Leipzig - Stadtentwicklung mit Zukunft!

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Investoren-Schulbau schürt Immobilienspekulation

Seit zwei Tagen ist der Vorschlag der Verwaltungsspitze der alternativen Beschaffung im Schulhausbau bzw. die Annahme des Kaufangebotes für eine vierzügige Grundschule mit Zweifeldsporthalle mit der Rubin 72. GmbH im Bereich des Bayrischen Bahnhofes (Kurt-Eisner-Straße) im Ratsverfahren. Neben einem Kaufpreis von 25.320.525 € (inkl. Mwst.) soll die Schule für drei Jahre von der Stadt kostenpflichtig angemietet werden und im Tausch für das Grundstück zehn kommunale Grundstücke an den Investor abgegeben werden. Die Entscheidung darüber soll der Stadtrat in der nächsten Ratsversammlung am 23. Juni treffen.

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Änderungsantrag zur Vorlage "Modellprojekt "Eigene Wohnung" zur Erprobung des Housing-First-Ansatzes in Leipzig"

Mit Housing First wird die Wohnungslosenhilfe revolutioniert. Doch wenn der Ansatz ernst gemeint ist, muss das Mietverhältnis konsequent vom Unterstützungsangebot entkoppelt werden. Der Punkt „Freiwilligkeit der sozialen Betreuung“ wurde bei der Wohnungslosenkonferenz im Oktober 2020 intensiv beraten.

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Rede von Katharina Krefft in der Ratsversammlung am 31. März 2021 zum Antrag "Punkwerxxkammer sichern - selbstorganisierte Wohnungslosenhilfe unterstützen"

Seit 2018 berichten wir der Stadt von den wohnungslosen Menschen, die westlich des Hauptbahnhofes die Abbruchhäuser bewohnten und auch ausbauten. Sie organisierten sich bald im Punkwerxxkammer e.V. – was den Anspruch, selbst für ein bewohnbares Quartier zu sorgen, zum Ausdruck bringt, eine Werkskammer. Allerdings ist dieses Gebiet in Entwicklung zum Löwitz-Carré. Der Eigentümer aus Bremen bot darum dem Punkwerxxkammer e.V. den Umzug an das nordwestliche Ende des Geländes in ein leerstehendes Gewerbeobjekt an.

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Anfrage: Listenverfahren bei der LWB

Gegen das sogenannte Listenverfahren der LWB wird eingewandt, dass es Menschen mit Migrationsgeschichte, deren Aufenthaltstitel ein Jahr oder länger gültig ist, und die kein eigenes Einkommen haben, von der freien Bewerbung um Wohnungen der LWB ausschließt. Diese Menschen haben in der Regel Anspruch auf die Übernahme von Wohnkosten in Höhe der KdU durch das Jobcenter Leipzig. Entsprechende Wohnungsangebote der LWB können hingegen von Menschen "ohne Migrationshintergrund" und ohne befristete Aufenthaltstitel, aber ebenfalls mit Anspruch auf die Übernahme von Wohnkosten in Höhe der KdU durch das Jobcenter Leipzig, ohne Einschränkung angefragt, besichtigt und gemietet werden.

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Anfrage: Teilhabe und Diskriminierung von Migrant*innen auf dem Wohnungsmarkt

Aufgrund des Bevölkerungswachstums und der damit gestiegenen Nachfrage nach Wohnraum, haben Menschen mit geringem Einkommen und darunter insbesondere viele Migrant*innen zunehmend Probleme, bezahlbaren und passenden Wohnraum zu finden. Neben finanziellen Hürden sehen sich Migrant*innen oft auch mit offener oder verdeckter Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt konfrontiert. Dem Gesamtkonzept zur Integration von Migrant*innen zufolge sollen Maßnahmen wie der soziale Wohnungsbau sowie Unterstützungsangebote wie Soziale Wohnhilfen und die Kontaktstelle Wohnen zur Teilhabe von Migrant*innen auf dem Wohnungsmarkt beitragen.

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Anfrage: Förderung und Umsetzung von Mieterstrom

Auf Grundlage des von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in 2018 initiierten Ratsbeschlusses wurde die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken Leipzig GmbH Pilotprojekte zum Mieterstrom durchzuführen. Dem Sachstandsbericht vom März 2019 zufolge „haben Mieterstrommodelle kaum wirtschaftliche Attraktivität für Mieter, Wohnungswirtschaft und Energieversorger. Daraus ist bisher kein nachhaltiges Geschäftsmodell ableitbar und eine breite Marktdurchdringung ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht zu erwarten.“

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Vorkaufsrechte Erhaltungsgebiete

Gemeinsamer Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2021/22 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD

Die Mittel für den Ankauf von Liegenschaften zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten werden um jährlich 3 Mio. € auf 4 Mio. € im Jahr 2021 und im Jahr 2022 aufgestockt. Diese Mittel sind vorrangig zur Umsetzung in den Erhaltungssatzungsgebieten einzusetzen.

Im Haushaltsjahr 2022 können angekaufte Liegenschaften in Höhe von ¼ der bereitstehenden finanziellen Mittel im Konzeptverfahren per Erbbaupacht an Kleingenossenschaften, Wächterhaus -und Mietshäuser Syndikatprojekte vergeben werden. Einzahlungen aus Verkäufen kommunaler Grundstücke werden dem Budget zur Nutzung von Vorkaufsrechten zugeordnet. Dafür sind in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 jeweils 3.000.000 € zusätzlich bereit zu stellen.

 

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Selbstorganisierte Wohnungslosenhilfe stärken

Am morgigen 31. März wird in der Ratsversammlung der Antrag „Punkswerxxkammer sichern – selbstorganisierte Wohnungslosenhilfe unterstützen“ beschlossen.
„Mit der Zustimmung kann der Rat einem einzigartigen Konzept zur selbstorgansierten Wohnungslosenhilfe aus den Kinderschuhen helfen. Seit Sommer 2018 berichten wir der Stadt Leipzig von den Nöten der durch das Hilfesystem nicht erreichten Wohnungslosen“, begründet Katharina Krefft, Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Initiative. „Mit dem kollektiven Wohnangebot für Wohnungslose wird eine neue Angebotsform etabliert, die ein Bindeglied zwischen Straße und Leben in eigenem Wohnraum bildet.“

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Zweckentfremdungsverbote/Modernisierung/Instandsetzungsgebote

Beim Amt für Wohnungsbauförderung und Stadterneuerung werden ab dem Haushaltsjahr 2022 zusätzlich zwei Stellen (mit ca. 120.000 EUR p.a.) für die künftige Überwachung von Zweckentfremdungsverboten und ein Leerstandsmanagement zur Erfassung von Leerständen und zur Beratung und Begleitung von Eigentümern eingerichtet.

 

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GRÜNE fordern Anhebung der kommunalen Wohnraumförderung

Die grüne Ratsfraktion begrüßt den Aufwuchs der Wohnraumfördermittel des Freistaats und fordert, mit der kommunalen Wohnraumförderung nachzuziehen. Wie berichtet, steigen die Zuwendungen des Landes von 20 auf 25 Mio. EUR pro Jahr. Dies müsse der Ratsfraktion zufolge auch in der kommunalen Förderung nachvollzogen werden.

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