Leipzig - Stadtentwicklung mit Zukunft!

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Rede von Dr. Tobias Peter am 19. Mai zur Neuausrichtung des Konzeptverfahrens kommunaler Grundstücke

mit der Vergabe von Grundstücke nach Konzept, nicht nach Höchstpreis, hat unsere Stadt seit 2018 eine neue Ära in ihrer Grundstückspolitik begonnen. Auf Jahrzehnte des Ausverkaufs folgte maßgeblich auf Initiative unserer Fraktion nicht nur ein grundsätzlicher Stopp von Verkäufen, sondern eine strategische Neuausrichtung. Leitender Gedanke bei der Einführung von Konzeptverfahren ist die Unterstützung der vom Rat gefassten Zielsetzungen in Stadtentwicklung und Wohnen– eine vielfältige und sozial gemischte, lebenswerte und bezahlbare Stadt.

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Rede von Dr. Tobias Peter vom 20. Januar 2022 zur Vorlage "Veräußerung städtischer Grundstücke für Eigenheime mittels Erbbaurecht"

kaum ein Gebäudetypus ist so heiß geliebt und zugleich so umstritten wie das Eigenheim. Für einen ist es die Verheißung des kleinen Glücks, des Wohneigentums schlechthin. Für die anderen ist es Symbol für Spießigkeit und Flächenfraß. Eigenheimflächen innerhalb und außerhalb der Stadt scheinen rar gesät und ganzseitige Zeitungsartikel wert und die Empörung ist groß, wenn – wie im letzten Jahr z.B. in Hamburg geschehen – die Ausweisung von Eigenheimgebieten eingeschränkt wird. Zugleich haben wir intensive Diskussionen um den Schwund von Grün- und Freiflächen, zurzeit z.B. anhand des Bürgerbahnhofs Plagwitz, wo schon eine maßvoll geplante Bebauung auf erheblichen Widerspruch stößt. Und in der Tat: auch wenn unsere Fraktion zu einer Vielfalt der Wohnformen steht, sehen wir die problematischen Aspekte des Typus Eigenheim hinsichtlich Verkehr und Flächenverbrauch.

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Änderungsantrag: Veräußerung städtischer Grundstücke für Eigenheime mittels Erbbaurecht

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: „Es erfolgt ausschließlich eine Vermarktung von Baulücken in bestehenden Eigenheimsiedlungen. Die Bewertungsfaktoren werden hinsichtlich der Reduktion von Treibhausgasemissionen bei der Errichtung (Graue Energie und Einsatz nachwachsender Rohstoffe auch in der Konstruktion) ergänzt. Der Grundstücksverkehrsausschuss wird rechtzeitig vor Ausschreibung informiert, welche Grundstücke in die Vermarktung gelangen. Dem Stadtrat wird bis zum 2. Quartal 2022 eine Evaluation des Verfahrens sowie eine vorgelegt.“

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Grüne fordern Netto-Null-Strategie bei Flächenversiegelungen um Starkregenereignissen und Aufheizung zu begegnen

Die Neuversiegelung hat in den vergangenen Jahren trotz anderslautender Ziele in Bund und Freistaat Sachsen weiter dramatisch zugenommen. Leipzig nimmt hierbei als in den vergangenen Jahren stark wachsende Stadt mit großer Sicherheit einen Spitzenplatz ein. Konkret lässt sich dies jedoch nicht in Zahlen fassen, da die Neuversiegelung wie auch die Entsiegelung nicht systematisch erfasst werden.

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Rede von Dr. Tobias Peter am 21. Juli 2021 zum Antrag "Graue Energie und Treibhausgaspotenziale bei Bauvorhaben reduzieren"

vor nicht einmal drei Monaten hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die derzeitigen Klimaschutzbemühungen nicht ausreichend sind. Klare und entschiedene Schritte sind notwendig, um die Treibhausgas-Emissionen schneller zu senken und nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank zu schieben. Das laufende Jahrzehnt ist das entscheidende, um grundlegende Weichen für die Klimaneutralität zu stellen und das CO2-Budget nicht vorschnell aufzubrauchen.

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Antrag: Quartier Schreiberstraße nachhaltig entwickeln

Die entlang der Schreiberstraße in Schönefeld bestehenden Brachflächen sollen einer Bebauung zugänglich gemacht werden. Grundlage dafür bietet das Stadtteilentwicklungskonzept Schönefeld von 2016. Ihm zufolge besteht die Zielsetzung für das Quartier zwischen Schmidt-Rühl-Straße und Gorkistraße in einer energieeffizienten Neubebauung der Brachflächen mit einer Ausrichtung auf junge Familien. Da die derzeitigen Planungen nach § 34 BauGB eine qualitätsvolle Entwicklung im Sinne der o.g. Zielsetzungen nicht absichern, ist ein Bauleitplanverfahren in Verbindung mit einem Städtebaulichen Vertrag einzuleiten.

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Vorkaufsrechte Erhaltungsgebiete

Gemeinsamer Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2021/22 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD

Die Mittel für den Ankauf von Liegenschaften zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten werden um jährlich 3 Mio. € auf 4 Mio. € im Jahr 2021 und im Jahr 2022 aufgestockt. Diese Mittel sind vorrangig zur Umsetzung in den Erhaltungssatzungsgebieten einzusetzen.

Im Haushaltsjahr 2022 können angekaufte Liegenschaften in Höhe von ¼ der bereitstehenden finanziellen Mittel im Konzeptverfahren per Erbbaupacht an Kleingenossenschaften, Wächterhaus -und Mietshäuser Syndikatprojekte vergeben werden. Einzahlungen aus Verkäufen kommunaler Grundstücke werden dem Budget zur Nutzung von Vorkaufsrechten zugeordnet. Dafür sind in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 jeweils 3.000.000 € zusätzlich bereit zu stellen.

 

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Zweckentfremdungsverbote/Modernisierung/Instandsetzungsgebote

Beim Amt für Wohnungsbauförderung und Stadterneuerung werden ab dem Haushaltsjahr 2022 zusätzlich zwei Stellen (mit ca. 120.000 EUR p.a.) für die künftige Überwachung von Zweckentfremdungsverboten und ein Leerstandsmanagement zur Erfassung von Leerständen und zur Beratung und Begleitung von Eigentümern eingerichtet.

 

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Wohnungspolitisches Konzept und Wohnungsbauförderung besser ausstatten

Im September 2018 hat der Stadtrat eine Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes zur Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien beschlossen (VI-DS-05276). Die damit zusammenhängenden Maßnahmen gilt es beschleunigt umzusetzen. Zugleich gilt es, weitere wohnungspolitische Herausforderungen im Haushalt abzubilden, ohne dass dies zu Lasten der bisherigen Aufgaben geht.

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Mit Modernisierungen, Instandsetzungen und Leerstandsmanagement Wohnungsleerstände abbauen

Um die bestehenden Leerstandspotentiale zu heben, sind die notwendigen Mittel bereitzustellen, um vorhandenen Leerstand zu erfassen (Leerstandskataster) sowie Eigentümer zu beraten und zu begleiten. Darüber hinaus können direkte finanzielle Anreize für Modernisierungen und Instandsetzungen einen Beitrag leisten, um leerstehende Mehrfamilienhäuser insbesondere für soziale, kulturelle und kleingewerbliche Nutzungen inwertzusetzen.

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