll dem Ziel dienen, Spekulation mit Bauland einzudämmen und die Einnahmesituation der Stadt Leipzig zu verbessern. Eine Verbesserung der städtischen Einnahmen ist im Rahmen der aktuellen Haushaltssituation ein entscheidender Faktor für einen nachhaltigen Weg aus der Krise. Die Fraktionen und die Stadtverwaltung einigten sich im Prozess der Haushaltsaufstellung 2025/26 darauf, dass bis zum 31.12.2025 geprüft wird, welche Grundstücke von der Grundsteuer C betroffen sind. Auf Basis der Prüfergebnisse war die Stadtverwaltung beauftragt bis spätestens 31.03.2026 eine Beschlussvorlage einzubringen, die über die Einführung der Grundsteuer C im Jahr 2027 entscheiden sollte. Im April 2026 liegen weder die Prüfergebnisse, noch der im August 2025 in der Antwort VIII-F-01632-AW-01 angekündigte “frühzeitige Sachstandsbericht”, noch die Beschlussvorlage vor.
Rede von Tobias Peter am 26. März 2026 zum Antrag "Eigenheime für Leipzig - Veräußerung städtischer Grundstücke mit Wahlmöglichkeit zwischen Erbbaurecht und Kauf - Fortschreibung Vergabekonzept"
Leipzig wächst – aber junge Familien und Mittelschicht ziehen immer wieder ins Umland. Wir sind uns einig, dass wir sie in Leipzig halten wollen. Ziel: Bezahlbares Wohnen und langfristige Bindung an die Stadt – aber wie? Eigenheime können ein Teil der Lösung sein – nicht in neuen Eigenheimsiedlungen auf der Grünen Wiese, aber dort, wo sinnvolle Lückenschließungen erfolgen können. Es war und ist deshalb richtig, dass wir jungen Familien geeignete Grundstücke anbieten und dies mit sozialen und ökologischen Kriterien verbinden. Und es ist gut, dass es bei der Vergabe belohnt wird, wenn Häuser besonders energieeffizient sind.
Änderungsantrag zur Vorlage "Neuausrichtung Konzeptverfahren 2025"
Die Beschlussvorlage wird in Punkt 2 wie folgt geändert:
a. Die Einteilung der Konzeptverfahren für Grundstücke des Geschosswohnungsbaus nach „sozial“ oder „kooperativ“ wird aufgelöst und durch die Flexibilisierung grundstücksbezogener Nutzungsziele, mit dem Fokus auf der Schaffung langfristiger, stabiler Nutzungen für die im wohnungspolitischen Konzept benannten Zielgruppen, ersetzt. Konzeptverfahren sind grundsätzlich für alle Veräußerungsfälle von städtischen Grundstücken anzuwenden, die für eine bauliche Nutzung entsprechend des Kriteriensets geeignet sind.
Weiterlesen … Änderungsantrag zur Vorlage "Neuausrichtung Konzeptverfahren 2025"
Änderungsantrag zur Vorlage "Eigenheime für Leipzig - Veräußerung städtischer Grundstücke mit Wahlmöglichkeit zwischen Erbbaurecht und Kauf - Fortschreibung Vergabekonzept"
Beschlusspunkt 3 wird wie folgt ergänzt:
3. Städtische Eigenheimgrundstücke werden auf Grundlage festgelegter Bewertungskriterien (gemäß Anlage 1) und mit einer Wahlmöglichkeit für den Erwerber zwischen Erbbaurecht und Kauf im Bewerbungsverfahren veräußert, wobei eine prioritäre Veräußerung im Erbbaurecht erfolgt.
Rede von Tobias Peter am 29. Januar 2026 zur Vorlage "1. Vertragsnachtrag zum städtebaulichen Vertrag inklusive seiner Bezugsurkunde zum B-Plan Nr. 416 "Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/Delitzscher Straße""
am Freiladebahnhof wollen wir selbstverständlich, dass das Projekt vorankommt. Ich bin seit Anbeginn in den Prozess eingebunden und es ist unstrittig, dass hier etwas Gutes entstehen kann – sowohl für den sozialen Wohnungsbau als auch im Hinblick auf das Konzept der Schwammstadt. Gleichzeitig handelt es sich um ein komplexes Vorhaben.
Eine Absetzung der Entscheidung wäre sinnvoll gewesen, um noch offene Fragen zu klären. Zwar geht es formal um einen städtebaulichen Vertrag, der de jure unabhängig von konkreten Investitionsüberlegungen ist.
Rede von Tobias Peter am 25. Februar 2026 zur Vorlage "Bebauungsplan Nr. 451.1 "Semmelweisstraße/An den Tierkliniken, Teilbereich Nord"; Stadtbezirk: Mitte, Ortsteil: Zentrum-Südost; Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes"
heute beraten wir über den Bebauungsplan Nr. 451.1 „Semmelweisstraße/An den Tierkliniken, Teilbereich Nord“ im Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost, und den Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfs. Die Alte Messe West bietet ein erhebliches Potenzial für die Entwicklung eines vielfältigen Quartiers. Unsere Fraktion hat bereits in der letzten Legislaturperiode durchgesetzt, dass das Thema Grünentwicklung hier konzeptionell mitgedacht wird
Rede von Tobias Peter am 25. Februar 2026 zum Änderungsantrag zur Vorlage "Bebauungsplan Nr. 430 „Delitzscher Straße/Dübener Landstraße - Nutzungsarten“; Stadtbezirk: Nord, Ortsteil: Eutritzsch; Aufstellungsbeschluss"
es ist richtig und wichtig, an dieser Stelle an der Dübener / Delitzscher Str. eine planerische Ordnung für Gewerbe zu schaffen und dabei gezielt Einzelhandel zu verhindern, den wir an diesem Standort nicht benötigen. Die Schaffung von Gewerbeflächen ist ein zentrales Anliegen – doch dieses Grundstück birgt weit mehr Potenzial, als Gewerbe zu ermöglichen, dass hier ja nur kleinteilig und angepasst realisiert werden kann.
Rede von Tobias Peter am 25. Februar zum Grundsatzbeschluss zur Anwendung des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ („Bauturbo“)
auch und gerade in Leipzig brauchen wir mehr Wohnungsbau, um den Problemen eines angespannten Wohnungsmarktes zu begegnen. Neben Baukosten und -zinsen sind auch teilweise langwierige Planungs- und Genehmigungszeiten ein Problem – Zeit ist schließlich Geld, auch und gerade beim Bauen. Der Bauturbo ist deshalb grundsätzlich erst mal eine gute Idee, die von der Bundesregierung ermöglichten Beschleunigungen sollten wir nutzen – aber mit Leitplanken.
Änderungsantrag zur Vorlage "Grundsatzbeschluss zur Anwendung des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ („Bauturbo“) und Satzungsbeschluss zur verbundenen Änderung der Hauptsatzung"
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
- Punkt 2 wird wie folgt gefasst:
In folgenden Fällen werden Vorlagen dem Stadtrat eilbedürftig zur Entscheidung vorgelegt:
- über die Zustimmung zu Wohnbauvorhaben auf einer ungeplanten Fläche größer einem Hektar, die im Widerspruch zu vom Stadtrat beschlossenen Konzepten und sonstigen relevanten Beschlüssen
über die Zustimmung zu Befreiungen zu Gunsten von Wohnen von der Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich rechtskräftiger Bebauungspläne bei Vorhaben ab 5.000 2.000 m² ...
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage: “Bebauungsplan Nr. 430 „Delitzscher Straße/Dübener Landstraße - Nutzungsarten“; Stadtbezirk: Nord, Ortsteil: Eutritzsch; Aufstellungsbeschluss"
Gemäß der grundsätzlichen Zielsetzungen des wohnungspolitischen Konzepts und des erheblichen Bedarfs, sind alle Potentiale für zusätzlichen Wohnraum auszuschöpfen. Neben der geplanten gewerblichen Nutzung im B-Plangebiet ist angesichts von vorhandener Wohnbebauung im Umfeld des B-Plangebiets grundsätzlich eine zumindest ergänzende Wohnnutzung denkbar. Diese kann ggf. am Blockrand und/oder in Kombination mit einer Stapelung realisiert werden. Konkrete baurechtliche Optionen sind des Weiteren zu prüfen.