Leipzig - Stadtentwicklung mit Zukunft!

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Nach Entscheidung des Freistaats: Grüne fordern zügige Umsetzung eines Zweckentfremdungsverbots für Leipzig

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Leipziger Stadtrat begrüßt den Durchbruch für ein Zweckentfremdungsverbot auf Landesebene. Hierzu Dr. Tobias Peter, Fraktionsvorsitzender der Stadtratsfraktion und wohnungspolitischer Sprecher:

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Antrag: Wohnportal einrichten - digitale Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten stärken

Der Mangel an Wohnraum insbesondere im unteren Preissegment in Leipzig ist evident. Steigende Mieten und das Auslaufen von Sozialbindungen tragen dazu bei, dass dieses Segment in Zukunft noch weiter schrumpfen wird. Demgegenüber steht eine große Anzahl an Haushalten, die auf Wohnraum zu diesem Preisniveau angewiesen sind. Im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzepts hat Leipzig insbesondere die soziale Wohnraumförderung des Freistaats sowie ergänzend kommunale Wohnraumförderungen genutzt, um Wohnraum im unteren Preissegment zu schaffen. Zugleich nutzt die Stadt die zur Verfügung stehenden mieten- und wohnungspolitische Instrumente. Einige Instrumente sind ihr aufgrund fehlender oder mangelnder Landesgesetzgebung noch verwehrt.

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Antrag: Schaffung von Wohnraum vorantreiben – Wohnungsbaukoordinator*in einsetzen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Schaffung von Wohnraum durch eine beschleunigte ämter- und dezernatsübergreifende Zusammenarbeit bei der Planung und Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben zu unterstützen. Hierzu ist ein*e Wohnungsbaukoordinator*in einzusetzen und mit den notwendigen Befugnissen zur zügigen Klärung ämter- und dezernatsübergreifender Konflikte auszustatten. Begleitende Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen sind zu prüfen.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Neue Stelle Qualitätssicherung in der Wohnungslosenhilfe der Stadt Leipzig

Für die im Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2023 bis 2026 vorgeschlagenen Maßnahmen wie die Qualitätssicherung (Befragung, Standardentwicklung Wohnungslosenunterkünfte), Schreiben an Vermieter*innen zur Vermeidung des Wohnungsverlustes (Maßnahme 5) und das Entlassungsmanagement aus Kliniken und anderen Einrichtungen wird 1 VzÄ im Sozialamt Abteilung Wohnungslosenhilfe eingerichtet und besetzt.

 

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Kommunales Förderprogramm Heizungsmodernisierung für stabile Mieten

Für die Maßnahme „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“ des "Energie- und Klimaschutzprogramms 2030" werden für das Jahr 2024 Mittel i.H.v. 1 Mio. EUR in den Haushaltsplan, mit Berücksichtigung der LWB und Genossenschaften, eingestellt.

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Antrag: Umsetzung Fachplan Leipziger Wohnungsnotfallhilfe

Für die Umsetzung des Fachplans Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig werden im Haushaltsjahr 2023 Mittel i.H.v. 300.000 EUR und im Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 1.000.000 EUR eingestellt.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Mietkautionspool einrichten

Die Verwaltung wird beauftragt, im Kontext des von der Stadt Leipzig initiierten "Bündnis für bezahlbares Wohnen" einen Mietkautionspool einzurichten. Dafür sind im Haushaltsjahr 2023 und fortfolgende jeweils 125.000 EUR zusätzlich bereitzustellen.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: "Bündnis für bezahlbares Wohnen" fördern - Einrichtung Stellenpool

Die Verwaltung wird beauftragt, im Kontext des von der Stadt Leipzig initiierten "Bündnis für bezahlbares Wohnen" ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgend 125.000 EUR zur Förderung von Personalstellen mit dem Schwerpunkt "Monatlicher Pool KdU-fähiger Wohnungen" auszureichen.

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Anfrage: Umsetzung der Mietpreisbremse in Leipzig

Seit einem halben Jahr gilt die Mietpreisbremse in Leipzig. Ihre Wirkung ist daran gebunden, dass sich Vermietende auch an die Regelung halten. Nach wie vor gibt es Fälle, in denen Wohnungen zu Preisen angeboten werden, die über der zulässigen Höchstkaltmiete (ortsübliche Vergleichsmiete zzgl. 10%) liegen.Bei Verstößen kann die Preisbegrenzung aber nur im Einzelfall von Mieter*innen eingefordert werden. Inwiefern dies geschieht, ist auch davon abhängig, wie Mieter*innen informiert und beraten werden.

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Änderungsantrag: Fachförderrichtlinie Aktivierung leerstehender Wohnungen

Die Beschlussvorlage wird wie folgt gefasst:

  1. Die Fachförderrichtlinie „Aktivierung leerstehender Wohnungen“ wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

a) Auch Grundrissveränderungen, durch die 1-Raum-Wohnungen und 4-Raum-Wohnungen und größer entstehen, sollen förderfähig sein. (Pt. 3 Zuwendungszweck, Satz 2)

b) Die Förderung wird prioritär für 1-Raum-, 4-Raum- und größere Wohnungen sowie für Wohnungen, die sich in Ortsteilen mit geringerem Anteil an KdU-Empfängern befinden, zur Verfügung gestellt. (Pt. 5 Zuwendungsvoraussetzungen, Satz 5)

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