Leipzig - Stadtentwicklung mit Zukunft!
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- Wohnungspolitik
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Anfrage: Zuerst eine Wohnung
Nach 3 Jahren steht das Leipziger Housing-First-Projekt vor seinem Projektende. Die Ergebnisse sind auch im zweiten Zwischenbericht positiv beschrieben, insbesondere das Ziel, Menschen aus bereits 3-jähriger Obdachlosigkeit in eine Wohnung zu vermitteln, wurde übererfüllt. Hervorgehoben wurde auch eine die hohe Verweildauer, fast alle Projektteilnehmer*innen konnten demnach die Wohnung halten.
Antrag: Mieterlots*in einrichten – Mieter*innen schützen
Mit dem zunehmend angespannten Wohnungsmarkt werden Mieter*innen bereits seit Jahren zunehmend mit Verdrängung, ungerechtfertigten Mieterhöhungen und insbesondere Entmietungen konfrontiert. Der oder die Mieterlots*in kann als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle zum einen die Ansprechbarkeit für Mieter*innen erhöhen und vermeidet es für sie, mit mehreren Akteur*innen in der Stadtverwaltung sprechen zu müssen (One-Stop-Prinzip).
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Rede von Dr. Tobias Peter am 21. August 2024 zur Vorlage "Satzung der Stadt Leipzig über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum"
Seit Jahren reden wir im Stadtrat darüber, die Zweckentfremdung von Wohnraum einzuschränken. Fast eine never ending Story, aber nur fast. Denn heute beschließen wir endlich eine Zweckentfremdungssatzung für Leipzig – und das ist gut so. Seit vielen Jahren wissen wir, dass die Zweckentfremdung von Wohnungen zum angespannten Wohnungsmarkt in unserer Stadt beiträgt. Steigende Mieten, zunehmender Wohnraummangel werden auch absehbar weiter zunehmen – dass zeigt die Verwaltung in der Vorlage eindrücklich. Und diese Situation wird sich verschärfen, wenn wir nicht handeln.
Rede von Dr. Tobias Peter am 21. August 2024 zur Vorlage "Förderrichtlinie Energieeffizienz mit stabilen Mieten"
Angesichts der steigenden Mieten in Leipzig ist die Mieterhöhung infolge energetischer Modernisierung ein sensibles Thema. Nach geltender Rechtslage können nach Modernisierungen bis zu 3 Euro pro Quadratmeter auf die bisherige Miete aufgeschlagen werden. Das sind je nach Miethöhe bis zu 50% Aufschlag. Bei einer 60qm Wohnung wären dann statt 360 EUR Kaltmiete auf einmal 540 EUR Kaltmiete zu bezahlen. Für Alleinerziehende mit etwas mehr als 1.000 EUR Nettoeinkommen oder Rentner/innen ist das oft nicht mehr darstellbar, selbst wenn die Heizkosten durch die Modernisierung sinken sollten.
Booster für bezahlbares Wohnen
Amtsblattbeitrag vom 29. Juni 2024
In der letzten Ratsversammlung vor der Sommerpause hat der Stadtrat mit der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzeptes und der Eigentümerziele unserer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft LWB die Weichen für einen konsequenten Ausbau bezahlbaren Wohnraums gestellt. Uns Bündnisgrünen war wichtig, dass wir uns als Kommune noch stärker engagieren. Bis 2030 investieren wir 120 Mio. Euro, um mehr Wohnraum durch gemeinwohlorientierte Wohnungsbauträger zu schaffen.
Rede von Dr. Tobias Peter am 20. Juni 2024 zu der Beschlussvorlage "Wohnungspolitisches Konzept - Fortschreibung 2023"
Wohnen ist für die Leipzigerinnen und Leipziger das wichtigste kommunalpolitische Thema. Angesichts eines angespannten Wohnungsmarkts, steigender Mieten und Inflation ist insbesondere bezahlbares Wohnen für viele Menschen in unserer Stadt ein existenzielles Thema.
Änderungsantrag zu den Eigentümerzielen der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH – Dritte Fortschreibung
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Im Rahmen des bis zum 30.06.2025 zu überarbeitenden strategischen Unternehmenskonzepts legt die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft dem Stadtrat einen Vorschlag zur Einschränkung von Mieterhöhungsverlangen bei Mieterinnen und Mietern, bei denen die Kaltmiete einer angemessenen Wohnung 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens gemäß Wohngeldflächenverordnung überschreitet, vor.
Gemeinsamer Änderungsantrag zur Beschlussvorlage VII-A-07299-NF-02-Ifo-03 Prüfauftrag zu Modellprojekt "Südvorstadt für alle - Konzepte für preiswertes und klimaangepasstes Wohnen sowie zum Erhalt diverser Sozialstruktur in der Südvorstadt"
Das kooperative Verfahren ist seit dem gemeinsamen Workshop im Oktober 2022 nicht fortgeführt worden. Die vom Stadtrat im Oktober 2023 beschlossene Beteiligung von SBB Süd, Netzwerk Leipziger Freiheit, Wissenschaft am Prozess, wurde nicht realisiert. Der politische Willensbildungsprozess dazu wurde nicht umgesetzt. Die Zusage des Oberbürgermeisters, auf eine Einwohneranfrage in der Ratsversammlung im Februar 2024, eine alternative Kalkulation offen mit den Fraktionen und der Initiative zu beraten, ist bislang nicht eingelöst worden.
Gemeinsamer Antrag mit DIE LINKE und SPD: Kommunales JugendWohnen
(Antragsteller*innen: Juliane Nagel und William Rambow, Michael Schmidt und Martin Meißner, Christina März)
Am 17. Mai 2023 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD den Antrag „Jugendwohnen - Angebot in der ganzen Stadt“ im Sinne der Neufassung VII-A-07760-NF-02. Dabei wurde der Oberbürgermeister beauftragt, zur Umsetzung des Vorhabens ‚Jugendwohnen - Angebot in der ganzen Stadt‘ eine konkrete Bedarfs- und Standortanalyse anzufertigen. Dabei soll auch ein geeigneter sozialräumlicher Bezug für die Verteilung der zu schaffenden Angebote definiert und die rechtliche Verortung der Maßnahme im SGB VIII (insbesondere in Bezug zum §41 SGB VIII) und Schnittstellen zur Wohnungslosenhilfe geklärt werden. An diesem Analyse- und Umsetzungsprozess sind neben dem Amt für Jugend und Familie und dem Sozialamt Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und weitere Expert/-innen (bspw. Careleaver/-innen) zu beteiligen.
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Wohnungsbaufonds einrichten – gemeinwohlorientierte Träger für bezahlbares Wohnen unterstützen
Unsere Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen neuen Antrag ins Stadtratsverfahren eingereicht, der zum Ziel hat, einen kommunalen Wohnungsbaufonds einzurichten. Mit dem Fonds soll angesichts eines angespannten Wohnungsmarkts gezielt die Schaffung bezahlbaren Wohnraums durch gemeinwohlorientierte Träger unterstützt werden.