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Rede von Anne Vollerthun am 25. März 2026 zum Antrag "Schutz und Erhalt von „Spätis“ in Leipzig"

“Dritte Orte“ - dies ist ein Begriff aus der Stadtsoziologie, der Orte beschreibt, die weder Zuhause noch Arbeitsplatz sind – sondern Räume der Begegnung. Es sind soziale Orte, an denen Menschen zusammenkommen können. Niedrigschwellig und ohne große Hürden. Dritte Orte leisten einen wichtigen Beitrag für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und genau dies sind Spätis in unserer Stadt. 

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Anfrage: Umsetzung und Kontrolle der Vorgaben zu fairen Honoraren in der Leipziger Kulturförderung

Faire Vergütung ist für die Existenzsicherung von Kulturschaffenden in Leipzig und die Qualitätssicherung im Kulturbereich von großer Bedeutung. Sie sichert die Vielfalt der Kulturlandschaft und trägt zur Resilienz dieser bei. Deshalb legt die „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur)“ fest, dass Honorar- und Personalaufgaben zuwendungsfähig sind, die „in angemessener Höhe veranschlagt werden".

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Anfrage: Leipziger Kultur sicher genießen

In zahlreichen kulturellen Einrichtungen und bei Veranstaltungen in Leipzig engagieren sich bereits viele Akteur*innen für ein respektvolles Miteinander. Um dieses Engagement nachhaltig zu stärken, werden vielerorts Awareness-Strukturen verankert. Diese Strukturen bieten Besucher*innen bei Veranstaltungen konkrete Anlaufstellen und Unterstützung im Falle von Diskriminierung, übergriffigem Verhalten oder sexualisierter Gewalt. Wir sehen hierin nicht nur einen Beitrag zur sozialen Verantwortung von Veranstalter*innen und der Stadt, sondern auch einen wichtigen Baustein zur Stärkung der kulturellen Vielfalt und Attraktivität Leipzigs – von Bach bis Werk II.

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Rede von Anne Vollerthun am 18. Dezember 2024 zum Antrag "Eine andere Zukunft ist möglich – Clubkultur am Standort Kohlrabizirkus retten"

Ohne Kultur - kein Leipzig, wie wir es kennen. Leipzig ist in den letzten Jahren stetig gewachsen und wächst weiter. Immer mehr Menschen möchten hier leben. Und das liegt auch zu einem sehr großen Teil an der vielfältigen Kultur und der Freien Szene, die eine lange und einzigartige Geschichte hinter sich hat. Egal ob Hoch- oder Subkultur, Theater, Tanz, Techno - Leipzig ist für seine kulturelle Vielfalt bekannt und wird für diese geschätzt.

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Kein Kulturkampf auf Kosten der Demokratie

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfolgt mit ihren Vorschlägen zum Haushaltsverfahren ein klares Ziel im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhaltes: Wichtige Strukturen im sozialen und kulturellen Bereich sowie in der Demokratieförderung sollen erhalten und nach Möglichkeit gestärkt werden. Gerade die (Club-)Kultur hat noch immer unter den Nachwirkungen der Corona-Pandemie zu leiden und kämpft zusätzlich aufgrund von Preissteigerungen ums Überleben.

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Zukunft der Nachtkultur sichern – Clubkultur am Standort Kohlrabizirkus erhalten

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat vor dem Hintergrund der angekündigten Schließung des Clubs Institut für Zukunft am Kohlrabizirkus einen neuen Antrag auf den Weg gebracht, der das Überleben der Clubkultur am Standort sichern soll. So soll dem bisherigen Nutzer die Miete für die letzten drei Monate vor der Schließung erlassen werden und dem neuen Clubbetreiber sollen als Starthilfe drei Monate mietfrei gewährt werden.

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Antrag: Eine andere Zukunft ist möglich – Clubkultur am Standort Kohlrabizirkus retten

Die Stadtverwaltung setzt sich dafür ein, dass dem Institut für Zukunft als Mieter im Kohlrabizirkus die Mietzahlungen ab Oktober 2024 bis zum Ende des Jahres erlassen werden sowie neuen Clubbetreiber*innen eine Starthilfe von drei Monaten mietfrei gewährt wird.

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Schließung des IfZ ist ein schwerer Schlag für die Stadt

Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die angekündigte Schließung des Instituts für Zukunft (IfZ) auch ein schwerer Schlag für die Stadt, der auch aus städtischer Sicht aufgearbeitet werden muss. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung des Kohlrabizirkusses.

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Antrag: Einzelfallgenehmigungen ermöglichen – Veranstaltungsanmeldung vereinfachen

Ausweislich der Antwort auf die Anfrage „Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen in geschlossenen Gebäuden“ (VII-F-09723 ) legt die Stadt die Regelungen der sächsischen Bauordnung sehr restriktiv aus, was dazu führt, dass bereits eine einmalige Abweichung der Nutzung in einem Gebäude zur Notwendigkeit einer neuen Baugenehmigung führt.

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Anfrage: Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen in geschlossenen Gebäuden

Immer wieder kommt es vor, dass in Gebäuden abweichend vom ihrem regulären Nutzungszweck Einzelveranstaltungen zu einem anderen Nutzungszweck durchgeführt werden sollen. Als Beispiel ist hier die ausnahmsweise Nutzung eines Gebäudes, das normalerweise als Lagerfläche dient, für eine kulturelle Veranstaltung zu nennen.

Für eine solche abweichende Nutzung ist eine Einzelfallgenehmigung notwendig, die für einen einmaligen Gebrauch die Nutzung eines umschlossenen Raumes erweitert, ohne dies sofort durch eine Nutzungsänderung nach Sächsischer Bauordnung zu unterlegen.

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